Antworten rund um Datenschutz, KI-Nutzung, Sicherheit und den Einsatz im Unterricht. Für Schulen, Lehrkräfte und Datenschutzbeauftragte.
Datenschutz & Speicherort
Alle personenbezogenen Daten werden innerhalb der Europäischen Union verarbeitet: Die Datenbank läuft in Frankfurt, hochgeladene Dateien und nächtliche Backups liegen bei einem EU-Anbieter (Scaleway, Frankreich) in einem privaten Speicher. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
Ja. Für den Einsatz mit Schülerdaten ist die Schule Verantwortliche und SchlauStart Auftragsverarbeiter. Wir stellen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO bereit. Es gibt zudem eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35).
Für Schülerdaten gilt eine Aufbewahrungsfrist von einem Jahr ab dem Anlegen. Danach wird nicht automatisch gelöscht – über die weitere Erforderlichkeit entscheidet die Schule als verantwortliche Stelle. Wir erinnern die Lehrkraft 30, 7 und 0 Tage vor Ablauf; sie löscht oder verlängert dokumentiert. Reagiert niemand, werden die Daten nach einer Karenzzeit gesperrt – dann für niemanden mehr einsehbar, durch die Lehrkraft aber wieder freizugeben. Klassen, Ergebnisse und Chatverläufe kann die Lehrkraft jederzeit selbst löschen (z. B. beim Schuljahresende). Chatverläufe des Lernassistenten verschwinden ohnehin automatisch: 7 Tage sichtbar, dann Papierkorb, nach weiteren 30 Tagen endgültig.
Künstliche Intelligenz
Aus dem Datenbestand fügen wir nichts hinzu. Bei der Aufgaben- und Quiz-Erstellung werden nur die fachlichen Texte der Lehrkraft übermittelt; eine serverseitige Prüfung blockiert Eingaben, die wie eine Namensliste aussehen. Berichte und Auswertungen zu einem einzelnen Kind werden vor dem Versand namensbereinigt (Platzhalter, erst in der Anzeige wieder ersetzt). Klassenauswertungen enthalten gar keine Namen, nur zusammengefasste Werte. Eine Grenze nennen wir offen: Was ein Kind im Lernassistenten selbst tippt, geht so an die KI, wie es eingegeben wurde – sonst wäre seine Frage verfälscht. Deshalb fragt der Assistent nie nach Nachname, Adresse oder Telefonnummer und weist das Kind vor der ersten Nutzung ausdrücklich darauf hin. Verarbeitet wird auch das ausschließlich in der EU.
Die KI arbeitet ausschließlich in der Europäischen Union: vorrangig über Mistral AI (Frankreich), als zweiten EU-Weg über die Generative APIs von Scaleway (Paris), auf denen ebenfalls Modelle von Mistral betrieben werden. Zwei unabhängige europäische Anbieter mit je eigenem Vertrag – gleiche Modelle, doppelte Ausfallsicherheit. Ein Anbieter außerhalb der EU ist nicht eingebunden – auch nicht als Ausweich bei einer Störung; dann steht die Funktion kurz nicht zur Verfügung. Beide Zugänge sind kostenpflichtig; dadurch ist vertraglich ausgeschlossen, dass unsere Inhalte zum Training von Modellen verwendet werden. Was Kinder schreiben, verlässt die EU in keinem Fall.
Das Foto wird in der EU ausgewertet – vorrangig über „Pixtral" von Mistral AI, ersatzweise über die Generative APIs von Scaleway, beide Frankreich. Sind beide EU-Wege kurz nicht erreichbar, wird das Bild nicht außerhalb der EU verarbeitet; das Kind bekommt den Hinweis, seine Frage stattdessen als Text zu stellen. Ein Kind entscheidet dabei niemals selbst über eine Datenübermittlung – Minderjährige können darin nicht wirksam einwilligen.
Spricht ein Kind über Sorgen, Streit oder belastende Gefühle, wechselt der Assistent in eine ruhige, zuhörende Rolle – ohne Diagnosen, ohne medizinische Ratschläge. Diese sensiblen Gespräche werden ausschließlich in der EU (Mistral, Frankreich) verarbeitet, ohne jeden US-Ausweich. Bei Hinweisen auf eine Krise wird auf Vertrauenspersonen und die „Nummer gegen Kummer" (116 111) verwiesen und die Lehrkraft informiert.
Ja, und wir sagen es offen: Damit der Bot beim nächsten Mal anknüpfen kann, entsteht aus den Gesprächen automatisch ein kurzes pädagogisches Lernprofil – etwa „übt gerade Bruchrechnung", „erklärt bekommen mag es am liebsten mit Beispielen", „braucht Wiederholungen". Weil dabei persönliche Aspekte automatisiert ausgewertet werden, ist das eine Profilbildung im Sinne des Art. 4 Nr. 4 DSGVO. Es enthält keine Diagnose (Begriffe wie „Legasthenie" oder „ADHS" sind untersagt), keine Adress- oder Kontaktdaten, und es ergibt keine Note und keine Entscheidung über das Kind. Erstellt wird es ausschließlich in der EU, einsehen kann es nur die zuständige Lehrkraft, und es wird mit dem Gesprächsverlauf gelöscht. Widerspruch ist jederzeit möglich; die Lehrkraft kann den Lernassistenten auch ganz abschalten.
Sicherheit & Konten
Passwörter werden nur verschlüsselt (Hash) gespeichert, niemals im Klartext. Es gibt einen Brute-Force-Schutz (Sperre nach mehreren Fehlversuchen), durchgehend HTTPS mit HSTS, sichere Cookies und einen CSRF-Schutz. Login ist auch per Google, IServ oder Moodle möglich.
Nein. Für den Lernassistenten brauchen Kinder kein Konto. Es wird nur ein anonymes Token im Gerät gespeichert, damit das Gespräch fortgesetzt werden kann – ohne Namen oder personenbezogene Daten. Der Assistent fragt nie nach Nachnamen, Adresse oder Passwörtern.
Einsatz im Unterricht
Für den Einsatz mit echten Schülerdaten holst du bitte die Genehmigung deiner Schule ein (bzw. schließt den AVV über die Schulleitung ab). Zum Ausprobieren ohne echte Personendaten kannst du sofort loslegen.
SchlauStart ist ein in Deutschland entwickeltes Angebot für Lehrkräfte. Kontakt und Anbieter findest du im Impressum.
Im eingeloggten Bereich gibt es einen Assistenten und einen Button „Als Problem melden". Ansonsten erreichst du uns über die im Impressum genannte E-Mail-Adresse. Eine bebilderte Anleitung findest du im Handbuch.