SchlauStart ist aus dem Unterricht entstanden – gebaut von einer Lehrkraft für Lehrkräfte, die abends Aufgaben vorbereiten statt Software zu bedienen.
Unterrichtsvorbereitung soll Minuten dauern, nicht Abende. Aufgaben, Klassenarbeiten und Lernpfade entstehen aus einem Thema; geteilt wird per QR-Code, ausgewertet wird automatisch.
Server und KI-Dienste liegen in der Europäischen Union. Für den Lernassistenten – den einzigen Weg, auf dem Schülereingaben verarbeitet werden – gilt das ohne Ausweichweg.
Es gibt keine Analysedienste Dritter und keine externen Schriftarten. Was wir speichern und wie lange, steht in der Datenschutzerklärung.
Die Anwendung ist am Datenschutzrecht für Schulen in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet: SchulG NRW §§ 120–122, VO-DV I und II. Für Schulen gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Datenschutz-Folgenabschätzung.
SchlauStart wird von der SchlauStart UG (haftungsbeschränkt) i. G. betrieben. Die vertretungsberechtigte Person und die vollständigen Angaben nach § 5 DDG stehen im Impressum.