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Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Lernplattform SchlauStart durch Lehrkräfte und Schulen. Mit der Registrierung werden sie akzeptiert.
SchlauStart ermöglicht das Erstellen, Teilen und Auswerten von Lern-Quizzen und Unterrichtsmaterialien (mit KI-Unterstützung) sowie optionale Belohnungsspiele und einen kindersicheren Lernassistenten für Schüler. Hinzu kommen Werkzeuge wie Gruppentische, Digitale Pinnwand, Digitale Tafel und eine Börse zum Materialaustausch. Die Plattform kann nahtlos über LTI 1.3 in bestehende Lernmanagementsysteme (z. B. Moodle) integriert werden, um Lehrkräften und Schülern einen direkten und sicheren Zugang zu ermöglichen. Für den Betreiber und ausdrücklich benannte Administratoren stehen zusätzlich Verwaltungsfunktionen zur Verfügung (rollenbasierter Zugriff, digitale Personalakte, Nachweisführung); Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht; die Plattform befindet sich in laufender Weiterentwicklung.
Unterrichtsmaterialien, die eine Lehrkraft mit SchlauStart erstellt (Aufgaben, Quizze und die daraus erzeugten Ansichten wie Karteikarten, Datentabelle, Mindmap und PDF), stehen den Schülerinnen und Schülern derselben Schule in der Bücherei unter dem jeweiligen Unterrichtsthema zur Verfügung, sobald ein Thema dazu passt. Das ist Teil des Zwecks der Plattform: die Schule stellt ihren Kindern ihr eigenes Übungsmaterial bereit (§ 120 Abs. 5 SchulG NRW). Mit der Anmeldung stimmt die Lehrkraft dieser schulinternen Nutzung zu.
Die Lehrkraft behält die Entscheidung über jedes einzelne Material. Über den Eintrag „Aus der Bücherei nehmen“ im Menü eines Materials lässt sich jedes Material jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus der Bücherei zurückziehen; es bleibt der Lehrkraft dann uneingeschränkt erhalten. Wir empfehlen, Entwürfe sowie Aufgaben, die als Leistungsüberprüfung geschrieben werden sollen, auf diesem Weg zurückzuziehen.
Über die eigene Schule hinaus wird ein Material nur dann sichtbar, wenn die Lehrkraft es ausdrücklich in der Börse teilt. Eine Veröffentlichung im offenen Internet findet in keinem Fall statt: die Bücherei ist nur nach Anmeldung erreichbar, und Suchmaschinen erhalten die Materialien nicht. Die Urheberrechte der Lehrkraft an ihren Materialien bleiben unberührt.
Die Nutzung von SchlauStart erfolgt in der aktuellen Basisversion unentgeltlich. Wir behalten uns vor, in Zukunft bestimmte Premium-Funktionen oder Kontingente kostenpflichtig anzubieten. Solche Änderungen werden rechtzeitig und transparent kommuniziert. Automatische Kosten entstehen in keinem Fall.
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird – also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung aus einer übernommenen Garantie. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Es gelten die Datenschutzerklärung und – beim Einsatz mit Schülerdaten – der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Lehrkräfte können ihr Konto jederzeit im Bereich „Konto → Daten & Datenschutz“ löschen.
Wir können diese Bedingungen anpassen. Bei wesentlichen Änderungen wird erneut um Zustimmung gebeten.
Stand: 7. September 2026 · Dokumentversion: 1.6 (Abschnitt 4 – Haftung vollständig gestaffelt: unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; Produkthaftung, Leben/Körper/Gesundheit und Garantie unberührt; dieselben Grenzen für Erfüllungsgehilfen. Zuvor 1.5: neu: Abschnitt 3a – Materialien im Kollegium und in der Bücherei der Schule: schulinterne Bereitstellung des eigenen Übungsmaterials, jederzeitiger Widerruf je Material, keine Veröffentlichung im offenen Internet, Urheberrechte bleiben unberührt. Zuvor 1.4: redaktionell ergänzt: Verwaltungsfunktionen) · Paketstand: 3.41 (2026-09)