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Datenschutzerklärung
Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 DSGVO
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1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Plattform ist:
Murat Basoglu, Einzelunternehmer
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „SchlauStart"
Benno-Strauß-Straße 2, 45145 Essen, Deutschland
E-Mail: schlaustart@gmail.com
Datenschutz-Anfragen: datenschutz@schlaustart.app
2. Datenschutz-Ansprechstelle
Für alle Fragen zum Datenschutz haben wir eine feste Anlaufstelle eingerichtet: datenschutz@schlaustart.app. Anfragen von Schulen, Datenschutzbeauftragten der Schulen und Aufsichtsbehörden werden dort vorrangig bearbeitet. Eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht benannt. Die Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG wird fachkundig erneut geprüft; dabei wird ausdrücklich auch § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG berücksichtigt. Bis zum Abschluss dieser Prüfung behaupten wir nicht, dass eine Benennungspflicht ausgeschlossen ist.
3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
SchlauStart ist eine Plattform, mit der Lehrkräfte Lern-Quizze erstellen und mit Schülerinnen und Schülern teilen können. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich, soweit dies für den Betrieb der Plattform erforderlich ist.
| Zweck | Daten | Rechtsgrundlage |
| Lehrkraft-Konto (Registrierung, Login) | Name, E-Mail, Passwort (gehasht) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag/Nutzung) |
| Erstellen & Verwalten von Quizzen | Quiz-Inhalte, Fach, Thema, Klasse | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Quiz-Teilnahme der Schüler | Name/Pseudonym, Klasse, Ergebnis (Prozent), Antworten | siehe Abschnitt 7 (schulischer Kontext) |
| KI-gestützte Aufgabenerstellung | Vom Lehrer eingegebener Text (Fach, Thema, Prompt) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Sicherheit & Betrieb (Server-Logs) | IP-Adresse (verkürzt/gehasht), Zeitstempel | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) |
| Einwilligungsnachweis | E-Mail, Dokumentversion, Zeitpunkt, IP-Hash, signiertes Nachweis-PDF | Art. 6 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 7 Abs. 1 DSGVO |
| Kontoverwaltung & digitale Personalakte (E-Akte) | Stammdaten der Lehrkraft, Einwilligungshistorie, Aktivitäts-/Zugriffsprotokoll, Support-Meldungen, hochgeladene Dokumente | Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO (Vertrag; Nachweis-/Rechenschaftspflicht Art. 5 Abs. 2; sicherer Betrieb) |
| Persönliche Anzeige-Einstellungen | Gewähltes Design (hell/dunkel), Flächenfarbe der Oberfläche, Avatar-Farbe, Schriftgröße, Standard-Schulform, Noten-System sowie die im Cockpit angehefteten Werkzeuge („Schnellzugriff“). Beim Schnellzugriff wird ausschließlich die Auswahl gespeichert – welche Werkzeuge die Lehrkraft griffbereit haben möchte –, ausdrücklich kein Nutzungsverlauf: keine Zeitpunkte, keine Aufrufzahlen, keine Reihenfolge nach Häufigkeit. Diese Angabe ist ausschließlich für die Lehrkraft selbst sichtbar und erscheint in keiner Verwaltungsansicht (auch nicht für Schul-Administratoren) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung des Dienstes in der von der Lehrkraft gewählten Darstellung) |
| Administrative Rollen & Freigaben | Admin-Status, einzeln freigegebene Verwaltungsbereiche je Admin | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (sichere, kontrollierte Verwaltung) |
| Interne Aufgabenbearbeitung (Ticket-System) | Team-Zugehörigkeit und Abteilung, einzeln freigegebene Ticket-Funktionen je Person bzw. je Abteilung, Bearbeitungsverlauf eines Tickets (wer hat wann welchen Schritt ausgeführt) | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (geordnete Bearbeitung von Anfragen und Fehlermeldungen, Nachvollziehbarkeit) |
4. Hosting und Speicherort der Daten
Webhosting: Die Plattform wird gehostet bei Render (Render Services, Inc.). Serverstandort: Frankfurt am Main (EU), Deutschland.
Datenbank: Die Speicherung der Daten erfolgt in einer PostgreSQL-Datenbank bei Neon (Neon, Inc.). Speicherort: AWS eu-central-1 (Frankfurt am Main, Deutschland).
Datei-Speicher: Auf Pinnwänden hochgeladene Dateien (z. B. Bilder, PDFs), die Inhalte der Lautlesezeit, Anhänge aus dem Nachrichtenbereich, die Datensicherungen sowie die Abbildungen in Arbeitsblättern – einschließlich der von der Lehrkraft selbst hochgeladenen Bilder für ein Arbeitsblatt – werden bei Scaleway SAS gespeichert. Speicherort: Paris (Frankreich, EU). Es handelt sich um einen europäischen Anbieter; die Speicherung erfolgt in einem privaten, nicht öffentlich zugänglichen Speicher.
Hinweis zu den Abbildungen in Arbeitsblättern: Diese Bilder (Schaubilder aus unserer eigenen Sammlung, Wikimedia/Wikipedia oder KI-erzeugte Skizzen) enthalten keine personenbezogenen Daten und keinen Bezug zu einer Klasse oder einem Kind. Damit sie im Arbeitsblatt, im Ausdruck, im PDF und im Word-Dokument gleichermaßen erscheinen, sind sie über eine eigene Adresse mit einem 32-stelligen Zufallsnamen abrufbar – ohne Anmeldung, aber auch ohne Möglichkeit, die Adresse zu erraten. Das ist dieselbe Notwendigkeit wie beim Aufruf eines Arbeitsblatts per QR-Code durch die Klasse.
Mit den genannten Anbietern besteht jeweils ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die Datenspeicherung erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union. Bei Hosting und Datenbank handelt es sich um Unternehmen mit Sitz in den USA, die den Dienst in einer EU-Region erbringen; die Übermittlung ist durch Standardvertragsklauseln abgesichert. Wir arbeiten daran, beides zu einem europäischen Anbieter zu verlagern (Scaleway, Frankreich) – Dateien und KI-Verarbeitung liegen dort bereits.
5. Eingesetzte Dienste und Empfänger (Auftragsverarbeiter)
Zur Bereitstellung der Plattform setzen wir folgende Dienstleister ein. Diese verarbeiten Daten ausschließlich in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen:
| Dienst | Zweck | Mögliche Datenübermittlung |
| Render Services, Inc. | Webhosting / Serverbetrieb | Deutschland / EU |
| Neon, Inc. | Datenbank (Speicherung) | Deutschland / EU |
| Mistral AI SAS | KI-gestützte Erzeugung von Aufgaben, Quizzen, Arbeitsblättern und Unterrichtsplanung, Lernassistent-Chat sowie die Bild-Auswertung „Pixtral“ – vorrangiger Anbieter | Frankreich (EU) |
| Scaleway SAS – Generative APIs | Dieselben KI-Funktionen – zweiter Weg innerhalb der EU. Betrieben werden dort ebenfalls Modelle von Mistral AI, jedoch auf der Infrastruktur und unter dem Auftragsverarbeitungsvertrag von Scaleway | Frankreich (EU), Region Paris |
| STRATO AG | Versand transaktionaler E-Mails (Passwort-Zurücksetzung, Zwei-Faktor-Code); übermittelt wird die E-Mail-Adresse | Deutschland (EU) |
| Scaleway SAS | Datei-Speicher (S3): Digitale Pinnwand, Lautlesezeit, Nachrichten-Anhänge, Datensicherungen sowie die Abbildungen in Arbeitsblättern (Suchergebnisse und eigene Bilder der Lehrkraft) | Frankreich (EU) |
| Google Ireland Ltd. / Google LLC (OAuth-Login) | Anmeldung „Mit Google“ – ausschließlich zur Bestätigung der Identität der Lehrkraft. Übermittelt werden dabei nur die Angaben, die zum Anmelden nötig sind (E-Mail-Adresse, Name). Es fließen keine Schul- oder Schülerdaten dorthin: keine Klassen, keine Noten, keine Aufgaben, keine Inhalte des Klassenbuchs und nichts von Kindern. Google erfährt, dass sich jemand angemeldet hat, nicht was danach geschieht. | EU/USA (SCC), nur wenn die Lehrkraft diesen Weg selbst wählt – gleichwertig stehen „Mit IServ“, der Schul-Login über Moodle und die Anmeldung mit E-Mail und Passwort zur Verfügung |
| IServ GmbH | Anmeldung „Mit IServ“ | Deutschland/EU, nur bei Nutzung dieser Login-Option |
| Moodle (LTI 1.3) | Automatischer Schul-Login via LMS | Austausch von Stammdaten (Name, E-Mail) mit dem schuleigenen Moodle-Server, nur bei Nutzung |
| Microsoft (Text-zu-Sprache-Dienst) | Vorlese-Funktion der Lautlesezeit: übermittelt wird ausschließlich der vorzulesende Buch-/Kapiteltext, serverseitig und ohne Nutzer-IP; es werden keine personenbezogenen Daten übermittelt | USA/EU, nur bei Nutzung der Vorlese-Funktion |
| YouTube (Google Ireland Ltd.) / Vimeo | Vorschau eines von der Lehrkraft selbst eingefügten Videos – beim Erstellen von Material sowie im Video-Block des SchlauHefts. Die Einbindung erfolgt im erweiterten Datenschutzmodus (youtube-nocookie.com bzw. player.vimeo.com); dabei wird die IP-Adresse des Geräts übertragen. Im SchlauHeft erst nach einem zweiten, ausdrücklichen Klick („Video laden“); vorher wird nichts geladen – auch kein Vorschaubild. Kein Aufruf ohne aktives Einfügen eines Videolinks | USA – Drittland, nur bei Nutzung dieser Funktion |
| Bildungsmediatheken in der EU (u. a. MUNDO/FWU, ARD-, ZDF- und BR-Mediathek, Planet Schule) | Anzeige eines von der Lehrkraft selbst eingefügten Unterrichtsvideos im Video-Block des SchlauHefts. Übertragen wird die IP-Adresse des Geräts an den jeweiligen Anbieter. Es sind ausschließlich Anbieter aus einer serverseitig gepflegten Positivliste einbettbar | Deutschland/EU – kein Drittlandtransfer, nur bei Nutzung dieser Funktion |
| jsDelivr (technisches CDN) | Auslieferung der Bibliothek zur Formeldarstellung (MathJax); übertragen wird ausschließlich die technisch notwendige IP-Adresse, es wird kein Profil gebildet – siehe Abschnitt 11 | Weltweites Auslieferungsnetz |
| Cloudflare, Inc. (Web Analytics) | Reichweitenmessung ausschließlich auf den öffentlichen Informationsseiten – ohne Cookies, ohne Profilbildung, ohne seitenübergreifende Wiedererkennung. Hinter der Anmeldung findet keine Messung statt; Daten von Schülerinnen und Schülern werden dabei nicht verarbeitet – siehe Abschnitt 11 | USA (Standardvertragsklauseln) |
Wichtig zur KI-Nutzung bei der Aufgabenerstellung: An die KI-Dienste werden bei der Erstellung von Quizzen und Unterrichtsmaterial ausschließlich die von der Lehrkraft eingegebenen fachlichen Aufgaben-, Themen- und Prompt-Texte übermittelt. Es werden hierbei KEINE Schülernamen, Klassenlisten oder Schülerergebnisse an die KI-Dienste übermittelt. Eine gesonderte Regelung gilt für den optionalen Schüler-Lernassistenten – siehe Abschnitt 7a. Für die optionale Bildsuche zu Quiz-Infobildern werden ausschließlich fachliche Suchbegriffe (Themen) serverseitig an Wikimedia/Wikipedia übermittelt – keine personenbezogenen Daten. Optionaler Klassenlisten-Scan: Lehrkräfte können beim Anlegen einer Klasse freiwillig ein Foto einer Namensliste hochladen, aus dem ausschließlich Vornamen (ggf. mit abgekürztem Nachnamen) ausgelesen werden. Dieses Foto wird vorrangig in der EU verarbeitet (Mistral/Pixtral, Frankreich). Ist der EU-Dienst vorübergehend nicht erreichbar, erfolgt keine Verarbeitung außerhalb der EU; die Namen können dann von Hand eingetragen werden. Das Foto wird in keinem Fall gespeichert.
KI-Verarbeitung im Schulbetrieb: Die KI-Funktionen werden vorrangig
über Mistral AI (Frankreich) und als zweiten Weg über die Generative APIs von
Scaleway (Paris) erbracht. Ein ausdrücklicher US-API-Anbieter ist nicht eingebunden; ist die
EU-Kette nicht erreichbar, steht die betreffende Funktion vorübergehend nicht zur Verfügung.
Aus dem Datenbestand der Schule werden bei Materialerstellung und Einzelauswertungen keine
Schülernamen an die KI übermittelt; Einzelauswertungen verwenden den Platzhalter
[NAME]. Für Mistral wird der gesonderte Studio/API-Trainings-Opt-out aktiviert und
dokumentiert.
6. Server-Logfiles
Beim Aufruf der Plattform werden technisch notwendige Zugriffsdaten verarbeitet (z. B. Zeitpunkt, aufgerufene Seite, übertragene Datenmenge, User-Agent). Die IP-Adresse wird nicht im Klartext dauerhaft gespeichert; für Einwilligungsnachweise wird ausschließlich ein gesalzener Hash gebildet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (sicherer und stabiler Betrieb).
7. Daten von Schülerinnen und Schülern (schulischer Kontext)
Wenn Lehrkräfte SchlauStart im Unterricht einsetzen, können Daten von Schülerinnen und Schülern verarbeitet werden (Name oder Pseudonym, Klasse, Quiz-Ergebnis). Hierbei gilt:
- Die Schule bzw. die Lehrkraft ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Erhebung dieser Daten im Unterricht (Verantwortlicher i. S. d. DSGVO bzw. nach Schulgesetz NRW und VO-DV I).
- SchlauStart verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag der Lehrkraft/Schule (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO). Hierfür stellen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereit.
- Es wird empfohlen, Schüler nur mit Vornamen oder Pseudonym einzutragen (Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
- Für Schülerdaten gilt eine Aufbewahrungsfrist von einem Jahr ab dem Anlegen. Über die weitere Erforderlichkeit entscheidet die Schule bzw. die Lehrkraft als verantwortliche Stelle; die Lehrkraft wird vor Fristablauf erinnert und entscheidet zwischen Löschen und dokumentierter Verlängerung. Reagiert niemand, werden die Daten nach einer Karenzzeit gesperrt und sind dann weder einsehbar noch verwendbar. Der genaue Ablauf steht in Abschnitt 8. Am Schuljahresende kann die Lehrkraft über „Schuljahr beenden“ jederzeit selbst alle Schüler- und Ergebnisdaten löschen.
- Anmeldung am Quiz (Datenminimierung): Die Lehrkraft kann je Klasse einstellen, ob sich die Schüler:innen beim Start über eine Namensliste oder über eine vierstellige PIN anmelden. Im PIN-Modus wird die Namensliste der Klasse nicht an die Schülergeräte übermittelt; angezeigt wird lediglich der eigene Vorname zur Bestätigung. Es handelt sich um dieselbe PIN wie für die Hausaufgaben; eine gesonderte Kennung wird nicht erhoben. Bereichscode: Damit ein Kind seine PIN künftig auch außerhalb einer bereits geöffneten Klassen- oder Aufgabenseite eingeben kann, führt SchlauStart je Schule – bei Lehrkräften ohne Schule je Lehrkraft – einen gleichbleibenden Code aus vier Buchstaben (z. B.
EMMA), der aus dem Schulnamen bzw. dem Nachnamen der Lehrkraft abgeleitet wird. Er benennt ausschließlich den Bereich, in dem eine PIN gilt, und ist selbst kein Merkmal eines Kindes: Er ist für alle Kinder desselben Bereichs identisch und lässt für sich genommen keinen Rückschluss auf eine einzelne Person zu. Es entsteht dadurch kein neues Datenfeld zu Schüler:innen; die vierstellige PIN bleibt unverändert. Damit ein solcher Code eindeutig auf ein Kind zeigt, muss eine PIN innerhalb ihres Bereichs einmalig sein: an Schulen ist das seit jeher der Fall, bei Lehrkräften ohne Schule galt es bisher nur je Klasse. Wo dadurch dieselbe PIN zweimal vergeben war, wird eine der beiden einmalig neu gesetzt und die Lehrkraft über die betroffenen Kinder unterrichtet; alle übrigen PINs bleiben unverändert. Es werden dabei keine weiteren Daten erhoben oder übermittelt.
- Anmeldung von Schüler:innen ohne Konto: Kinder können sich auf schlaustart.app mit dem Anmeldecode ihrer Karte anmelden (Bereichscode und die vorhandene vierstellige PIN, z. B.
EMMA-4827). Es entstehen dabei keine neuen Daten: beide Bestandteile werden bereits verarbeitet; ein Konto, eine E-Mail-Adresse oder ein Passwort werden nicht erhoben. Gesetzt wird ausschließlich ein technisch erforderliches Sitzungs-Cookie mit einer signierten Kennung, die längstens zwölf Stunden gilt; sie verfällt zusätzlich sofort, sobald die Lehrkraft die PIN des Kindes ändert. Der eingetippte Code wird nicht gespeichert. Ein fehlgeschlagener Versuch wird stets mit derselben Meldung beantwortet – es ist daraus nicht erschüttbar, ob es eine bestimmte Schule oder ein bestimmtes Kind gibt – und die Zahl der Versuche ist je Absender und je Bereich begrenzt. Im Ereignisprotokoll wird nur der Bereich vermerkt, nicht das Kind. Das Kind sieht ausschließlich seine eigenen Daten. Rechtsgrundlage ist die Auftragsverarbeitung für die Schule (§ 120 Abs. 5 SchulG NRW); eine Einwilligung des Kindes wird weder eingeholt noch benötigt.
- Kurzlebige Mitteilungen an eine Klasse: Eine Lehrkraft kann eine kurze Durchsage an eine Klasse senden, für die sie zuständig ist. Zuständig ist, wer die Klasse selbst führt, wer für diese Klasse ausdrücklich als weitere Klassenleitung eingetragen ist, oder wer als Schuladministrator seiner Schule benannt ist – dann für alle Klassen dieser einen Schule. Eine bloße Zugehörigkeit zur selben Schule genügt nicht, und eine Lesefreigabe für eine Klasse begründet kein Senderecht. Sichtbar sind die eigenen Durchsagen nur der absendenden Lehrkraft; Durchsagen anderer Lehrkräfte an dieselbe Klasse werden ihr nicht angezeigt. Gespeichert werden Klasse, Text, Lehrkraft sowie Erstell- und Ablaufzeit. Es gibt keine Einzelmitteilungen, Antworten, Anhänge, Empfängerlisten oder Lesebestätigungen. Sichtbar ist die Mitteilung ausschließlich für Kinder der betroffenen Klasse nach ihrer Anmeldung. Die Lehrkraft wählt beim Schreiben eine Gültigkeit von 1, 3, 7 oder höchstens 14 Tagen; danach wird der Eintrag im täglichen Löschlauf endgültig entfernt. Ein vorzeitiges Löschen über die Oberfläche ist nicht vorgesehen – die gewählte Frist ist die Speicherdauer. Es findet keine Übermittlung an KI-Dienste, kein Versand per E-Mail oder Push und keine Übermittlung in ein Drittland statt.
- Es erfolgt keine Übermittlung von Schülerdaten an Dritte zu Werbezwecken. Eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung (Art. 22 DSGVO) findet nicht statt: Jede Bewertung, Note und Förderentscheidung trifft ausschließlich die Lehrkraft. Ebenso wenig werden Schülerdaten zu Werbe-, Bewertungs- oder Vergleichszwecken ausgewertet. Für den optionalen Lernassistenten gilt eine gesonderte Regelung – dort entsteht ein pädagogisches Lernprofil, das in Abschnitt 7a beschrieben ist.
- Schul-Schülerverzeichnis und Rolle „Schul-Admin": Schulen mit Lizenz können ein gemeinsames Schülerverzeichnis führen (ein Kind = ein Eintrag je Schule mit Name, Klasse und Anmelde-PIN). Auf Wunsch der Schule benennt SchlauStart eine von der Schule bestimmte Person (z. B. Sekretariat oder Schulleitung) als Schul-Admin. Diese Rolle sieht ausschließlich Verwaltungsdaten des Verzeichnisses ihrer eigenen Schule: Name, Klasse, PIN (standardmäßig verdeckt) sowie die Anzahl und – auf Abruf – die Namen der Lehrkräfte, bei denen ein Kind geführt wird. Keinen Zugriff hat der Schul-Admin auf das Klassenbuch, Berichte, Förderdaten der Lehrkräfte (Förderbedarf-Markierungen, Förderempfehlungen, Lernstände), Lernbot-Gespräche, Hausaufgaben-Antworten, Quiz-Ergebnisse, einzelne Bewertungen oder Elternbrief-Inhalte; diese Sperre ist serverseitig umgesetzt. Den Bildungsgang und den Förderschwerpunkt eines Kindes pflegt dagegen die Schule selbst (Absatz „Bildungsgang und Förderschwerpunkt“ unten). Eine Ausnahme, und nur diese: Für die Zeugniskonferenz sieht der Schul-Admin je Kind und Fach die Endnote – also die Zeugnisnote und damit ein Dokument der Schule, nicht die Bewertung einer einzelnen Leistung. Näheres im folgenden Absatz „Zeugniszentrale". Jeder Abruf des Verzeichnisses durch den Schul-Admin wird protokolliert. Rechtsgrundlage ist die Auftragsverarbeitung für die Schule (§ 120 SchulG NRW, VO-DV I).
Umfang der Rolle im Einzelnen: Der Schul-Admin sieht zusätzlich eine Bestandsübersicht seiner Schule (Anzahl der Kinder je Klasse, unterteilt in „bereits bei einer Lehrkraft geführt" und „noch bei niemandem"; Liste der Lehrkräfte mit der Anzahl – nicht den Namen – der von ihnen geführten Kinder) sowie diejenigen Kinder aus den Klassenlisten der Lehrkräfte, die noch nicht mit dem Verzeichnis verbunden sind (Name und Klassenbezeichnung). Er kann diese Einträge mit dem Verzeichnis verbinden; dabei werden ausschließlich Name und Klasse in das Verzeichnis übernommen und die einheitliche PIN gesetzt – vorhandene pädagogische Daten der Lehrkräfte bleiben unverändert und werden nicht übermittelt. Ferner kann der Schul-Admin Einladungscodes für Lehrkräfte der eigenen Schule erzeugen und entfernen (höchstens fünf gleichzeitig); ein Einladungscode enthält keine personenbezogenen Daten. Erzeugung, Entfernung und jede Übernahme werden protokolliert; der Auftragsverarbeiter kann anhand des Protokolls belegen, ob ein Code von der Schule oder von ihm selbst erstellt wurde.
Mitteilungen an das Kollegium: Der Schul-Admin kann eine schriftliche Mitteilung an alle Lehrkräfte seiner Schule senden (z. B. „Am Freitag entfällt die 6. Stunde"). Die Empfängerinnen und Empfänger werden im Moment des Sendens aus der Schulzugehörigkeit der Konten bestimmt; die Mitteilung wird als gewöhnliche Nachricht im Postfach jeder Lehrkraft abgelegt und lässt sich dort wie jede andere Nachricht ausblenden und löschen. Es entsteht dabei kein neues Datenfeld und kein neuer Empfängerkreis – die Lehrkräfte einer Schule sind einander im Postfach ohnehin erreichbar; Kinderdaten sind nicht beteiligt. Ausdrücklich NICHT erhoben wird eine Lesebestätigung: wer eine Mitteilung wann geöffnet hat, wird nicht gespeichert und nicht angezeigt – eine solche Anzeige wäre zur Überwachung des Verhaltens Beschäftigter geeignet (§ 72 Abs. 3 Nr. 2 LPVG NRW). Protokolliert wird der Versand (Zeitpunkt, Schule, absendendes Konto, Anzahl der Empfänger), nicht der Empfang.
Angaben zu Lehrkräften – ausdrückliche Begrenzung: Der Schul-Admin sieht zu den Lehrkräften seiner Schule ausschließlich Konto-Tatsachen (Name, dienstliche E-Mail-Adresse, Rolle, Datum der Registrierung, Datum der letzten Anmeldung, Anzahl der geführten Verzeichnis-Kinder und Klassen) sowie den heutigen Stand der Tageskontingente (z. B. „2 von 5 Aufgaben"), damit er Rückfragen aus dem Kollegium beantworten kann. Ausdrücklich NICHT verarbeitet werden für diese Rolle: Nutzungsverläufe einzelner Lehrkräfte, Auswertungen je Person, KI-Token oder Kosten je Person, verwendete Geräte oder Browser sowie jede Form von Leistungs- oder Wirksamkeitsbewertung. Grund: Eine solche Anzeige wäre zur Überwachung von Verhalten oder Leistung Beschäftigter geeignet (§ 72 Abs. 3 Nr. 2 LPVG NRW) und ginge über den abschließenden Katalog der VO-DV II hinaus. Nutzungsumfang und geschätzte KI-Kosten werden dem Schul-Admin ausschließlich als Summe der gesamten Schule ohne jeden Personenbezug angezeigt, und dies erst ab drei Konten – bei weniger Konten wäre die Summe faktisch eine Einzelauswertung.
- Zeugniszentrale (Unterrichtsverteilung, Zeugnisnoten, Schüler-Akte): Schulen mit Lizenz können die Unterrichtsverteilung eines Schuljahres führen (welche Lehrkraft unterrichtet welches Fach in welcher Klasse). Auf dieser Grundlage sieht der Schul-Admin je Kind und Fach die Endnote – dieselbe Zahl, die das Klassenbuch der Lehrkraft anzeigt – sowie den Fortschritt je Fach („8 von 24 Kindern haben eine Note"). Zur Konferenz kann er den Stand eines Halbjahres festhalten (Momentaufnahme); die festgehaltenen Noten werden als eigener Datensatz gespeichert, weil eine spätere Note im Klassenbuch die beschlossene Zeugnisnote nicht mehr ändern darf. Die Schüler-Akte eines Kindes zeigt dieselben Endnoten je Fach sowie die bereits an die Erziehungsberechtigten versandten Briefe.
Ausdrücklich NICHT sichtbar sind: die einzelnen Bewertungen, aus denen eine Endnote entsteht, Notizen und Einschätzungen der Lehrkraft, das Klassenbuch, Förderdaten der Lehrkräfte (einschließlich Lernständen) und Lernbot-Inhalte. Ebenso wenig gibt es eine Ansicht, die Lehrkräfte vergleichbar macht: der Fortschritt wird je Fach ausgewiesen, nicht je Person (§ 72 Abs. 3 Nr. 2 LPVG NRW). Getrennte Teilgruppen (z. B. E-/G-Kurse) werden zusammengeführt, solange jedes Kind genau einer Notenquelle zugeordnet ist. Nur wenn dasselbe Kind im selben Fach in zwei Lehrkraft-Listen steht, wird die Überschneidung gemeldet und nicht verrechnet.
Rechtsgrundlage: § 120 SchulG NRW i. V. m. VO-DV I – die Erstellung von Zeugnissen ist eine Aufgabe der Schule; die Zeugnisnote ist dafür erforderlich, der Weg zu ihr nicht.
Protokollierung: Jeder Abruf der Notenübersicht, jedes Festhalten, jede Ablehnung eines unvollständigen Standes, jeder Abruf der Zeugnisliste und jeder Aufruf einer Schüler-Akte wird protokolliert (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
Löschung: Festgehaltene Zeugnisnoten sind eine Arbeitshilfe für die Konferenz und kein Archiv. Sie werden gelöscht, sobald das Kind aus dem Schülerverzeichnis entfernt wird oder die Schule verlässt (am selben Stichtag wie die übrigen Lerndaten), ebenso beim Zusammenführen doppelter Einträge und beim Löschen der Schule. Die Führung der Schülerakte obliegt weiterhin der Schule.
- Sprachförderung (DaZ): Die Schule kann für ein Kind festhalten, dass es an
Sprachförderung teilnimmt – in vier festen Stufen (neu zugewandert, Aufbauförderung,
nimmt teil, beendet) und mit dem Datum, seit wann. Kein Freitext, keine
Sprachstandsdiagnose, kein Herkunftsland. Die Angabe beschreibt die Teilnahme an einer
schulischen Förderung und dient der Unterrichtsplanung; Rechtsgrundlage ist
§ 120 Abs. 5 SchulG NRW i. V. m. der VO-DV I – eine Einwilligung wird nicht benötigt.
Sie ist keine besondere Kategorie personenbezogener Daten.
Wer was sieht: Gepflegt wird sie ausschließlich vom Schul-Admin; Lehrkräfte,
die das Kind unterrichten, sehen sie und ändern sie nicht – eine Korrektur läuft über die
Schulleitung. Jede Änderung wird protokolliert.
Nicht zu verwechseln mit der persönlichen Markierung „DaZ“, die eine Lehrkraft in
ihrem eigenen Klassenbuch setzen kann: die bleibt ihre Notiz, wird nicht in die Angabe der
Schule übernommen und ist für niemanden sonst sichtbar.
Löschung: mit dem Verzeichnis-Eintrag des Kindes.
- Bildungsgang und Förderschwerpunkt (Funktion „Lernstand & Textzeugnis“): Für ein Kind mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann die Schule den Bildungsgang (zielgleich oder zieldifferent in den Bildungsgängen Lernen bzw. Geistige Entwicklung) und den Förderschwerpunkt nach der AO-SF NRW hinterlegen – ausschließlich aus einer festen Auswahl, ohne Freitext, ohne Diagnose und ohne Begründung. Die Angabe dient dem Pflichtsatz im Zeugnis („… wurde im Förderschwerpunkt … sonderpädagogisch gefördert und im zieldifferenten Bildungsgang … unterrichtet“, VV zu §§ 18/21 AO-SF) und zeigt den Lehrkräften, die das Kind unterrichten, dass es nach seinen eigenen Zielen beschrieben wird (§§ 32/33 AO-SF). Sie sagt etwas über einen Unterstützungsbedarf aus und steht damit einer besonderen Kategorie personenbezogener Daten nahe (Art. 9 DSGVO); Rechtsgrundlage ist § 120 Abs. 5 SchulG NRW i. V. m. der AO-SF und der VO-DV I – eine Einwilligung wird weder eingeholt noch benötigt.
Wer was sieht: Gepflegt wird die Angabe von der Klassenleitung der Stammklasse und vom Schul-Admin; Lehrkräfte, die das Kind in einer eigenen Klasse führen, sehen sie, ändern sie aber nicht. Ohne Schülerverzeichnis bleibt sie allein bei der eintragenden Lehrkraft. Ein Wechsel wird mit Datum geführt und überschreibt keinen früheren Eintrag. Jeder Abruf und jede Änderung durch den Schul-Admin wird protokolliert – das Protokoll nennt den Vorgang, nicht den Bildungsgang selbst.
Keine KI: Bildungsgang und Förderschwerpunkt werden an keinen KI-Dienst übermittelt; das ist durch einen automatisierten Test abgesichert.
Löschung: mit dem Verzeichnis-Eintrag des Kindes – am Stichtag des Abgangs, beim Entfernen aus dem Verzeichnis, beim Zusammenführen doppelter Einträge und beim Löschen der Schule; die Angabe einer Lehrkraft ohne Schule mit ihrem Schülerdatensatz.
- Lernstände und „Anhang zum Zeugnis“ (Funktion „Lernstand & Textzeugnis“): Eine Lehrkraft kann je Kind, Fach und Fertigkeit (z. B. „Aufgaben zur schriftlichen Addition lösen“) mit Datum festhalten, wie weit das Kind ist – ausschließlich in Stufen aus einer festen Auswahl („noch nicht“, „mit Hilfe“, „teilweise selbständig“, „selbständig“); welche Fertigkeiten für ein Kind gelten, wählt die Lehrkraft. Eine Stufe ist keine Note, geht in keinen Durchschnitt und verändert keine Endnote. Gespeichert werden außerdem die zum Halbjahr bestätigte Festlegung je Fertigkeit und der daraus entstehende Textteil des Zeugnisses („Anhang zum Zeugnis“, als Entwurf und als bestätigte Fassung), der als Word-Datei heruntergeladen werden kann. Die Sätze entstehen aus festen Mustern; ein Satz entsteht nur aus einer bestätigten Festlegung oder aus dem, was die Lehrkraft selbst schreibt. Rechtsgrundlage ist § 120 Abs. 5 SchulG NRW i. V. m. der AO-SF (Förderplan und Zeugnis, §§ 21, 32, 33) und der VO-DV I – eine Einwilligung wird nicht eingeholt.
Wer was sieht: Jede Lehrkraft sieht ihre eigenen Einträge und schreibt nur in Fächern, die sie laut Unterrichtsverteilung der Schule in dieser Klasse unterrichtet; die Klassenleitung der Stammklasse sieht zusätzlich die Einträge der anderen Lehrkräfte zu ihren Kindern, weil sie den Anhang zusammensetzt. Der Schul-Admin sieht keine Lernstände. Es gibt keine Auswertung über Lehrkräfte hinweg.
Begleitung eines einzelnen Kindes: Die Schulleitung kann eine weitere Person des eigenen Personals – etwa eine Sonderpädagogin oder eine Fachkraft eines multiprofessionellen Teams – für ein einzelnes Kind freischalten. Freigeschaltet wird ausschließlich der Lernstand dieses einen Kindes, nicht der seiner Mitschüler:innen und nicht seine Noten, Fehlzeiten oder Briefe. Die Rechte lesen, eigene Beobachtungen eintragen und – seit September 2026 eigens wählbar – Arbeits- und Sozialverhalten werden getrennt vergeben; das dritte gibt es nur zusammen mit dem zweiten. Fremde Beobachtungen kann niemand ändern, der Bildungsgang und die Bestätigung des Zeugnistextes bleiben bei Klassenleitung und Schulleitung. Die Freischaltung endet sofort, wenn sie beendet wird, wenn die Person die Schule verlässt oder wenn das Kind aus dem Verzeichnis ausscheidet; jede Vergabe und jede Beendigung wird protokolliert. Personen eines externen Trägers können nicht freigeschaltet werden – dafür wäre eine eigene Rechtsgrundlage und die Einwilligung der Eltern erforderlich; dieser Weg ist nicht eingerichtet. Eine im System hinterlegte Funktionsbezeichnung („Sonderpädagogik“, „Schulsozialarbeit“ …) verschafft für sich genommen keinen Zugriff.
Keine KI: Lernstände, Festlegungen und Anhänge werden an keinen KI-Dienst übermittelt; das ist durch einen automatisierten Test abgesichert.
Löschung: Beobachtungen und die für ein Kind gewählten Fertigkeiten werden 450 Tage nach dem letzten Eintrag der Lehrkraft zu diesem Kind automatisch gelöscht; jeder neue Eintrag verlängert die Frist, und rund zwei Monate vorher nennt die Anwendung das Datum. Im Übrigen gehören die Angaben zum Schülerdatensatz der eintragenden Lehrkraft und werden mit ihm gelöscht (Abschnitt 8) – beim Löschen des Kindes, am Stichtag des Abgangs und mit dem Konto. Eine Ausnahme beim Löschen einer Klasse: Steht das Kind im Schülerverzeichnis der Schule, bleiben die Beobachtungen erhalten und verlieren nur die Zuordnung zur gelöschten Klasse – die Klassenleitung der Stammklasse setzt aus ihnen den Textteil des Zeugnisses zusammen, und dieser wäre sonst unvollständig, ohne dass es jemand bemerkt. Die Frist läuft dabei unverändert weiter (450 Tage nach dem letzten Eintrag); verlässt das Kind das Schülerverzeichnis, werden diese Angaben gelöscht. Wird ein Kind nur aus dem Schülerverzeichnis genommen, bleiben sie bei der Lehrkraft, verlieren aber die gemeinsame Zuordnung. Was aus dem Word-Dokument in die Schülerakte der Schule gelangt, verantwortet die Schule.
- Abgang: Löschung mit Export-Vorlauf (Art. 17 DSGVO): Verlässt ein Kind die Schule, meldet der Schul-Admin den Abgang mit einer Frist (Voreinstellung 30 Tage, mindestens 7, höchstens 180). Mit der Meldung werden alle Lehrkräfte, die das Kind führen, unter Angabe des genauen Löschdatums informiert und können ihre Auswertungen zuvor exportieren; sieben Tage vor dem Stichtag erfolgt eine Erinnerung. Am Stichtag werden die Lerndaten des Kindes bei allen Lehrkräften gelöscht – Quiz- und Kursergebnisse, manuelle Noten, Sterne, Reflexionen, Hausaufgaben-Einträge, Lesezeiten, Lernbot-Kindprofil – ebenso der Schülerdatensatz selbst und der Verzeichnis-Eintrag. Die Meldung ist bis zum Stichtag jederzeit widerruflich. Es wird keine Kopie und kein Archiv angelegt; die Führung der Schülerakte obliegt der Schule. Nicht betroffen sind bereits erstellte Dokumente (Förderempfehlungen, Fehlzeiten- und Verwaltungsbriefe): für sie gilt die jeweils eigene, gesondert dokumentierte Aufbewahrungsfrist mit eigener automatischer Löschung.
- Kurse und Lerngruppen (Schulen mit Lizenz): Eine Schule kann ihren Unterricht nicht nur nach Klassen, sondern nach Lerngruppen ordnen – etwa einen gemeinsamen E-Kurs der Klassen 8A und 8B und je einen G-Kurs. Verarbeitet werden dafür: die Zugehörigkeit eines Kindes zu einer Lerngruppe mit Beginn und Ende, die Art des Angebots (Pflichtunterricht, Wahlpflicht, Arbeitsgemeinschaft, Betreuung, Förderangebot, Projekt), der Umfang in Wochenstunden und – getrennt davon – die Anspruchsebene des Kindes im jeweiligen Fach (E oder G, in der Oberstufe GK oder LK). Rechtsgrundlage ist § 120 Abs. 5 SchulG NRW in Verbindung mit VO-DV I: die Zugehörigkeit ist eine Organisationsangabe (Anlage 1 Abschnitt A Nr. II Ziffern 10 und 11 – „Teilnahme am Unterricht" beziehungsweise „Teilnahme an zusätzlichen Veranstaltungen": Beginn, Ende, Art, Umfang), die Anspruchsebene ist als „Kursart" ein Leistungsdatum (Anlage 1 Abschnitt B Nr. 1.2).
Was ausdrücklich NICHT verarbeitet wird: keine Begründung und kein Freitext zur Einstufung eines Kindes, keine Diagnose, kein Förderplan und keine pädagogische Einschätzung – gespeichert ist allein die Angabe selbst. Ein Kind, das an einer Aufteilung nicht teilnimmt, wird als solches vermerkt, damit eine Lücke nicht mit einem Versehen verwechselt wird; auch dabei entsteht keine Begründung.
Wer was sieht: Der Schul-Admin verwaltet die Gruppen seiner Schule. Eine Lehrkraft sieht ausschließlich die Kurse, die ihr in der Unterrichtsverteilung zugewiesen sind, samt deren Teilnehmenden und deren Anspruchsebene – fremde Kurse sind für sie nicht abrufbar (§ 4 Abs. 6 VO-DV I). Eine schulweite Übersicht, welche Kinder auf welcher Anspruchsebene lernen, gibt es nicht. Ebenso wenig gibt es eine Auswertung, die Lehrkräfte nach dem Ergebnis ihrer Kurse vergleichbar macht (§ 72 Abs. 3 Nr. 2 LPVG NRW).
Änderungen und Löschung: Ein Kurswechsel wird mit Datum geführt und überschreibt nichts – bereits erteilte Noten, erfasste Fehlzeiten und gestellte Aufgaben bleiben bei dem Zusammenhang, in dem sie entstanden sind. Verlässt ein Kind das Schülerverzeichnis oder die Schule, werden seine Gruppenzugehörigkeiten und Anspruchsebenen am selben Stichtag gelöscht wie die übrigen Lerndaten; dasselbe gilt beim Zusammenführen doppelter Einträge und beim Löschen der Schule. Die gesetzliche Aufbewahrung des Kursbuchs (§ 9 VO-DV I) obliegt der Schule, nicht SchlauStart – ein Archiv wird hier nicht angelegt.
- Anzeige-Kürzung von Nachnamen (Datenminimierung in der Darstellung): Auf Bildschirmen, die im Unterricht regelmäßig projiziert oder Dritten gezeigt werden – Klassenbuch, Live-Board, Siegertreppchen, Sterne-Tafel –, wird der Nachname standardmäßig auf den Anfangsbuchstaben verkürzt („Aylin K."). Die Lehrkraft kann einen einzelnen Namen bei Bedarf gezielt aufdecken; die Kürzung betrifft ausschließlich die Anzeige. Gespeichert bleibt stets der vollständige Name, und Dokumente, die eindeutig sein müssen (Schüler- und Klassenberichte, PIN-Karten, Förderempfehlungen, Elternbriefe, sonstige Ausdrucke und PDF-Dateien), enthalten ihn unverändert. Es entfällt dadurch keine Verarbeitung, die für den jeweiligen Zweck erforderlich wäre; die Maßnahme verringert lediglich die Kenntnisnahme durch Unbeteiligte im Raum.
- Beim Einsatz über eine Moodle-LTI-Integration werden notwendige Basisdaten (wie Name und E-Mail) aus dem Moodle-System der Schule über eine sichere Verbindung an SchlauStart übertragen, um eine Anmeldung ohne erneute Passworteingabe (Single Sign-On) zu ermöglichen. Auch für diese Daten gelten die Fristen des Löschkonzepts nach Abschnitt 8.
Hinweis für Lehrkräfte in NRW: Vor dem Einsatz im Unterricht ist die schulische Genehmigung (Schulleitung / behördlicher Datenschutzbeauftragter) einzuholen. Der Einsatz richtet sich nach dem Schulgesetz NRW und der VO-DV I.
7a. Optionaler Lernassistent („Lernhilfe“-Chatbot)
SchlauStart bietet einen optionalen, KI-gestützten Lernassistenten an, mit dem Schülerinnen und Schüler beim Lernen Fragen stellen können. Dieser wird nur genutzt, wenn die Lehrkraft ihn freigibt. Beim Einsatz gilt:
- Nutzung ohne eigenes Konto: Für den Lernassistenten ist kein Login und keine Registrierung erforderlich. Es wird lediglich ein zufälliges Erkennungs-Token im Browser des Geräts gespeichert, damit der Gesprächsverlauf am selben Gerät fortgesetzt werden kann. Dieses Token enthält selbst keinen Namen und keine personenbezogenen Daten. Zwei Fälle sind zu unterscheiden: Wird der Assistent ohne jeden Bezug zu einer Klasse geöffnet, bleibt der Verlauf allein an dieses Token gebunden. Nutzt das Kind den Assistenten dagegen im Rahmen des Unterrichts – etwa nach der Anmeldung mit seinem Anmeldecode oder im Anschluss an ein Quiz seiner Klasse –, wird der Verlauf dem Schülerdatensatz und der zuständigen Lehrkraft zugeordnet. Nur so kann die Lehrkraft den Schutz-Hinweis erhalten (siehe unten) und nur so lässt sich der Verlauf beim Abgang des Kindes vollständig löschen. In diesem Fall handelt es sich um personenbezogene Daten, die wie alle übrigen Schülerdaten im Auftrag der Schule verarbeitet werden.
- Keine Abfrage privater Daten: Der Lernassistent ist ausdrücklich so programmiert, dass er niemals nach Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Passwörtern oder anderen privaten Daten fragt. Lediglich der Vorname zur Ansprache darf einmalig erfragt werden – die Nennung ist freiwillig und kann gefahrlos verweigert werden.
- Inhalt der Chat-Nachrichten (Verarbeitung primär in der EU): Damit der Lernassistent antworten kann, werden die vom Kind eingegebenen Lernfragen an einen KI-Dienst übermittelt. Reine Text-Anfragen werden ausschließlich über Anbieter in der EU verarbeitet (vorrangig Mistral AI, als zweiter EU-Weg die Generative APIs von Scaleway, beide Frankreich) – die vom Kind getippten Inhalte verlassen die Europäische Union nicht; ein Ausweichen auf US-Dienste findet für Kinder-Texte nicht statt. Ist der EU-Dienst vorübergehend nicht erreichbar, erhält das Kind eine freundliche Bitte, es etwas später erneut zu versuchen. Aus dem Datenbestand der Schule werden dabei keine Angaben beigefügt – weder Name, Klasse noch Noten oder Quiz-Ergebnisse; übermittelt wird ausschließlich das, was das Kind selbst in den Chat schreibt. Nennt ein Kind darin von sich aus seinen Vornamen, wird dieser als Teil des Gesprächstextes mitübertragen – ebenfalls ausschließlich innerhalb der EU.
- Foto einer Aufgabe (Bild-Auswertung ebenfalls primär in der EU): Sendet ein Kind freiwillig ein Foto der Aufgabe, wird dieses vorrangig über EU-Dienste ausgewertet (vorrangig „Pixtral" von Mistral AI, als zweiter EU-Weg die Generative APIs von Scaleway, beide Frankreich) – das Bild bleibt dann in der EU. Sind beide EU-Wege vorübergehend nicht erreichbar, wird das Foto nicht außerhalb der EU verarbeitet; das Kind erhält den Hinweis, seine Frage stattdessen als Text zu stellen. Eine Auswertung außerhalb der EU ist im Schulbetrieb nicht vorgesehen – und in keinem Fall entscheidet das Kind selbst darüber.
- Sozial-emotionale Gespräche bleiben ausschließlich in der EU: Wechselt der Assistent in die zuhörende, sozial-emotionale Rolle (Sorgen, Streit, belastende Gefühle), werden diese besonders sensiblen Inhalte ausschließlich über EU-Dienste verarbeitet (vorrangig Mistral AI, als zweiter EU-Weg die Generative APIs von Scaleway, beide Frankreich) – ohne jeden Ausweich auf US-Dienste. Sind beide EU-Wege kurz nicht erreichbar, erhält das Kind eine freundliche Bitte, es gleich noch einmal zu versuchen.
- Regel-Hinweis vor dem Start: Bevor das Kind den Lernassistenten nutzt, erscheint ein kurzer, kindgerechter Hinweis, der erklärt, dass es niemals Nachnamen, Adresse oder Geheimnisse eingeben soll und hier nur über die Schule gesprochen wird (Privacy by Design).
- Verschiedene Lern-Charaktere: Der Assistent antwortet je nach Fach und Stimmung in einer von mehreren freundlichen Rollen (z. B. für Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Geschichte/Erdkunde, Englisch, Kunst/Musik sowie eine ermutigende Rolle bei Lernfrust). Alle Rollen folgen denselben Sicherheitsregeln.
- Sozial-emotionale Begleitung mit klaren Grenzen: Erkennt der Assistent, dass ein Kind über Sorgen, Streit oder belastende Gefühle spricht, wechselt er in eine ruhige, zuhörende Rolle. Diese stellt keine Diagnosen, gibt keine medizinischen oder psychologischen Ratschläge und ersetzt keine Beratung. Sie ermutigt das Kind stets, mit einer Vertrauensperson (Lehrkraft, Eltern, Schulsozialarbeit) zu sprechen. Spricht ein Kind von einer Gefahr für sich oder andere, weist der Assistent freundlich und deutlich darauf hin, sich sofort an eine erwachsene Vertrauensperson zu wenden, und nennt die kostenlose „Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche (116 111).
- Kindersicherer Betrieb: Der Assistent bleibt beim Lernthema, fragt selbst keine privaten Daten ab und ignoriert Versuche, ihn zu einer anderen Rolle zu überreden. Private Angaben, die ein Kind dennoch von sich aus schreibt, werden nicht im Lernprofil gespeichert oder wiederholt. Eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung (Art. 22 DSGVO) findet nicht statt: Der Assistent bewertet nicht, benotet nicht und trifft keine Entscheidung über das Kind – jede Bewertung bleibt bei der Lehrkraft.
- Pädagogisches Lernprofil – offen benannt: Damit der Assistent an vorherige Gespräche anknüpfen kann, wird aus dem Gesprächsverlauf automatisiert ein kurzes pädagogisches Lernprofil gebildet und gespeichert. Es enthält ausschließlich lernbezogene Stichworte: beobachtete Schwierigkeiten und Stärken, bevorzugte Erklärweise, Arbeitstempo, wiederkehrende Fehler, zuletzt behandelte Themen, erkennbare Interessen sowie eine grobe Einschätzung von Selbstvertrauen und Motivation im Lernen. Ausdrücklich nicht enthalten sind Diagnosen jeder Art (Begriffe wie „Legasthenie", „ADHS" oder „Dyskalkulie" sind untersagt) sowie Nachname, Adresse, Schulname und Kontaktdaten. Da hierbei persönliche Aspekte automatisiert ausgewertet werden, handelt es sich um eine Profilbildung im Sinne des Art. 4 Nr. 4 DSGVO; wir benennen sie deshalb ausdrücklich. Sie dient allein der Lernunterstützung, wird ausschließlich in der EU erstellt, ist nur für die zuständige Lehrkraft einsehbar und wird mit dem Gesprächsverlauf gelöscht. Ein Widerspruch (Art. 21 DSGVO) ist jederzeit über die Lehrkraft möglich; ebenso kann die Lehrkraft den Lernassistenten für die Klasse abschalten.
- Schutz-Hinweis an die Lehrkraft (Kindeswohl): Deutet ein Gespräch auf eine seelische Belastung hin (z. B. Krise, anhaltende Niedergeschlagenheit, Prüfungsangst), wird die zuständige Lehrkraft darüber informiert, damit sie das Kind unterstützen kann. Die Erkennung erfolgt zweistufig: zunächst über eine feste, nachvollziehbare Stichwortliste, ergänzend durch eine automatisierte Einschätzung der Nachricht, die eine erkannte Belastung nur bestätigen oder verschärfen, aber niemals abschwächen kann. Sie dient allein dem Schutz des Kindes und führt zu keiner Bewertung seiner Person. Dabei gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit: Die Lehrkraft erhält zunächst nur einen Hinweis sowie eine kurze, sachliche Zusammenfassung (keine Diagnose); den vollständigen Gesprächsverlauf ruft sie nur bei Bedarf bewusst auf. Einschätzung und Zusammenfassung werden ausschließlich bei unserem EU-Anbieter Mistral AI (Frankreich) erstellt; die Daten verlassen die EU nicht. Ist dieser Dienst nicht erreichbar, unterbleibt die ergänzende Einschätzung – es gilt dann allein die feste Stichwortliste, und die Schutzantwort für das Kind erscheint in jedem Fall. Rechtsgrundlage ist das überwiegende Interesse am Schutz des Kindeswohls bzw. der Schutz lebenswichtiger Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. d und f, Art. 9 Abs. 2 lit. c DSGVO). Den Hinweis sieht ausschließlich die zuständige Lehrkraft.
- Speicherung & Löschung: Der Gesprächsverlauf wird zur Fortsetzung des Lernens gespeichert und kann von der Lehrkraft beim Beenden des Schuljahres bzw. über die Löschfunktionen jederzeit entfernt werden; auch das Kind selbst kann seinen Verlauf löschen. Unabhängig davon laufen die festen Fristen aus Abschnitt 8 (7 Tage sichtbar, danach Papierkorb, nach weiteren 30 Tagen endgültig). Ist der Verlauf einem Schülerdatensatz zugeordnet, wird er zusammen mit den übrigen Daten des Kindes gelöscht – auch bei einer Abgangsmeldung der Schule.
- Missbrauchsschutz: Zum Schutz vor Überlastung und Missbrauch gilt ein Tageslimit an Nachrichten pro Gerät.
7b. Weitere Unterrichtswerkzeuge
SchlauStart stellt der Lehrkraft weitere optionale Werkzeuge für den Unterricht bereit. Auch hier gilt der Grundsatz der Datenminimierung; die Lehrkraft bleibt für die rechtmäßige Verarbeitung von Schülerdaten verantwortlich (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO).
- Themenfahrplan persönlich teilen: Eine Lehrkraft kann einen
Themenfahrplan gezielt an eine oder mehrere von ihr ausgewählte
Lehrkräfte derselben Schule senden. Es entsteht kein öffentlicher
Link und keine Freigabe an das gesamte Kollegium. Bis zur Entscheidung
werden Absender, Empfänger, Zeitpunkt und eine Kopie des Fahrplans
gespeichert. Die Empfängerin oder der Empfänger sieht die Einladung im
Postfach und unter „Meine Aufgaben“ und kann sie annehmen oder ablehnen.
Erst beim Annehmen entsteht ein eigener, unabhängig bearbeitbarer
Fahrplan; Klassenbezug, Termine und Angaben zur Nachbereitung werden
nicht übertragen. Enthält der Fahrplan Unterrichtsvorlagen
(Blöcke aus dem SchlauHeft, z. B. Tafeltexte, PDFs, Bilder), werden
sie beim Annehmen mit übergeben; darin enthaltene Dateien werden als
eigene Kopie in „Meine Dateien“ der empfangenden Lehrkraft
abgelegt (Objektspeicher Scaleway, EU – kein neuer Empfänger). Eigene
Quizze und Arbeitsblätter der Absenderin werden nicht übertragen; was
nicht übernommen wird, wird der Empfängerin ausdrücklich angezeigt.
Vorlagen enthalten keine Angaben zu Kindern. Danach sowie bei Ablehnung
wird die vorübergehende Einladungskopie gelöscht. Freigaben werden bei
Löschung eines beteiligten Kontos entfernt.
- Lesestunde („Mit Klasse teilen“): Die Lehrkraft kann eine
öffentlich zugängliche Fachseite von SchlauStart ihrer Klasse für
einen Zeitraum zum Lesen geben. Kategorien: die Adresse dieser
Seite, die Klasse, ein Zeitfenster („ab“/„bis“), ein Hinweissatz der
Lehrkraft – und, sobald ein Kind die Seite öffnet, ein Häkchen mit
Zeitstempel zu diesem Kind. Der Seiteninhalt wird nicht kopiert;
gespeichert ist ausschließlich, wer was wann lesen
soll. Es gibt keine Lesedauer, keinen Fortschritt in Prozent und keine
Auswertung über mehrere Kinder oder Wochen hinweg – ein Fortschritt
in Prozent wäre nur über eine Messung des Scrollverhaltens zu erreichen,
und eine Verhaltensmessung an Minderjährigen findet hier ausdrücklich
nicht statt. Die Lehrkraft sieht, wie viele Kinder die Seite geöffnet
haben, und die Namen derjenigen, die es noch nicht getan haben; das
dient der Unterrichtsorganisation. Rechtsgrundlage: § 120 Abs. 5
SchulG NRW. Speicherdauer: bis zum Ende des laufenden Schuljahres
zuzüglich eines Jahres, danach automatische Löschung. Kinder anderer
Klassen haben keinen Zugriff auf die Zuweisung.
- Nachbereitung einer Unterrichtsstunde: Nach einer Stunde, die
aus einem Themenfahrplan auf einen Termin gelegt wurde, kann die Lehrkraft
vermerken, ob die Stunde wie geplant lief. Kategorie: die Angabe
„wie geplant“ oder „etwas fehlt“ und im zweiten Fall ein freiwilliger
pädagogischer Kurztext mit höchstens 120 Zeichen für die nächste
Wiederholung sowie der Zeitpunkt der Eingabe. Das Feld ist nicht für
Angaben zu einzelnen Kindern, Namen, Listen oder Kontaktdaten bestimmt;
darauf wird unmittelbar am Eingabefeld hingewiesen. Typische
Klassenlisten sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden
serverseitig abgewiesen. Eine technische Erkennung jedes einzelnen
Personennamens ist damit nicht garantiert. Es gibt keine
student_id und keine Leistungsbewertung einzelner Kinder –
beschrieben wird ausschließlich ein nächster Unterrichtsschritt für die
Lerngruppe als Ganzes. Zweck: die eigene Unterrichtsplanung
fortschreiben – ein nicht erreichtes Ziel kann auf Bestätigung der
Lehrkraft als Wiederholung in die nächste Stunde übernommen werden
(§ 121 Abs. 1 SchulG NRW). Sichtbarkeit: Diese
Angaben sind ausschließlich für die Lehrkraft selbst sichtbar. Es
gibt keine Ansicht für die Schulleitung, die Rolle „Schul-Admin“ oder die
Administration, keine Auswertung über mehrere Stunden hinweg und auch
keine anonymisierte Summe je Schule. Grund: Eine technische
Einrichtung ist bereits dann mitbestimmungspflichtig, wenn sie zur
Überwachung von Verhalten oder Leistung Beschäftigter geeignet ist
(§ 72 Abs. 3 Nr. 2 LPVG NRW); solche Daten entstehen
hier deshalb gar nicht erst. Speicherdauer: Die Angabe gehört zu
der jeweiligen Unterrichtsstunde und wird mit ihr gelöscht.
- Eigene Bilder in Arbeitsblättern: Beim Gestalten eines
Arbeitsblattes kann die Lehrkraft ein eigenes Bild einfügen.
Kategorie: Bilddatei, die ausschließlich die Lehrkraft selbst
auswählt – SchlauStart wertet sie nicht aus, erkennt keine Gesichter und
leitet sie an niemanden weiter. Zweck: Illustration des
Unterrichtsmaterials (§ 120 Abs. 5 SchulG NRW).
Verarbeitung: Das Bild wird bereits im Browser verkleinert
und umgewandelt; auf dem Server wird es nicht geöffnet. Es liegt bei
unserem EU-Anbieter Scaleway (Frankreich) unter einem Schlüssel, der die
Kennung der hochladenden Lehrkraft enthält – damit ein Löschverlangen
erfüllbar ist. Abruf: über eine Adresse mit 32-stelligem
Zufallsnamen und ohne Anmeldung, weil das Arbeitsblatt gedruckt,
per QR-Code an die Klasse gegeben und mit Kolleginnen und Kollegen geteilt
wird; die Adresse lässt sich nicht erraten. Aus diesem Grund weist die
Oberfläche unmittelbar am Feld darauf hin, keine Fotos hochzuladen, auf
denen Kinder erkennbar sind. Speicherdauer: bis das
Arbeitsblatt endgültig gelöscht wird – die zugehörigen Bilder werden
dabei mitgelöscht.
- Arbeitsblatt aus einem PDF: Die Lehrkraft
kann eine eigene PDF-Datei auswählen; daraus entsteht ein bearbeitbares
Arbeitsblatt. Die Umwandlung läuft vollständig auf unserem Server
(Programmbibliothek PyMuPDF) – ohne KI, ohne Übermittlung an Dritte und
ohne Drittlandsbezug. Von jeder Seite wird ein Bild erzeugt und wie
jedes andere Arbeitsblatt-Bild im EU-Speicher (Scaleway, Frankreich)
abgelegt; enthält das PDF auswählbaren Text, wird dieser zusätzlich als
änderbare Textfelder übernommen. Die hochgeladene PDF-Datei selbst wird
nicht gespeichert – sie wird nur für die Umwandlung gelesen und danach
verworfen. Welche Datei hochgeladen wird, entscheidet allein die Lehrkraft;
die Oberfläche weist vor dem Übernehmen darauf hin, keine Seiten
hochzuladen, auf denen Kinder erkennbar sind. Speicherdauer: wie bei
den übrigen Arbeitsblatt-Bildern – bis das Arbeitsblatt endgültig gelöscht
wird, dann werden die Seitenbilder mitgelöscht.
- Aufgabe an ein einzelnes Kind (individuelle Förderung): Ein Arbeitsauftrag (Quiz, Kurs, Arbeitsblatt, PDF, Lese-Auftrag oder frei geschriebener Text) richtet sich in der Regel an eine ganze Klasse. Aus dem Klassenbuch heraus kann die Lehrkraft denselben Auftrag stattdessen an ein einzelnes Kind richten. Gespeichert wird dabei nichts Neues über das Kind – lediglich, dass dieser eine Auftrag für diesen einen Schülerdatensatz gilt; Aufgabentyp, Inhalt, Frist und Bearbeitungsstand bleiben dieselben wie bei einer Aufgabe für die Klasse. Ein solcher Auftrag ist ausschließlich für dieses Kind sichtbar: er erscheint weder in der Aufgabenliste noch auf einer geteilten Pinnwand eines anderen Kindes, lässt sich von niemand anderem öffnen und von niemand anderem als erledigt melden. Grund dieser Trennung ist, dass schon der Titel eines persönlichen Auftrags etwas über den Förderbedarf des Kindes aussagen kann. Löschfrist und Rechtsgrundlage entsprechen denen der übrigen Hausaufgaben.
- PDF-Blatt zum Beschreiben (Hausaufgabe mit Arbeitsform): Eine PDF-Aufgabe kann so ausgegeben werden, dass die Kinder mit Stift, Finger oder Maus direkt auf dem Blatt schreiben – einzeln oder als Gruppe auf demselben Blatt – und es abgeben. Die Lehrkraft korrigiert in Rot, setzt aufklappbare Textnotizen an Stellen des Blatts, schreibt einen Kommentar an die Gruppe oder an ein einzelnes Kind und gibt das Blatt zur Überarbeitung oder abschließend mit Note zurück. Gespeichert werden: die Striche als Linienzüge (Seite, Farbe aus einer festen Liste, Koordinaten auf dem Blatt) und auf einem Gruppenblatt die Zuordnung zum schreibenden Gruppenmitglied; die Meldung „fertig“ als Zustand, ohne Zeitpunkt; Zeitpunkt der Abgabe und der Rückgabe; bei jeder Abgabe ein interner Stand der Kinderschrift, den nur die Lehrkraft einblenden kann; die Hinweise der Lehrkraft mit ihrem Empfänger (ganze Gruppe oder ein Kind); die Gruppeneinteilung je Aufgabe mit neutralen Namen („Gruppe 1“ …), die kein Leistungsniveau verraten. Nicht gespeichert wird, wie geschrieben wurde: keine Zeit je Punkt, kein Stiftdruck, keine Schreibgeschwindigkeit – solche Merkmale können zur Identifizierung einer Person dienen (Art. 9 DSGVO) und werden nicht benötigt. Wer gerade am Gruppenblatt arbeitet, wird nur für wenige Sekunden im Arbeitsspeicher gehalten, damit die Gruppe sich sieht; das wird weder gespeichert noch protokolliert. Wer sieht was: ein Kind bzw. eine Gruppe ausschließlich das eigene Blatt; die Lehrkraft erst nach der Abgabe – ein Mitlesen während der Arbeit ist serverseitig ausgeschlossen. Korrekturen, Hinweise und Kommentare sieht das Kind erst, wenn die Lehrkraft sie zurückgibt; die Note erst mit der abschließenden Rückgabe, und zwar jedes Kind nur seine eigene – auch auf einem Gruppenblatt; ein Hinweis an ein einzelnes Kind erreicht nur dieses Kind. Eine noch nicht freigegebene Aufgabe (Entwurf) ist für Kinder unsichtbar. Das hochgeladene PDF wird nicht verändert; eine PDF-Datei mit Schrift und Korrekturen entsteht erst nach der abschließenden Rückgabe auf Abruf und wird nicht gespeichert. Die Note wird wie jede Hausaufgabennote im Notenbuch der Lehrkraft geführt. Keine KI und keine Handschrifterkennung. Kein neuer Empfänger: Striche, Hinweise und Abgabestände liegen in der Datenbank (Neon, Region Frankfurt), die Vorlage wie jede hochgeladene Datei im privaten EU-Speicher (Scaleway, Frankreich). Rechtsgrundlage ist § 120 Abs. 5 SchulG NRW; Speicherdauer siehe Abschnitt 8.
- Digitale Pinnwand: Die Lehrkraft kann Pinnwände mit Spalten und Karten anlegen und darauf Texte sowie Dateien (z. B. Bilder, PDFs) bereitstellen. Die Inhalte werden ausschließlich von der Lehrkraft eingestellt. Hochgeladene Dateien werden bei unserem EU-Anbieter Scaleway (Frankreich) in einem privaten Speicher abgelegt; in der Datenbank wird dabei nur ein interner, nicht erratbarer Verweis auf die Datei gespeichert, niemals eine öffentliche Adresse. Der Zugriff erfolgt ausschließlich über kurzlebige, jeweils neu erzeugte Links. Gelöschte Pinnwände werden zunächst in einen Papierkorb verschoben und können von dort endgültig entfernt werden.
- Digitale Tafel (Live-Tafel): Die Lehrkraft kann ein Tafelbild über einen PIN auf einen Beamer übertragen. Verarbeitet werden ausschließlich die von der Lehrkraft erstellten Tafelinhalte (Zeichnungen, Texte, Folien) zur Anzeige in Echtzeit. Es werden hierbei keine personenbezogenen Schülerdaten erhoben.
- Gruppentische: Aus dem Klassenbuch kann die Lehrkraft Arbeitsgruppen bilden und dazu Beobachtungsnotizen sowie Bewertungen (Note 1–6) festhalten. Diese Daten sind klassen- und lehrkraftbezogen getrennt und unterliegen denselben Lösch- und Schutzregeln wie übrige Schülerdaten (siehe Abschnitt 7 und 8).
- Reflexion / Exit-Ticket / Schnellumfrage: Schülerinnen und Schüler können eine kurze Selbsteinschätzung zum Unterricht abgeben oder an einer Schnellumfrage der Lehrkraft teilnehmen (Frage mit zwei bis vier Antwortmöglichkeiten). Die Teilnahme erfolgt anonym und ohne Anmeldung; die abgegebenen Stimmen werden nicht gespeichert, sondern ausschließlich für die Dauer der laufenden Abstimmung im Arbeitsspeicher gehalten und danach verworfen. Die Lehrkraft sieht nur das zusammengefasste Ergebnis, nicht, wer wie gestimmt hat. Es findet kein Profiling und keine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung (Art. 22 DSGVO) statt.
- Klassenrennen: Die Lehrkraft kann zu einer Aufgabe ein Rennen starten, das die Klasse gemeinsam auf einem Bildschirm oder Beamer verfolgt. Die Kinder beantworten die Fragen wie sonst auch auf ihrem eigenen Gerät; jede richtige Antwort bewegt eine Figur ein Stück nach vorn: im Gruppenrennen die Figur ihrer Gruppe, im Einzelrennen ihre eigene. Die Gruppen werden beim Start zufällig gebildet und bestehen nur für dieses eine Rennen; sie werden nicht gespeichert. Für die Teilnahme gilt derselbe Weg wie für die Aufgabe selbst: das Kind meldet sich mit seinem Anmeldecode an, wählt seinen Namen aus der Klassenliste oder gibt – wenn die Klasse keine Namensliste führt – seinen Vornamen ein. Verarbeitet werden während des Rennens nur der gewählte Avatar, die Zahl der richtigen Antworten, die nächste Frage, die Reihenfolge der Zielankunft und – im Gruppenrennen – die zufällige Gruppennummer; alles ausschließlich im Arbeitsspeicher und nicht gespeichert. Die Platzierung richtet sich nach der Zahl der richtigen Antworten; bei Gleichstand entscheidet, wer früher fertig war. Am Ende erfährt jedes Kind auf seinem eigenen Gerät seinen eigenen Platz und seine eigene Punktzahl – es bekommt dabei keine Liste und keinen fremden Namen zu sehen. Der Antworttext wird nur zur Prüfung gegen die hinterlegte Lösung verwendet und sofort verworfen. Vornamen und ein Siegertreppchen sind standardmäßig ausgeschaltet; die Lehrkraft kann beides für diese eine Stunde einschalten, die Entscheidung wird nicht gespeichert. Voreingestellt ist das Gruppenrennen mit der ganzen Klasse als einer Figur – dabei ist gar kein einzelner Rückstand sichtbar. Eine falsche Antwort wirft niemanden zurück. Es entsteht keine Bestenliste über mehrere Stunden, keine Bearbeitungszeit und kein Verlauf; mit dem Ende der Stunde ist die Anzeige vollständig verschwunden. Das Ergebnis der Aufgabe selbst wird wie gewohnt über die normale Abgabe gespeichert (siehe oben).
- Kalender: Die Lehrkraft kann eigene Termine und Notizen anlegen (z. B. „Ausflug der Klasse 7a“ oder eine Erinnerung zu einem einzelnen Kind). Gespeichert werden Titel, freier Beschreibungstext, Fach, Zeitraum und – sofern die Lehrkraft den Eintrag zuordnet – die betroffene Klasse und/oder das betroffene Kind. Daneben zeigt der Kalender bereits vorhandene Vorgänge auf einer Zeitachse an (fällige Hausaufgaben, Abgaben, eingetragene Noten, abgeschlossene Lernpfade, Klassenarbeiten); diese werden beim Anzeigen aus den jeweiligen Bereichen gelesen und nicht zusätzlich gespeichert. Alle Einträge sind ausschließlich für die Lehrkraft sichtbar, die sie angelegt hat, und unterliegen denselben Lösch- und Schutzregeln wie die übrigen Schülerdaten (siehe Abschnitt 7 und 8).
- Externe Kalender (Abonnement): Die Lehrkraft kann freiwillig die Abonnement-Adresse eines eigenen externen Kalenders (z. B. Untis, iServ, Google Kalender) hinterlegen. SchlauStart ruft diese Adresse dann in ihrem Auftrag ab, um die Termine im Kalender anzuzeigen; es werden keine Daten an den externen Anbieter übermittelt und nichts in den fremden Kalender geschrieben. Die Adresse wird ausschließlich verschlüsselt gespeichert (sie enthält in der Regel ein Zugriffsmerkmal) und der Lehrkraft nicht erneut vollständig angezeigt. Beim Einrichten bestätigt die Lehrkraft die Nutzungsbedingungen; dieser Nachweis wird in ihrer Personalakte abgelegt. Beim Entfernen des Abonnements wird die gespeicherte Adresse gelöscht. Beim Abruf wird eine Verbindung zum jeweiligen Anbieter aufgebaut; dabei wird diesem technisch bedingt die IP-Adresse unseres Servers bekannt, nicht die der Lehrkraft.
- Börse / Unterrichtsfächer und Materialbewertungen: In der Börse können Lehrkräfte selbst erstellte Quizze und Unterrichtsmaterialien untereinander teilen und entdecken. Ein öffentlich geteiltes Material kann freiwillig mit 1–5 Sternen bewertet werden; das gilt auch für das eigene Material. Gespeichert werden Material-ID, interne Konto-ID, Sternzahl sowie Erstellungs- und Änderungszeitpunkt. Pro Konto und Material besteht genau eine Bewertung; sie kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Andere sehen ausschließlich Durchschnitt und Anzahl, niemals Namen oder eine Liste einzelner Stimmen; nur die eigene Sternzahl wird dem bewertenden Konto angezeigt. Kommentare und Ranglisten einzelner Lehrkräfte gibt es nicht. Die Bewertung wird bei Konto- oder endgültiger Materiallöschung entfernt und für nicht mehr öffentlich geteilte Materialien nicht angezeigt. Es werden keine Schülernamen, Klassenlisten oder Ergebnisse verarbeitet und keine Daten an eine KI oder einen neuen Empfänger übermittelt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (freiwillig genutzte Plattformfunktion).
- Bücherei der Schule (Materialien unter dem Unterrichtsthema):
Schülerinnen und Schüler können in der Bücherei die Unterrichtsthemen ihres
Faches lesen. Unter dem jeweiligen Thema stehen zusätzlich die
Aufgaben und Quizze der eigenen Schule, die zu genau diesem Thema
erstellt wurden, sowie die daraus erzeugten Ansichten (Karteikarten,
Datentabelle, Mindmap, PDF). Kategorie: ausschließlich
fachliche Inhalte der Lehrkraft – keine Schülernamen, keine
Klassenlisten, keine Ergebnisse und keine Angaben darüber, wer welches
Material geöffnet hat. Zweck: die Schule stellt ihren Kindern ihr
eigenes Übungsmaterial bereit (§ 120 Abs. 5 SchulG NRW).
Wer sieht was: ein angemeldetes Kind sieht die Materialien der
Lehrkräfte seiner eigenen Schule sowie Materialien, die eine
Lehrkraft ausdrücklich in der Börse geteilt hat – Materialien anderer
Schulen sieht es nicht. Ohne Anmeldung ist nichts davon sichtbar:
die Themenseiten selbst sind öffentlich, der Materialteil wird für nicht
angemeldete Besucherinnen und Besucher gar nicht erst erzeugt und
gelangt damit auch nicht zu Suchmaschinen. Widerspruch: Jede
Lehrkraft kann jedes ihrer Materialien über den Eintrag „Aus der Bücherei
nehmen“ jederzeit zurückziehen; Einzelheiten regelt Abschnitt 3a der
Nutzungsbedingungen.
Keine Messung: Es wird nicht gespeichert, welches Kind
welches Thema oder welches Material aufruft – eine solche Auswertung
wäre eine Beobachtung des Verhaltens Minderjähriger und ist weder
vorgesehen noch technisch angelegt. Speicherdauer: keine eigene –
es entstehen keine neuen Datensätze; die Materialien werden mit dem
jeweiligen Material der Lehrkraft gelöscht.
- Schulseite & Bewertungen des Kollegiums: Auf der Schulseite kann jede Lehrkraft SchlauStart für ihre eigene Schule mit 1–5 Sternen und einem freiwilligen Kommentar bewerten. Gespeichert werden die Sternzahl, der Kommentartext, das Datum und – zur Zuordnung der eigenen Bewertung – die interne Konto-ID. Der Name wird nicht mitgespeichert, sondern erst bei der Anzeige aus dem Konto ergänzt; wird das Konto gelöscht, verschwindet er automatisch. Wählt die Lehrkraft „Anonym veröffentlichen“, wird gegenüber anderen kein Name ausgegeben. Bewertungen sind ausschließlich für Lehrkräfte derselben Schule sichtbar; Schülerinnen und Schüler sehen sie nicht. Jede Person hat genau eine Bewertung und kann sie jederzeit ändern oder vollständig löschen (Art. 17 DSGVO). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung durch freiwillige Abgabe); der Kommentar ist Freitext, personenbezogene Angaben Dritter sollen dort nicht eingetragen werden.
- Lernpool für die Aufgaben-Erstellung: Speichert eine Lehrkraft ein Quiz, werden die darin enthaltenen Fragen zusätzlich in einem internen Beispiel-Pool abgelegt. Bei einer neuen Erstellung legt SchlauStart der KI einige besonders bewährte Fragen desselben Fachs und Themas als Formulierungsbeispiel bei; dadurch werden die erzeugten Aufgaben besser. Dieser Pool ist schulübergreifend. Verarbeitet werden ausschließlich fachliche Inhalte. Namen von Schülerinnen und Schülern werden vor der Aufnahme automatisch gegen die Namensliste des jeweiligen Kontos geprüft und durch den Platzhalter „[Name]“ ersetzt; Bilder, Dateianhänge und Rohdaten werden gar nicht erst übernommen. Fragen, die eine Lehrkraft ersetzt oder löscht, werden in der Auswahl abgewertet und fallen heraus. Zur Herkunftskennzeichnung werden die internen Konto- und Schul-IDs gespeichert – nicht Name oder E-Mail-Adresse. Eine Auswertung nach einzelnen Lehrkräften findet nicht statt und ist technisch nicht vorgesehen.
- Elternsprechtag (Terminvergabe, Gesprächsnotiz): Die Lehrkraft legt einen Sprechtag mit Datum und Zeitraum an; die einzelnen Termine erzeugt SchlauStart daraus. Für die Terminvergabe erhält jedes Kind einen zufällig erzeugten Zugangscode für die Erziehungsberechtigten; dieser ist ausdrücklich nicht die PIN des Kindes und verfällt mit dem Sprechtag. Über eine öffentliche Seite ohne Konto (
/e/…) können die Erziehungsberechtigten mit diesem Code eine freie Uhrzeit buchen – und, falls keine der angebotenen Zeiten passt, auf derselben Seite mögliche Zeitfenster angeben; ebenso ihren Termin ändern und absagen. Dieselben Angaben lassen sich auch auf dem abtrennbaren Abschnitt der gedruckten Einladung zurückgeben, damit Familien ohne Internetzugang nicht ausgeschlossen sind. Datenminimierung: Der Server gibt an diese Seite ausschließlich „frei“ oder „belegt“ aus – niemals den Namen einer anderen Familie, keine Noten und keine Angaben zu anderen Kindern. Die Seite setzt keine Cookies, lädt nichts von fremden Servern und enthält keine Zähl- oder Analysewerkzeuge; sie ist von Suchmaschinen ausgenommen. Gespeichert werden Uhrzeit und Zuordnung zum Kind sowie der Name der buchenden Person; Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anliegen sind freiwillig – die Buchung funktioniert ohne diese Angaben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Zusätzlich kann die Lehrkraft je Gespräch die Anwesenheit („war da“ / „nicht erschienen“ / noch nicht erfasst) und eine Gesprächsnotiz festhalten und dieser Notiz Dateien anhängen (Bilder, PDF, Word, Text; höchstens 10 MB und zehn Anhänge je Gespräch). Anhänge werden – wie bei der Pinnwand – im privaten EU-Speicher (Scaleway, Frankreich) abgelegt und sind ausschließlich für die Lehrkraft abrufbar, die sie hochgeladen hat. Termine, Codes, Notizen und Anhänge gehören zum jeweiligen Vorgang und werden mit ihm gelöscht (siehe Abschnitt 8). Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten werden, soweit für dieses Kind bereits aus einem Fehlzeiten- oder Verwaltungsbrief vorhanden, zur Vermeidung doppelter Eingaben vorbelegt; es entstehen dadurch keine neuen personenbezogenen Daten.
- Noten der Fachlehrkräfte (für das Elterngespräch): Die Klassenleitung kann die Noten der Fachkolleginnen und -kollegen erfassen, die sie für ein Elterngespräch benötigt (§ 120 SchulG NRW, VO-DV I). Erfassung durch Eintippen, durch Einfügen aus einer Tabelle oder durch Abschreiben von einem hochgeladenen Beleg. Diese Angaben werden getrennt von den eigenen Bewertungen der Lehrkraft gespeichert, fließen in keine Durchschnittsberechnung ein und erscheinen in keinem Notenbericht; im Gesprächsprotokoll sind sie als Angaben Dritter gekennzeichnet. Vor dem Speichern eines eingefügten oder erkannten Datensatzes muss die Lehrkraft die Zuordnung zum Kind ausdrücklich bestätigen. Ein hochgeladener Beleg (Foto oder PDF einer Notenliste) wird im privaten EU-Speicher (Scaleway, Frankreich) abgelegt und ist nur für die hochladende Lehrkraft abrufbar. Die Texterkennung erfolgt ausschließlich auf unserem eigenen Server (Tesseract bzw. RapidOCR); es wird keine KI eingesetzt, und es werden keine Daten an Dritte übermittelt. Angaben und Belege werden mit dem jeweiligen Vorgang gelöscht.
- E-Mail-Versand (Warteschlange): Von SchlauStart versandte E-Mails (z. B. Terminbestätigung und Terminerinnerung beim Elternsprechtag, Einladungen, Hinweise zum Konto) werden vor dem Versand in einer internen Warteschlange abgelegt, damit ein vorübergehend nicht erreichbarer Mailserver nicht zum stillen Verlust der Nachricht führt. Gespeichert werden Empfängeradresse, Betreff und Text sowie der Versandzustand; diese Einträge werden spätestens nach 90 Tagen automatisch gelöscht. Der Versand erfolgt über den in Abschnitt 5 genannten Mailanbieter. Es werden keine Zählpixel eingesetzt; ob eine Nachricht geöffnet oder gelesen wurde, wird weder erhoben noch gespeichert. Angezeigt wird ausschließlich, ob eine Nachricht an den Mailserver übergeben werden konnte.
- Lautlesezeit (Lese-Übung mit Vorlese-Funktion): Schülerinnen und Schüler können Buchkapitel lesen und sich Textabschnitte mit einer natürlichen Stimme vorlesen lassen. An den Text-zu-Sprache-Dienst (Microsoft) wird dabei ausschließlich der Buch-/Kapiteltext übermittelt – serverseitig, ohne Nutzer-IP und ohne jegliche personenbezogene Daten. Die Buchinhalte selbst liegen in einem privaten EU-Speicher (Scaleway, Frankreich).
7c. Kontoverwaltung, Administration & digitale Personalakte (E-Akte)
Für den sicheren Betrieb und die Erfüllung der Nachweis- und Rechenschaftspflichten (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) führen wir zu jedem Lehrkraft-Konto eine interne, digitale Personalakte („E-Akte“). Sie ist ausschließlich für die Administration bestimmt und für Schülerinnen und Schüler nicht sichtbar.
- Inhalt der E-Akte: Stammdaten des Kontos (Name, E-Mail, zugeordnete Schule, Rolle), Einwilligungshistorie, das automatisch erzeugte, signierte Einwilligungs-Nachweis-PDF, ein Aktivitäts-/Verlaufsprotokoll, die letzten Anmeldungen sowie von der Person übermittelte Support- und Fehlermeldungen. Zusätzlich können administrativ Dokumente (z. B. Verträge, AVV, Schriftverkehr) hinterlegt werden.
- Signierter Einwilligungsnachweis: Beim Akzeptieren der Rechtsdokumente wird automatisch ein Nachweis als PDF erstellt und in der E-Akte abgelegt. Er enthält die akzeptierte Dokumentversion, den Zeitpunkt, einen pseudonymisierten IP-Hash, die Geräte-/Browser-Angabe sowie eine Prüfsumme (SHA-256) als „digitale Signatur“ des Datensatzes. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 7 Abs. 1 DSGVO (Nachweispflicht der Einwilligung).
- Zugriffsprotokoll & Löschsperre: Jeder Aufruf und jeder Download eines Aktendokuments wird protokolliert. Nachweisrelevante Dokumente unterliegen während ihrer Aufbewahrungsfrist einer Löschsperre und bleiben – zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten – auch nach Deaktivierung oder Löschung des Kontos innerhalb der Fristen erhalten. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO.
- Administrative Rollen & abgestufte Freigaben: Der Zugriff auf die Verwaltung ist rollenbasiert. Neben dem verantwortlichen Betreiber (Super-Administrator mit vollem Zugriff) können einzelne Lehrkräfte als Administratoren benannt werden. Deren Zugriff ist auf einzeln freigegebene Bereiche beschränkt; die Freigaben werden individuell vergeben und protokolliert (Grundsatz der geringsten Rechte, Art. 32 DSGVO). Ein Profiling oder eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung (Art. 22 DSGVO) findet nicht statt.
- Interne Aufgabenbearbeitung (Ticket-System) – ebenfalls abgestuft: Support- und Fehlermeldungen werden intern als Aufgabe („Ticket“) einer Abteilung zugeordnet und dort bearbeitet. Der Zugriff darauf ist nicht an den Administrator-Status gekoppelt, sondern an einzeln freigegebene Ticket-Funktionen: eigene Tickets bearbeiten, Tickets verteilen bzw. Personen zuweisen, den internen Verlauf einsehen. Die Freigaben werden je Person oder als Standard einer Abteilung vergeben; eine individuelle Einstellung geht dem Abteilungs-Standard vor. Lehrkräfte ohne Team-Zugehörigkeit haben keinerlei Zugriff auf Tickets – für sie existiert der Bereich nicht. Jede Bearbeitung (Übernahme, Statuswechsel, Notiz, Archivierung) wird mit Person und Zeitpunkt protokolliert. Ziel ist der Grundsatz der geringsten Rechte (Art. 32 DSGVO): Wer eine Meldung bearbeitet, braucht dafür keinen Verwaltungszugang.
- Bearbeitung einer Meldung im Ticket: Wer ein Ticket bearbeitet, sieht dort die ursprüngliche Meldung im Wortlaut samt technischem Kontext (aufgerufener Bereich, Adresse der Seite, Zeitpunkt) und – sofern die meldende Person eines mitgeschickt hat – den Bildschirmfoto-Anhang. Dieser wird erst auf ausdrücklichen Klick geladen und automatisch gelöscht, sobald die Meldung abgeschlossen ist (Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Ebenfalls im Ticket erfolgt die Antwort an die meldende Person; diese erreicht sie in ihrem Postfach innerhalb von SchlauStart – ein Versand an Dritte findet nicht statt. Dass geantwortet wurde, wird im Ticket-Verlauf protokolliert. Es gilt derselbe abgestufte Zugriff wie oben; ein Verwaltungszugang ist dafür weder nötig noch vorgesehen.
7d. App aus dem App Store bzw. Play Store
SchlauStart ist zusätzlich als App für Tablet und Smartphone erhältlich. Sie zeigt dieselbe Anwendung wie der Browser und verarbeitet dieselben Daten auf demselben Weg; ein eigener Datenbestand der App existiert nicht. Für Schülerinnen und Schüler ändert sich dadurch nichts.
- Benachrichtigungen (Push): Erlaubt eine Lehrkraft Benachrichtigungen, vergibt das Betriebssystem des Geräts eine Zustell-Kennung (Google Firebase Cloud Messaging bei Android, Apple Push Notification service bei iOS). Wir speichern zu dieser Kennung nur die Plattform („ios“/„android“), die interne Konto-Nummer und den Zeitpunkt der letzten Meldung – keine Namen, keine Inhalte, keine Schülerdaten. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung, die das Gerät beim ersten Start abfragt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); sie lässt sich jederzeit in den Systemeinstellungen des Geräts widerrufen.
- Löschung der Zustell-Kennung: Sie wird beim Abmelden sofort entfernt, ebenso bei der Löschung des Kontos, und spätestens nach 180 Tagen ohne Lebenszeichen des Geräts. Eine Kennung ist immer nur einem Konto zugeordnet: Meldet sich auf einem gemeinsam genutzten Klassen-Tablet eine andere Lehrkraft an, wechselt die Zuordnung vollständig – die vorherige Lehrkraft erhält von diesem Gerät keine Benachrichtigungen mehr.
- Noch nicht aktiv: Der Versand von Benachrichtigungen ist derzeit nicht in Betrieb. Google bzw. Apple werden erst dann Empfänger von Daten, wenn tatsächlich Benachrichtigungen zugestellt werden; diese Erklärung wird vor der Inbetriebnahme entsprechend ergänzt.
- Geräte-Sperre (Face ID / Fingerabdruck): Optional kann die App beim Zurückkehren eine Entsperrung verlangen. Die Prüfung findet ausschließlich auf dem Gerät statt; biometrische Merkmale werden weder an uns übertragen noch von uns gespeichert.
- Erzeugte Dateien teilen: Ein Arbeitsblatt, eine Präsentation oder eine Liste wird in der App über das System-Menü „Teilen“ weitergegeben. Dieser Vorgang findet auf dem Gerät statt; es verlässt dabei nichts zusätzlich unseren Server.
- App Store und Play Store: Apple bzw. Google verarbeiten beim Herunterladen und Aktualisieren der App eigenverantwortlich Daten (z. B. Konto- und Gerätedaten). Darauf haben wir keinen Einfluss; es gelten die Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters.
7e. Demo-Anfrage über die Website
Auf unserer Startseite kann eine Demo angefragt werden. Es handelt sich um eine Geschäftsanbahnung mit Erwachsenen; Daten von Schülerinnen und Schülern werden dabei weder erhoben noch benötigt.
- Welche Angaben: Vor- und Nachname, dienstliche E-Mail-Adresse und Schule (Pflicht) sowie – freiwillig – Ort, Rolle, Bundesland, Klassenstufen, ungefähre Zahl der Lehrkräfte und eine frei formulierte Nachricht. IP-Adresse und Browserkennung werden nicht gespeichert, weil sie für den Zweck nicht erforderlich sind (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
- Zweck: ausschließlich die Vereinbarung und Durchführung des angefragten Termins sowie die Beantwortung damit zusammenhängender Rückfragen. Eine Nutzung für Werbung findet nicht statt.
- Rechtsgrundlage: Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie beim Absenden ausdrücklich erteilen; ohne sie wird die Anfrage nicht gespeichert. Der Zeitpunkt der Einwilligung wird als Nachweis mitgespeichert (Art. 7 Abs. 1 DSGVO).
- Empfänger: die Anfrage geht als E-Mail an unsere Kontaktadresse und wird in unserer Datenbank abgelegt. Sie ist ausschließlich für die Personen einsehbar, die Termine bearbeiten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht; für Versand und Speicherung gelten dieselben Auftragsverarbeiter und derselbe EU-Speicherort wie im Übrigen (Abschnitte 4 und 5).
- Bestätigung: Sie erhalten eine kurze Eingangsbestätigung per E-Mail. Sie enthält keine Zählpixel und kein Tracking.
- Löschung: spätestens sechs Monate nach Eingang. Widerrufen Sie Ihre Einwilligung vorher – eine formlose E-Mail genügt –, löschen wir die Anfrage sofort. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.
8. Speicherdauer
- Lehrkraft-Konto: bis zur Löschung des Kontos durch die Lehrkraft.
- Schülerdaten & Ergebnisse: Die Aufbewahrungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Anlegen des Datensatzes. Nach Ablauf werden die Daten nicht automatisch gelöscht. Über die weitere Erforderlichkeit entscheidet die Schule bzw. die Lehrkraft als verantwortliche Stelle; SchlauStart handelt insoweit als Auftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Die Lehrkraft wird vor Fristablauf in der App und per E-Mail erinnert und entscheidet: löschen oder – bei fortdauerndem Unterricht derselben Lerngruppe – dokumentiert verlängern. Erfolgt keine Reaktion, werden die Daten nach einer Karenzzeit gesperrt: Sie sind dann weder einsehbar noch verwendbar und lassen sich nur durch die Lehrkraft wieder freigeben. Wird gelöscht, geschieht dies vollständig – einschließlich Quiz- und Kursergebnissen, manuellen Noten, Sternen, Rückmeldungen, Förderempfehlungen, Fachnoten, Hausaufgaben- und Lesedaten sowie älterer, nur über den Namen zugeordneter Einträge.
- PDF-Blatt zum Beschreiben: Blatt, Striche, interne Abgabestände, Hinweise der Lehrkraft und Gruppeneinteilung bis zum Ende des Schuljahres, in dem das Blatt angelegt wurde, zuzüglich eines Jahres (jeweils 31. Juli); danach werden sie im täglichen Löschlauf automatisch entfernt. Die einzelnen Schreibschritte werden schon bei der Abgabe zu einem Stand zusammengefasst. Wird ein Kind gelöscht, gehen sein Einzelblatt und die Hinweise, die nur ihm galten, sofort mit; seine Striche auf einem Gruppenblatt verlieren die Zuordnung zu ihm und bleiben als Teil der Arbeit der anderen Gruppenmitglieder bis zur genannten Frist. Die Note folgt den Regeln der übrigen Noten (siehe oben).
- Klassen-Mitteilungen: je nach Auswahl der Lehrkraft beim Schreiben 1, 3, 7 oder höchstens 14 Tage; anschließend automatische endgültige Löschung.
- Lernstände, Festlegungen und Anhang zum Zeugnis: Beobachtungen und gewählte Fertigkeiten 450 Tage nach dem letzten Eintrag der Lehrkraft zu diesem Kind; Festlegungen und Anhang wie die übrigen Schülerdaten der Lehrkraft (siehe oben) – sie gehen mit dem Schülerdatensatz.
- Bildungsgang und Förderschwerpunkt: solange das Kind im Schülerverzeichnis der Schule geführt wird; gelöscht mit dem Verzeichnis-Eintrag (Abgang, Entfernen, Zusammenführen, Löschen der Schule), ohne Schulverzeichnis mit dem Schülerdatensatz der Lehrkraft.
- Einwilligungsnachweise (inkl. signiertem Nachweis-PDF): solange dies zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht erforderlich ist, regelmäßig bis zu 3 Jahre nach der jeweiligen Einwilligung.
- Dokumente der digitalen Personalakte (E-Akte): für die Dauer der jeweiligen Aufbewahrungsfrist (mit Löschsperre); nachweisrelevante Akten bleiben auch nach Kontolöschung innerhalb der Fristen erhalten.
- Aktivitäts- und Zugriffsprotokolle (Ereignisprotokoll): Protokolliert werden datenschutz- und sicherheitsrelevante Vorgänge (z. B. Anmeldungen, Löschungen, Abrufe des Schülerverzeichnisses, dokumentierte Zustimmungen, Verlängerungen von Aufbewahrungsfristen) mit Zeitstempel. Sie dienen der Nachweis- und Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) und werden mit der Löschung des zugehörigen Kontos entfernt. Personenbezogene Inhalte von Schülerinnen und Schülern werden darin nicht gespeichert; die IP-Adresse wird nicht im Klartext abgelegt.
- Datensicherungen (Backups): Von der Datenbank werden täglich verschlüsselte Sicherungen in einem privaten EU-Speicher (Scaleway, Frankreich) abgelegt. Sie werden gestaffelt vorgehalten: die Sicherungen der letzten 7 Tage vollständig, danach je eine Wochen- und anschließend je eine Monatssicherung, längstens 6 Monate. Danach werden sie automatisch gelöscht. Das bedeutet: Gelöschte Daten können in älteren Sicherungen noch bis zu 6 Monate enthalten sein; sie werden aus den Sicherungen nicht einzeln entfernt, sondern verschwinden mit dem Ablauf der jeweiligen Sicherung. Auf Sicherungen wird ausschließlich im Wiederherstellungsfall zugegriffen.
- Zustell-Kennung für Benachrichtigungen (nur App): bis zum Abmelden bzw. zur Kontolöschung, spätestens 180 Tage ohne Lebenszeichen des Geräts.
- Demo-Anfragen über die Website: sechs Monate ab Eingang; bei Widerruf der Einwilligung sofort (siehe Abschnitt 7e).
- Quiz-Inhalte: bis zur Löschung durch die erstellende Lehrkraft.
- Arbeitsblätter & Ordner: bis zur Löschung durch die erstellende Lehrkraft. Ein gelöschtes Arbeitsblatt und ein gelöschter Ordner werden zunächst in einen Papierkorb verschoben; die Lehrkraft kann sie von dort wiederherstellen oder sofort endgültig löschen. Spätestens 7 Tage nach dem Löschen werden sie im täglichen Löschlauf endgültig entfernt – einschließlich der zum Arbeitsblatt hochgeladenen Bilder im EU-Speicher (Scaleway, Frankreich). Ein Ordner trägt ausschließlich einen von der Lehrkraft gewählten Namen und eine Farbe; personenbezogene Daten von Schüler:innen entstehen dabei nicht. Diese Frist gilt erst für Löschungen ab dieser Version; was zuvor gelöscht wurde, bleibt wie bisher ohne automatische Frist im Papierkorb, bis die Lehrkraft es endgültig entfernt.
- Pinnwände & hochgeladene Dateien: bis zur Löschung durch die Lehrkraft; gelöschte Pinnwände verbleiben zunächst im Papierkorb und werden von dort endgültig entfernt.
- Bewertungen auf der Schulseite: bis zur Löschung durch die bewertende Lehrkraft, spätestens mit Löschung ihres Kontos.
- Lernassistent-Gespräche der Kinder: Nachrichten sind 7 Tage in der Gesprächshistorie sichtbar, wandern danach automatisch in den Papierkorb und werden nach weiteren 30 Tagen endgültig gelöscht (Kind und Lehrkraft können jederzeit früher löschen). Dieses Löschkonzept läuft täglich automatisch. Inaktive Lernassistent-Profile ohne verbliebene Nachrichten werden spätestens ein Jahr nach der letzten Nutzung automatisch gelöscht.
- Elternsprechtag: Termine, Zugangscodes, Anwesenheitsvermerke, Gesprächsnotizen und die daran angehängten Dateien werden mit dem jeweiligen Sprechtag gelöscht. Ein zurückgezogener Sprechtag liegt zunächst in einem Papierkorb und lässt sich von dort wiederherstellen. Die Zugangscodes der Erziehungsberechtigten verlieren mit dem Ende des Sprechtags ihre Gültigkeit. Einträge der E-Mail-Warteschlange werden spätestens nach 90 Tagen automatisch gelöscht.
- Elternbriefe der Schulverwaltung (Fehlzeitenbriefe, Blauer Brief): bis zur Löschung durch die Lehrkraft, spätestens automatisch 450 Tage nach der letzten Bearbeitung. Vor dem automatischen Löschen wird die Lehrkraft in der App gewarnt; sie kann die Aufbewahrung um jeweils ein Schuljahr verlängern, wenn sie die Unterlagen für die schulische Dokumentation weiterhin benötigt. Jede Verlängerung wird protokolliert und als von der Lehrkraft bestätigter Nachweis (mit Zeitpunkt und Signatur) in ihrer Personalakte abgelegt. Dasselbe gilt für Förderempfehlungen; für sie gilt seit August 2026 dieselbe Regelfrist von 450 Tagen, weil sie aus demselben Grund bis zur Zeugniskonferenz am Schuljahresende benötigt werden. Gespeichert werden ausschließlich die für das jeweilige Schreiben eingetragenen Angaben (z. B. Anrede, Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten, betroffene Fächer) – ausschließlich zur Erstellung und zum Nachweis des Schreibens.
9. Ihre Rechte
Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie Widerspruch (Art. 21). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Im Konto können Lehrkräfte ihre Daten jederzeit herunterladen („Alle meine Daten herunterladen“) und ihr Konto löschen. Bei der Kontolöschung werden Quizze, Klassen, Schüler- und Ergebnisdaten, eigene Materialbewertungen sowie die zugehörigen Einträge in Protokoll- und Support-Tabellen (z. B. Audit-Log, Support- und Limit-Anfragen, etwaige Lernassistent-Verläufe der eigenen Klassen) entfernt (Recht auf Vergessenwerden, Art. 17 DSGVO). Der Einwilligungsnachweis wird dabei anonymisiert (die E-Mail wird entfernt), der objektive Nachweis über die akzeptierte Dokumentversion und den Zeitpunkt bleibt zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) erhalten.
10. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Für Verantwortliche in Nordrhein-Westfalen zuständig:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf
www.ldi.nrw.de
11. Cookies und lokale Speicherung
SchlauStart verwendet ausschließlich technisch notwendige Mechanismen (z. B. ein Session-Cookie zur Anmeldung sowie ggf. eine PWA-/Service-Worker-Funktion zum Offline-Betrieb). Es werden keine Tracking- oder Werbe-Cookies eingesetzt. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 TDDDG (technisch erforderlich).
Keine externen Schriftarten, keine Werbe- oder Tracking-Dienste: Es werden keine Google Fonts oder sonstigen extern gehosteten Schriftarten geladen; SchlauStart nutzt ausschließlich die auf Ihrem Gerät vorhandene System-Schrift. Es werden keine Werbenetzwerke, keine Social-Media-Zählpixel und keine Dienste eingebunden, die Sie über mehrere Websites hinweg wiedererkennen – insbesondere kein Google Analytics. Die für die Darstellung nötigen Programmbibliotheken werden weitgehend von unseren eigenen Servern ausgeliefert; einzelne technische Bibliotheken (z. B. zur Formeldarstellung) werden derzeit noch über ein technisches Content-Delivery-Netzwerk geladen, wobei ausschließlich die technisch notwendige IP-Adresse übertragen und keinerlei personenbezogenes Profil gebildet wird.
Diktieren statt tippen (Spracheingabe): Beim Bereitstellen von Material und beim Feld „Besondere Wünsche“ können Lehrkräfte den Text diktieren statt ihn zu tippen. Dafür wird die Spracherkennung des jeweiligen Browsers verwendet (Web Speech API); SchlauStart selbst nimmt nichts auf, speichert keine Audiodaten und überträgt keine Aufnahme an eigene Server – bei uns kommt ausschließlich der fertige Text an, genau so, als wäre er eingetippt worden. Die Verarbeitung der Aufnahme selbst liegt beim Hersteller Ihres Browsers und findet je nach Browser auf dem Gerät oder auf dessen Servern statt; bei Google Chrome erfolgt sie auf Servern von Google und damit regelmäßig außerhalb der EU. Die Funktion ist freiwillig, sie startet ausschließlich durch das Antippen des Mikrofon-Symbols, sie ist auf die beiden genannten Eingabefelder der Lehrkraft beschränkt (sie steht insbesondere nicht in Klassenbuch, Förderplanung oder Elternbriefen zur Verfügung), und beim Start wird unmittelbar am Feld darauf hingewiesen, keine Namen von Schülerinnen und Schülern zu nennen. Rechtsgrundlage ist die freiwillige Nutzung durch die Lehrkraft (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, berechtigtes Interesse an einer effizienten Unterrichtsvorbereitung). Wer diese Verarbeitung nicht wünscht, tippt den Text wie bisher; es entsteht dadurch kein Nachteil.
Reichweitenmessung auf den öffentlichen Seiten: Um zu erkennen, wie oft unsere öffentlichen Informationsseiten aufgerufen werden, setzen wir Cloudflare Web Analytics (Cloudflare, Inc., USA) ein. Dieser Dienst arbeitet ohne Cookies und ohne jede Kennung, die auf Ihrem Gerät gespeichert würde; er bildet kein Nutzungsprofil und erkennt Sie nicht über mehrere Websites hinweg wieder. Ausgewertet werden ausschließlich zusammengefasste Angaben wie aufgerufene Seite, verweisende Website, ungefähre Herkunftsregion auf Länderebene und Ladezeit. Übertragen wird dabei die technisch ohnehin notwendige IP-Adresse; sie wird von Cloudflare nicht gespeichert. Ein Einwilligungsbanner ist deshalb nicht erforderlich (§ 25 Abs. 2 TDDDG); Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer bedarfsgerechten Gestaltung unseres Informationsangebots (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Übermittlung in die USA erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.
Wo NICHT gemessen wird – und das ist die wesentliche Zusage: Die Reichweitenmessung läuft ausschließlich auf den frei zugänglichen Informationsseiten (Startseite, Funktionen, Unterrichtsfächer, FAQ, Handbuch, Neuigkeiten, Kontakt, Über uns, Statusseite und die Rechtstexte). Hinter der Anmeldung findet keinerlei Messung statt – also nicht im Cockpit, nicht im Klassenbuch, nicht in den Kursen, nicht in der Pinnwand, nicht in den Belohnungsspielen und nicht auf den geteilten Quiz-Seiten Ihrer Klasse. Es entsteht daher kein Nutzungsverlauf einzelner Lehrkräfte und keinerlei Erfassung von Schülerinnen und Schülern. Diese Trennung ist technisch umgesetzt und wird durch einen automatisierten Test bei jeder Programmänderung überprüft.
Die Gültigkeitsdauer des Session-Cookies steuern Sie selbst über das Feld „Angemeldet bleiben“ beim Login (jederzeit im Konto änderbar): Ist es aktiviert, bleibt die Anmeldung bis zu 30 Tage bestehen. Ist es nicht aktiviert, wird ein reines Browser-Sitzungs-Cookie gesetzt – es endet mit dem Schließen des Browsers, und die Sitzung wird zusätzlich serverseitig nach 30 Minuten ohne Aktivität beendet. Diese Prüfung findet auf dem Server statt und lässt sich daher clientseitig nicht umgehen (Datenschutz durch Technikgestaltung, Art. 25 DSGVO – wichtig an gemeinsam genutzten Endgeräten in Schulen).
12. Datensicherheit (technische & organisatorische Maßnahmen)
Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, um Ihre Daten zu schützen:
- Verschlüsselte Übertragung: Sämtliche Verbindungen erfolgen ausschließlich verschlüsselt über TLS/HTTPS.
- Verschlüsselung im Ruhezustand: Datenbank, Datei-Speicher und Datensicherungen werden bei den eingesetzten Anbietern verschlüsselt gespeichert; die Anbieter sichern dies vertraglich zu und weisen es über ihre Zertifizierungen nach. Die entsprechenden Nachweise legen wir auf Anforderung vor.
- Passwörter: Passwörter von Lehrkräften werden niemals im Klartext gespeichert, sondern ausschließlich als kryptografischer Hash.
- IP-Adressen: IP-Adressen werden nicht dauerhaft im Klartext gespeichert; für Einwilligungsnachweise wird nur ein gesalzener Hash gebildet.
- Manipulationsschutz: Sicherheitsrelevante Freischaltungen (z. B. Belohnungen) sind durch signierte Token (HMAC-SHA256) gegen Manipulation geschützt.
- Zugriffsschutz: Registrierung nur mit gültigem Einladungscode bzw. über das Schul-Login (SSO); Schülerlisten sind klassen- und lehrkraftbezogen getrennt.
- Datenminimierung & Protokollierung: Es werden nur die für den Betrieb nötigen Daten erhoben; datenschutzrelevante Vorgänge werden in einem Audit-Log dokumentiert.
- Rollenbasierter Verwaltungszugriff: Der Zugriff auf die Administration ist auf berechtigte Personen beschränkt und in einzeln freigegebene Bereiche abgestuft (Prinzip der geringsten Rechte). Der verantwortliche Betreiber (Super-Administrator) hat vollen Zugriff; benannte Administratoren nur auf ausdrücklich freigegebene Bereiche.
- Zugriffsprotokoll der E-Akte: Aufrufe und Downloads von Dokumenten der digitalen Personalakte werden protokolliert (Art. 5 Abs. 2 DSGVO); nachweisrelevante Dokumente sind während der Aufbewahrungsfrist gegen Löschung gesperrt.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Lehrkräfte können ihr Konto zusätzlich mit einem zweiten Faktor schützen. Zur Wahl stehen: Authenticator-App (TOTP – der Schlüssel liegt auf dem Gerät der Lehrkraft, wir speichern nur das zugehörige Geheimnis zur Prüfung), Passkey (WebAuthn/FIDO2 – gespeichert wird ausschließlich der öffentliche Schlüssel; biometrische Merkmale verlassen das Gerät nie), E-Mail-Code (ein Einmal-Code an die Konto-E-Mail; der Versand läuft über den in Abschnitt 4 genannten Mail-Dienst) und Ersatzcodes für den Notfall (einmalig verwendbar; gespeichert wird nur ein Hash des Codes, nicht der Code selbst, zusammen mit dem Zeitpunkt der Verwendung).
- Schutz vor Anmelde-Missbrauch: Nach mehreren fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen wird die Anmeldung vorübergehend gesperrt (Brute-Force-Schutz, pro IP und pro E-Mail-Adresse).
- Geräte- und Sitzungsverwaltung: Lehrkräfte sehen ihre angemeldeten Geräte und können einzelne Sitzungen aus der Ferne beenden. Bei einer Passwortänderung werden alle anderen Sitzungen automatisch ungültig.
- Datensicherung mit geprüfter Wiederherstellbarkeit: Die Datenbank wird täglich automatisiert verschlüsselt übertragen und in einem privaten EU-Speicher (Scaleway, Frankreich) gesichert. Die Wiederherstellbarkeit der Sicherungen wird durch Restore-Tests nachgewiesen.
- Begrenzte Sitzungsdauer: Anmeldungen bleiben aus Sicherheitsgründen nicht unbegrenzt gültig. Mit „Angemeldet bleiben“ läuft eine Sitzung spätestens nach 30 Tagen ab; ohne „Angemeldet bleiben“ endet sie mit dem Schließen des Browsers bzw. serverseitig bereits nach 30 Minuten ohne Aktivität. Danach ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
- Sichere Bild-Verarbeitung: Als Profilfoto werden ausschließlich gängige Rasterformate (PNG, JPG, WEBP) akzeptiert; potenziell skriptfähige Formate (z. B. SVG) werden zum Schutz vor eingebettetem Schadcode abgelehnt.
- Privater Datei-Speicher: Auf Pinnwänden hochgeladene Dateien liegen in einem privaten, nicht öffentlich zugänglichen Speicher bei einem EU-Anbieter (Scaleway, Frankreich). In der Datenbank wird nur ein interner Verweis gespeichert; der Zugriff erfolgt ausschließlich über kurzlebige, jeweils neu signierte Links.
13. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, sobald Änderungen an der Plattform dies erforderlich machen. Bei wesentlichen Änderungen wird die Dokumentversion erhöht; angemeldete Lehrkräfte werden erneut um Zustimmung gebeten.
Stand: 23. September 2026 · Dokumentversion: 3.37 · Paketstand: 3.41 (2026-09) (Abschnitt 7 und 8: Das PDF-Blatt zum Beschreiben ist aufgenommen – Kinder schreiben einzeln oder als Gruppe auf einem PDF und geben es ab; gespeichert werden Linienzüge ohne Zeit, Druck und Geschwindigkeit, die Lehrkraft sieht das Blatt erst nach der Abgabe, Korrekturen, Hinweise und die eigene Note sieht das Kind erst nach der Rückgabe; keine KI, kein neuer Empfänger; Löschung zum Schuljahresende plus ein Jahr. Zuvor 3.36: Abschnitt 7: Die Schule kann die Teilnahme an Sprachförderung (DaZ) in vier festen Stufen mit Datum festhalten – gepflegt allein vom Schul-Admin, sichtbar für die unterrichtenden Lehrkräfte, ohne Freitext und ohne Diagnose; die persönliche Markierung einer Lehrkraft wird dabei nicht übernommen. Zuvor 3.35: Abschnitt 7: Im Bildungsgang Geistige Entwicklung entsteht keine Note, im Bildungsgang Lernen nur zusätzlich nach Beschluss der Schulkonferenz (AO-SF §§ 32/33); für diese Kinder hält der festgeschriebene Zeugnisstand statt einer Note die Angabe „Bericht“ sowie Stand und Fassung des Anhangs zum Zeugnis fest. Quiz-Ergebnisse und Beobachtungen bleiben davon unberührt. Zuvor 3.34: Abschnitt 7: Die Begleitung eines Kindes kann zusätzlich für das Arbeits- und Sozialverhalten freigeschaltet werden – als eigenes, drittes Recht und nur zusammen mit dem Recht, eigene Beobachtungen einzutragen. Zuvor 3.33: Abschnitt 7: Beim Löschen einer Klasse bleiben die Lernstand-Beobachtungen zu einem Kind des Schülerverzeichnisses erhalten und verlieren nur die Klassenzuordnung, damit der Textteil des Zeugnisses vollständig bleibt; die 450-Tage-Frist läuft unverändert weiter und mit dem Ausscheiden aus dem Verzeichnis werden sie gelöscht. Zuvor 3.32: Abschnitt 7: Die Schulleitung kann eine Person des eigenen Personals für den Lernstand EINES einzelnen Kindes freischalten – getrennt nach Lesen und eigenen Beobachtungen, ohne Zugriff auf Noten, Fehlzeiten oder Briefe, ohne Recht an fremden Beobachtungen und mit sofortigem Ende bei Beendigung, Schulwechsel oder Abgang des Kindes; externe Träger sind ausgeschlossen, eine Funktionsbezeichnung allein verschafft keinen Zugriff. Zuvor 3.31: Abschnitt 7 und 8: „Lernstand & Textzeugnis“ gilt für alle Lehrkräfte, nicht mehr nur für freigeschaltete Konten; Beobachtungen und gewählte Fertigkeiten werden 450 Tage nach dem letzten Eintrag gelöscht; der Bildungsgang zeigt den Lehrkräften des Kindes, dass es nach eigenen Zielen beschrieben wird. Zuvor 3.30: Abschnitt 7 und 8: Lernstände je Fach, Fertigkeit und Datum, die bestätigte Halbjahres-Festlegung und der „Anhang zum Zeugnis“ sind als Pilotfunktion aufgenommen – feste Stufen ohne Note, keine KI, kein Zugriff des Schul-Admins, Löschung mit dem Schülerdatensatz. Zuvor 3.29: Abschnitt 7 und 8: Bildungsgang und Förderschwerpunkt nach der AO-SF sind als Pilotfunktion aufgenommen – feste Auswahl ohne Freitext, gepflegt von Klassenleitung der Stammklasse und Schul-Admin, datierter Verlauf, keine KI, Löschung mit dem Verzeichnis-Eintrag; der Schul-Admin sieht diese Angabe, weiterhin aber keine Förderdaten der Lehrkräfte. Zuvor 3.28: Abschnitt 2: Die bisherige abschließende Aussage, es bestehe keine Benennungspflicht für eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, ist bis zur fachkundigen Prüfung einschließlich § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG zurückgenommen. Zuvor 3.27: Abschnitt 7b: Beim Teilen eines Themenfahrplans reisen seine Unterrichtsvorlagen mit; enthaltene Dateien werden als eigene Kopie in „Meine Dateien“ der Empfängerin abgelegt, Quizze und Arbeitsblätter der Absenderin nicht; Nichtübernommenes wird angezeigt. Zuvor 3.26: Abschnitt 7b: Themenfahrpläne können gezielt an ausgewählte Lehrkräfte derselben Schule geschickt werden. Bis zur Annahme oder Ablehnung liegt eine Einladungskopie vor; angenommen wird sie als unabhängiger Fahrplan ohne Klassen- und Terminbezug. Zuvor 3.25: Abschnitt 7: Kurse und Lerngruppen sind aufgenommen. Eine Schule kann ihren Unterricht nach Lerngruppen ordnen; verarbeitet werden die Zugehörigkeit eines Kindes mit Beginn und Ende, die Art des Angebots, der Umfang in Wochenstunden und – davon getrennt – die Anspruchsebene im Fach. Eine Begründung der Einstufung wird nicht gespeichert, eine schulweite Übersicht der Anspruchsebenen gibt es nicht, und eine Lehrkraft sieht ausschließlich ihre eigenen Kurse. Ein Kurswechsel wird datiert geführt und überschreibt keine bereits erteilten Noten. Zuvor 3.24: Abschnitt 7b: Die „Lesestunde" ist aufgenommen. Eine Lehrkraft kann eine öffentlich zugängliche Fachseite ihrer Klasse für einen Zeitraum zum Lesen geben. Gespeichert wird ausschließlich die Adresse dieser Seite, die Klasse, das Zeitfenster und ein Hinweissatz – der Seiteninhalt wird nicht kopiert. Öffnet ein Kind die Seite, entsteht ein Häkchen mit Zeitstempel; es gibt keine Lesedauer, keinen Fortschritt in Prozent und keine Auswertung über mehrere Kinder oder Wochen hinweg. Die Angaben werden zum Ende des laufenden Schuljahres zuzüglich eines Jahres automatisch gelöscht. Zuvor 3.23: Abschnitt 7b: Ein Arbeitsauftrag kann sich jetzt an ein einzelnes Kind statt an eine ganze Klasse richten. Dabei entsteht kein neues Datenfeld über das Kind – vermerkt wird allein, dass dieser eine Auftrag für diesen einen Schülerdatensatz gilt; ein solcher Auftrag ist ausschließlich für dieses Kind sichtbar und für kein anderes Kind der Klasse. Zuvor 3.22: Abschnitt 4 „Klassenrennen": Es gibt jetzt zwei Anzeigen – Gruppenrennen (die Klasse als eine Figur oder in bis zu vier zufällig gebildeten Gruppen) und Einzelrennen. Die Gruppeneinteilung besteht nur für dieses eine Rennen und wird nicht gespeichert. Die Platzierung richtet sich nach den richtigen Antworten; jedes Kind erfährt am Ende auf seinem eigenen Gerät seinen eigenen Platz und seine eigene Punktzahl, ohne Liste und ohne fremde Namen. Zuvor 3.21: Abschnitt 4 „Klassenrennen": Für die Teilnahme gilt jetzt derselbe Weg wie für die Aufgabe selbst – Anmeldecode, Auswahl aus der Klassenliste oder selbst eingegebener Vorname; die frühere Beschränkung auf den Anmeldecode und auf höchstens zwölf Kinder im Einzelrennen ist entfallen. Zusätzlich verarbeitet wird die Reihenfolge der Zielankunft innerhalb dieses einen Rennens – wie alles übrige ausschließlich im Arbeitsspeicher und ohne Speicherung. Zuvor 3.20: Abschnitt 7: Die Zeugniszentrale ist auf getrennte Teilgruppen und Konflikte je Verzeichnis-Kind präzisiert; die Endnoten-Gleichheit zwischen Klassenbuch, Cockpit, Zeugnis und Schüler-Akte wird technisch geprüft, und die vier Löschwege sind transaktionssicher. Zuvor 3.17: Abschnitt 7b: Die Nachbereitung verwendet jetzt einen freiwilligen pädagogischen Kurztext bis 120 Zeichen. Das Feld nennt das Verbot von Namen, Listen und Kontaktdaten; typische Listen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden serverseitig abgewiesen. Der Text geht an keine KI und bleibt allein für die eintragende Lehrkraft sichtbar; es gibt weiterhin keine Auswertung über mehrere Stunden hinweg und keine anonymisierte Schulsumme. Zuvor 3.16: Die Nachbereitung einer Unterrichtsstunde wurde aufgenommen. Zuvor 3.15: Abschnitt 4: Der Video-Block des SchlauHefts ist aufgenommen. Eine Lehrkraft kann dort ein selbst eingefügtes Unterrichtsvideo anzeigen; einbettbar sind ausschließlich Anbieter einer serverseitig gepflegten Positivliste. Bildungsmediatheken in der EU werden direkt angezeigt – dabei entsteht kein Drittlandtransfer. YouTube und Vimeo liegen hinter einem zweiten, ausdrücklichen Klick und laufen nur im datensparsamen Modus; vor diesem Klick wird nichts geladen, auch kein Vorschaubild. Kinder sehen diesen Block nicht. Zuvor 3.14: Abschnitt 11: Die Spracheingabe („Diktieren statt tippen“) ist neu aufgenommen. SchlauStart nimmt nichts auf und speichert keine Audiodaten; die Erkennung leistet der Browser, bei Google Chrome auf dessen Servern. Die Funktion ist freiwillig und auf die beiden Eingabefelder der Lehrkraft beschränkt – nicht auf Seiten, die einzelne Kinder betreffen. Zuvor 3.13: Abschnitt 3: Die persönlichen Anzeige-Einstellungen umfassen jetzt auch die im Cockpit angehefteten Werkzeuge („Schnellzugriff“). Gespeichert wird ausschließlich die Auswahl, ausdrücklich kein Nutzungsverlauf – keine Zeitpunkte, keine Aufrufzahlen –, und sie ist nur für die Lehrkraft selbst sichtbar. Zuvor 3.12: Abschnitt 1: Rechtsform berichtigt – Verantwortlicher ist Murat Basoglu als Einzelunternehmer, „SchlauStart" ist die Geschäftsbezeichnung; eine UG besteht nicht. Abschnitt 5: Die KI-Kette enthält ausschließlich Mistral AI und die Generative APIs von Scaleway, beide kostenpflichtig; die früher genannten Anbieter außerhalb der EU sind nicht mehr eingebunden. Zuvor 3.11: Abschnitt 5: Mistral AI ist als vorrangiger KI-Anbieter benannt, die Generative APIs von Scaleway als zweiter EU-Weg. Abschnitt 7: Das Löschkonzept für Schülerdaten ist an Abschnitt 8 angeglichen – Erinnerung und Sperrung statt Vernichtung; die Aussage zu Art. 22 DSGVO ist präzisiert. Abschnitt 7a: Die Zuordnung eines Gesprächs zu einem Schülerdatensatz ist offen beschrieben; das pädagogische Lernprofil ist als Profilbildung nach Art. 4 Nr. 4 DSGVO ausdrücklich benannt und inhaltlich aufgeführt; die zweistufige Krisen-Erkennung ist ergänzt. Abschnitt 8: Aufbewahrung der Ereignisprotokolle und Staffelung der Datensicherungen (längstens 6 Monate) neu aufgenommen. Abschnitt 12: Verschlüsselung im Ruhezustand ergänzt. Zuvor 3.10: Abschnitt 4 Hinweis auf US-Muttergesellschaften bei Hosting und Datenbank und die vorgesehene Verlagerung; Abschnitt 5 sprachliche Schärfung der KI-Regelung. Zuvor 3.9: Abschnitt 1 Anschrift und feste Datenschutz-Anlaufstelle (datenschutz@schlaustart.app); Abschnitt 2 Ergebnis der Prüfung zur Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO / § 38 BDSG; Abschnitt 5 KI-Verarbeitung für Schulen ausschließlich in der EU (Scaleway Generative APIs und Mistral AI, beide Frankreich), neu in der Empfängerliste Scaleway Generative APIs und STRATO; Abschnitt 7a auch Bild-Auswertung und Klassenlisten-Scan ohne Verarbeitung außerhalb der EU)