Gewissen
Richtig handeln
Klasse 9, 10
- Was ist das Gewissen?
- Kann sich das Gewissen irren?
Themen in diesem Bereich
Schlau Fassung
Gewissen
- Das Gewissen ist die innere Instanz, die das eigene Handeln beurteilt – vorher als Warnung, nachher als Unruhe oder Zufriedenheit.
- Es meldet sich als Gefühl, arbeitet aber mit Maßstäben: Wer nie gelernt hätte, dass Schaden zählt, hätte kein schlechtes Gewissen.
- Zu unterscheiden ist das vorauseilende Gewissen („das kann ich nicht tun“) vom nachfolgenden („das hätte ich nicht tun dürfen“). Nur das erste kann noch etwas verhindern.
- Es ist keine sichere Quelle: Ein Gewissen kann sich irren, weil es die Maßstäbe übernommen hat, die jemandem beigebracht wurden. Menschen haben schon mit gutem Gewissen Unrecht getan.
- Deshalb ist Gewissensbildung nötig: prüfen, woher meine Maßstäbe stammen, und sie mit Gründen vergleichen. Das Gewissen ersetzt kein Nachdenken, es stößt es an.
- Das Grundgesetz nimmt es trotzdem ernst: Artikel 4 schützt die Gewissensfreiheit – niemand darf gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln.
Aufgaben
- Was ist der Unterschied zwischen vorauseilendem und nachfolgendem Gewissen?
Lösung
Das erste warnt vorher, das zweite beurteilt hinterher. - Warum kann sich das Gewissen irren?
Lösung
Weil es mit übernommenen Maßstäben arbeitet. - Welches Grundrecht schützt das Gewissen?
Lösung
Die Gewissensfreiheit in Artikel 4 des Grundgesetzes.
Weiterführende Aufgaben
- Beschreibt eine Entscheidung, bei der euer Gewissen sich gemeldet hat, und prüft: Woher stammte der Maßstab dahinter?