Gewissen

Richtig handeln Klasse 9, 10
  • Was ist das Gewissen?
  • Kann sich das Gewissen irren?

Themen in diesem Bereich

Schlau Fassung

Gewissen

  • Das Gewissen ist die innere Instanz, die das eigene Handeln beurteilt – vorher als Warnung, nachher als Unruhe oder Zufriedenheit.
  • Es meldet sich als Gefühl, arbeitet aber mit Maßstäben: Wer nie gelernt hätte, dass Schaden zählt, hätte kein schlechtes Gewissen.
  • Zu unterscheiden ist das vorauseilende Gewissen („das kann ich nicht tun“) vom nachfolgenden („das hätte ich nicht tun dürfen“). Nur das erste kann noch etwas verhindern.
  • Es ist keine sichere Quelle: Ein Gewissen kann sich irren, weil es die Maßstäbe übernommen hat, die jemandem beigebracht wurden. Menschen haben schon mit gutem Gewissen Unrecht getan.
  • Deshalb ist Gewissensbildung nötig: prüfen, woher meine Maßstäbe stammen, und sie mit Gründen vergleichen. Das Gewissen ersetzt kein Nachdenken, es stößt es an.
  • Das Grundgesetz nimmt es trotzdem ernst: Artikel 4 schützt die Gewissensfreiheit – niemand darf gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln.

Aufgaben

  1. Was ist der Unterschied zwischen vorauseilendem und nachfolgendem Gewissen?
    LösungDas erste warnt vorher, das zweite beurteilt hinterher.
  2. Warum kann sich das Gewissen irren?
    LösungWeil es mit übernommenen Maßstäben arbeitet.
  3. Welches Grundrecht schützt das Gewissen?
    LösungDie Gewissensfreiheit in Artikel 4 des Grundgesetzes.

Weiterführende Aufgaben

  1. Beschreibt eine Entscheidung, bei der euer Gewissen sich gemeldet hat, und prüft: Woher stammte der Maßstab dahinter?

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