Schuld und Reue
Richtig handeln
Klasse 9, 10
- Wann ist jemand schuldig?
- Was leistet Reue?
Schlau Fassung
Schuld und Reue
- Schuld setzt dreierlei voraus: Jemand hat gehandelt, er hätte anders handeln können, und er konnte die Folgen absehen. Fehlt eines davon, spricht man von Pech oder Unglück.
- Deshalb gilt vor Gericht Ähnliches: Kinder unter 14 sind nicht strafmündig, und wer nicht einsichtsfähig ist, wird anders beurteilt.
- Zu trennen sind Schuldgefühl und Schuld. Menschen fühlen sich oft schuldig, ohne es zu sein (etwa nach einem Unglück), und manchmal umgekehrt.
- Reue ist mehr als ein schlechtes Gefühl: Sie erkennt die Tat als eigene an und will es künftig anders machen. Ohne den zweiten Teil bleibt sie Selbstmitleid.
- Was folgt daraus? Möglichst Wiedergutmachung – dem Geschädigten gegenüber, nicht dem eigenen Gewissen. Wo nichts mehr gutzumachen ist, bleibt das Eingeständnis.
- Und eine Grenze: Wer sich dauerhaft schuldig fühlt, ohne dass es hilft, braucht keine Strenge, sondern Unterstützung.
Aufgaben
- Welche drei Bedingungen gehören zur Schuld?
Lösung
Handlung, Möglichkeit anders zu handeln, Absehbarkeit der Folgen. - Was unterscheidet Reue vom bloßen Schuldgefühl?
Lösung
Reue will es künftig anders machen. - Wem gegenüber sollte Wiedergutmachung erfolgen?
Lösung
Dem Geschädigten, nicht dem eigenen Gewissen.
Weiterführende Aufgaben
- Prüft drei Fälle: Wo liegt Schuld vor, wo nur ein Schuldgefühl? Begründet jede Zuordnung mit den drei Bedingungen.