Schuld und Reue

Richtig handeln Klasse 9, 10
  • Wann ist jemand schuldig?
  • Was leistet Reue?

Schlau Fassung

Schuld und Reue

  • Schuld setzt dreierlei voraus: Jemand hat gehandelt, er hätte anders handeln können, und er konnte die Folgen absehen. Fehlt eines davon, spricht man von Pech oder Unglück.
  • Deshalb gilt vor Gericht Ähnliches: Kinder unter 14 sind nicht strafmündig, und wer nicht einsichtsfähig ist, wird anders beurteilt.
  • Zu trennen sind Schuldgefühl und Schuld. Menschen fühlen sich oft schuldig, ohne es zu sein (etwa nach einem Unglück), und manchmal umgekehrt.
  • Reue ist mehr als ein schlechtes Gefühl: Sie erkennt die Tat als eigene an und will es künftig anders machen. Ohne den zweiten Teil bleibt sie Selbstmitleid.
  • Was folgt daraus? Möglichst Wiedergutmachung – dem Geschädigten gegenüber, nicht dem eigenen Gewissen. Wo nichts mehr gutzumachen ist, bleibt das Eingeständnis.
  • Und eine Grenze: Wer sich dauerhaft schuldig fühlt, ohne dass es hilft, braucht keine Strenge, sondern Unterstützung.

Aufgaben

  1. Welche drei Bedingungen gehören zur Schuld?
    LösungHandlung, Möglichkeit anders zu handeln, Absehbarkeit der Folgen.
  2. Was unterscheidet Reue vom bloßen Schuldgefühl?
    LösungReue will es künftig anders machen.
  3. Wem gegenüber sollte Wiedergutmachung erfolgen?
    LösungDem Geschädigten, nicht dem eigenen Gewissen.

Weiterführende Aufgaben

  1. Prüft drei Fälle: Wo liegt Schuld vor, wo nur ein Schuldgefühl? Begründet jede Zuordnung mit den drei Bedingungen.

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