Erststimme und Zweitstimme
Demokratie und Grundrechte
Klasse 9
- Wofür ist welche Stimme da?
- Welche Stimme entscheidet über die Mehrheit?
Schlau Fassung
Erststimme und Zweitstimme
- Bei der Bundestagswahl hat jede Person zwei Stimmen auf einem Stimmzettel: links die Erststimme, rechts die Zweitstimme.
- Die Erststimme gilt einer Person im eigenen Wahlkreis. Wer dort die meisten Stimmen hat, zieht als Direktkandidat in den Bundestag ein.
- Die Zweitstimme gilt einer Partei und ihrer Landesliste. Sie entscheidet über das Kräfteverhältnis im Bundestag – sie ist die wichtigere Stimme.
- Man kann die Stimmen teilen (Stimmensplitting): die Person der einen, die Partei der anderen Richtung.
- Der Bundestag wird nach der Zweitstimme zusammengesetzt; die Direktmandate werden darauf angerechnet. Wie genau das geschieht, hat der Gesetzgeber mehrfach geändert – geblieben ist der Vorrang der Zweitstimme.
Aufgaben
- Wofür gilt die Erststimme?
Lösung
Für eine Person im eigenen Wahlkreis. - Welche Stimme bestimmt die Sitzverteilung?
Lösung
Die Zweitstimme. - Was ist Stimmensplitting?
Lösung
Erst- und Zweitstimme werden verschiedenen Parteien gegeben.
Weiterführende Aufgaben
- Sucht das Ergebnis eures Wahlkreises bei der letzten Bundestagswahl und vergleicht Erst- und Zweitstimmen.