Erststimme und Zweitstimme

Demokratie und Grundrechte Klasse 9
  • Wofür ist welche Stimme da?
  • Welche Stimme entscheidet über die Mehrheit?

Schlau Fassung

Erststimme und Zweitstimme

  • Bei der Bundestagswahl hat jede Person zwei Stimmen auf einem Stimmzettel: links die Erststimme, rechts die Zweitstimme.
  • Die Erststimme gilt einer Person im eigenen Wahlkreis. Wer dort die meisten Stimmen hat, zieht als Direktkandidat in den Bundestag ein.
  • Die Zweitstimme gilt einer Partei und ihrer Landesliste. Sie entscheidet über das Kräfteverhältnis im Bundestag – sie ist die wichtigere Stimme.
  • Man kann die Stimmen teilen (Stimmensplitting): die Person der einen, die Partei der anderen Richtung.
  • Der Bundestag wird nach der Zweitstimme zusammengesetzt; die Direktmandate werden darauf angerechnet. Wie genau das geschieht, hat der Gesetzgeber mehrfach geändert – geblieben ist der Vorrang der Zweitstimme.

Aufgaben

  1. Wofür gilt die Erststimme?
    LösungFür eine Person im eigenen Wahlkreis.
  2. Welche Stimme bestimmt die Sitzverteilung?
    LösungDie Zweitstimme.
  3. Was ist Stimmensplitting?
    LösungErst- und Zweitstimme werden verschiedenen Parteien gegeben.

Weiterführende Aufgaben

  1. Sucht das Ergebnis eures Wahlkreises bei der letzten Bundestagswahl und vergleicht Erst- und Zweitstimmen.

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