Die drei Gewalten
Demokratie und Grundrechte
Klasse 7, 8
- Wer gehört zu welcher Gewalt?
- Wie greifen sie ineinander?
Schlau Fassung
Die drei Gewalten
- Legislative: Bundestag und Bundesrat, auf Landesebene die Landtage, in der Gemeinde der Rat. Sie beschließen Gesetze und Satzungen.
- Exekutive: Bundesregierung, Landesregierungen, Bürgermeister, dazu die gesamte Verwaltung – Ämter, Polizei, Schulaufsicht, Finanzamt.
- Judikative: die unabhängigen Gerichte – Amts-, Land- und Oberlandesgerichte, Fachgerichte für Arbeit, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzsachen, an der Spitze die Bundesgerichte und das Bundesverfassungsgericht.
- Ein Beispiel für das Ineinandergreifen: Der Bundestag beschließt ein Gesetz, die Verwaltung führt es aus, ein Gericht überprüft im Streitfall die Anwendung – und das Verfassungsgericht das Gesetz selbst.
- Ämter dürfen nicht gehäuft werden: Wer Richterin ist, kann nicht gleichzeitig Ministerin sein.
Aufgaben
- Zu welcher Gewalt gehört die Polizei?
Lösung
Zur Exekutive. - Zu welcher Gewalt gehört der Stadtrat?
Lösung
Zur Legislative auf kommunaler Ebene. - Warum darf man nicht Richterin und Ministerin zugleich sein?
Lösung
Weil sich die Gewalten dann nicht mehr kontrollieren könnten.
Weiterführende Aufgaben
- Verfolgt einen konkreten Fall (z. B. ein Bußgeld) durch alle drei Gewalten und beschreibt die Stationen.