Die drei Gewalten

Demokratie und Grundrechte Klasse 7, 8
  • Wer gehört zu welcher Gewalt?
  • Wie greifen sie ineinander?

Schlau Fassung

Die drei Gewalten

  • Legislative: Bundestag und Bundesrat, auf Landesebene die Landtage, in der Gemeinde der Rat. Sie beschließen Gesetze und Satzungen.
  • Exekutive: Bundesregierung, Landesregierungen, Bürgermeister, dazu die gesamte Verwaltung – Ämter, Polizei, Schulaufsicht, Finanzamt.
  • Judikative: die unabhängigen Gerichte – Amts-, Land- und Oberlandesgerichte, Fachgerichte für Arbeit, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzsachen, an der Spitze die Bundesgerichte und das Bundesverfassungsgericht.
  • Ein Beispiel für das Ineinandergreifen: Der Bundestag beschließt ein Gesetz, die Verwaltung führt es aus, ein Gericht überprüft im Streitfall die Anwendung – und das Verfassungsgericht das Gesetz selbst.
  • Ämter dürfen nicht gehäuft werden: Wer Richterin ist, kann nicht gleichzeitig Ministerin sein.

Aufgaben

  1. Zu welcher Gewalt gehört die Polizei?
    LösungZur Exekutive.
  2. Zu welcher Gewalt gehört der Stadtrat?
    LösungZur Legislative auf kommunaler Ebene.
  3. Warum darf man nicht Richterin und Ministerin zugleich sein?
    LösungWeil sich die Gewalten dann nicht mehr kontrollieren könnten.

Weiterführende Aufgaben

  1. Verfolgt einen konkreten Fall (z. B. ein Bußgeld) durch alle drei Gewalten und beschreibt die Stationen.

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