Verträge, Taschengeld und Haftung
Demokratie und Grundrechte
Klasse 8
- Was dürfen Jugendliche kaufen und unterschreiben?
- Wer haftet, wenn etwas kaputtgeht?
Schlau Fassung
Verträge, Taschengeld und Haftung
- Geschäftsfähigkeit: Unter 7 Jahren gar nicht, von 7 bis 17 beschränkt, ab 18 voll.
- Der „Taschengeldparagraf“ (§ 110 BGB) macht Käufe wirksam, wenn sie mit eigenen Mitteln bezahlt werden, die dafür überlassen wurden – bar bezahlt und mitgenommen ist damit meist in Ordnung.
- Größere Verträge – Handyvertrag, Abo, Ratenkauf – brauchen die Zustimmung der Eltern. Ohne sie sind sie schwebend unwirksam.
- Bei Käufen im Internet gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Vorsicht bei Abofallen und In-App-Käufen.
- Haftung: Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen (§ 823 BGB). Kinder unter 7 haften nicht; danach kommt es auf die Einsichtsfähigkeit an. Der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ stimmt so nicht – sie haften nur bei verletzter Aufsichtspflicht.
Aufgaben
- Ab wann ist man voll geschäftsfähig?
Lösung
Ab 18 Jahren. - Was regelt der Taschengeldparagraf?
Lösung
Käufe von eigenem, dafür überlassenem Geld sind wirksam. - Stimmt „Eltern haften für ihre Kinder“?
Lösung
Nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Weiterführende Aufgaben
- Prüft drei Beispielfälle (Handyvertrag, Fahrradkauf, Onlineabo) auf Wirksamkeit und begründet.