Verträge, Taschengeld und Haftung

Demokratie und Grundrechte Klasse 8
  • Was dürfen Jugendliche kaufen und unterschreiben?
  • Wer haftet, wenn etwas kaputtgeht?

Schlau Fassung

Verträge, Taschengeld und Haftung

  • Geschäftsfähigkeit: Unter 7 Jahren gar nicht, von 7 bis 17 beschränkt, ab 18 voll.
  • Der „Taschengeldparagraf“ (§ 110 BGB) macht Käufe wirksam, wenn sie mit eigenen Mitteln bezahlt werden, die dafür überlassen wurden – bar bezahlt und mitgenommen ist damit meist in Ordnung.
  • Größere Verträge – Handyvertrag, Abo, Ratenkauf – brauchen die Zustimmung der Eltern. Ohne sie sind sie schwebend unwirksam.
  • Bei Käufen im Internet gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Vorsicht bei Abofallen und In-App-Käufen.
  • Haftung: Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen (§ 823 BGB). Kinder unter 7 haften nicht; danach kommt es auf die Einsichtsfähigkeit an. Der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ stimmt so nicht – sie haften nur bei verletzter Aufsichtspflicht.

Aufgaben

  1. Ab wann ist man voll geschäftsfähig?
    LösungAb 18 Jahren.
  2. Was regelt der Taschengeldparagraf?
    LösungKäufe von eigenem, dafür überlassenem Geld sind wirksam.
  3. Stimmt „Eltern haften für ihre Kinder“?
    LösungNur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Weiterführende Aufgaben

  1. Prüft drei Beispielfälle (Handyvertrag, Fahrradkauf, Onlineabo) auf Wirksamkeit und begründet.

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