Strafmündigkeit und Jugendstrafrecht
Demokratie und Grundrechte
Klasse 7, 8
- Ab wann ist man strafmündig?
- Was unterscheidet Jugend- von Erwachsenenstrafrecht?
Schlau Fassung
Strafmündigkeit und Jugendstrafrecht
- Bis 13 Jahre ist man nicht strafmündig: Es gibt keine Strafverfolgung. Das heißt nicht, dass nichts geschieht – Jugendamt und Familie sind gefragt, und zivilrechtlich kann Schadensersatz fällig werden.
- Von 14 bis 17 gilt das Jugendstrafrecht, von 18 bis 20 kann es weiter angewendet werden (Heranwachsende), wenn die Reife dafür spricht.
- Ziel ist nicht Vergeltung, sondern Erziehung. Deshalb gibt es abgestufte Reaktionen: Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Kurse), Zuchtmittel (Verwarnung, Arbeitsauflagen, Arrest) und als letztes Mittel die Jugendstrafe.
- Häufig ist der Täter-Opfer-Ausgleich: Wer den Schaden wiedergutmacht und sich der oder dem Geschädigten stellt, kann eine Strafe vermeiden.
- Verhandelt wird meist nicht öffentlich – die Zukunft junger Menschen soll nicht an einer Tat zerbrechen.
Aufgaben
- Ab welchem Alter ist man strafmündig?
Lösung
Ab 14 Jahren. - Worauf zielt das Jugendstrafrecht?
Lösung
Auf Erziehung, nicht auf Vergeltung. - Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich?
Lösung
Wiedergutmachung und Aussprache statt Strafe.
Weiterführende Aufgaben
- Spielt einen Täter-Opfer-Ausgleich durch und besprecht, was er beiden Seiten bringt.