Strafmündigkeit und Jugendstrafrecht

Demokratie und Grundrechte Klasse 7, 8
  • Ab wann ist man strafmündig?
  • Was unterscheidet Jugend- von Erwachsenenstrafrecht?

Schlau Fassung

Strafmündigkeit und Jugendstrafrecht

  • Bis 13 Jahre ist man nicht strafmündig: Es gibt keine Strafverfolgung. Das heißt nicht, dass nichts geschieht – Jugendamt und Familie sind gefragt, und zivilrechtlich kann Schadensersatz fällig werden.
  • Von 14 bis 17 gilt das Jugendstrafrecht, von 18 bis 20 kann es weiter angewendet werden (Heranwachsende), wenn die Reife dafür spricht.
  • Ziel ist nicht Vergeltung, sondern Erziehung. Deshalb gibt es abgestufte Reaktionen: Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Kurse), Zuchtmittel (Verwarnung, Arbeitsauflagen, Arrest) und als letztes Mittel die Jugendstrafe.
  • Häufig ist der Täter-Opfer-Ausgleich: Wer den Schaden wiedergutmacht und sich der oder dem Geschädigten stellt, kann eine Strafe vermeiden.
  • Verhandelt wird meist nicht öffentlich – die Zukunft junger Menschen soll nicht an einer Tat zerbrechen.

Aufgaben

  1. Ab welchem Alter ist man strafmündig?
    LösungAb 14 Jahren.
  2. Worauf zielt das Jugendstrafrecht?
    LösungAuf Erziehung, nicht auf Vergeltung.
  3. Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich?
    LösungWiedergutmachung und Aussprache statt Strafe.

Weiterführende Aufgaben

  1. Spielt einen Täter-Opfer-Ausgleich durch und besprecht, was er beiden Seiten bringt.

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