Die fünf Sozialversicherungen

Wirtschaft und Verbraucher Klasse 9, 10
  • Welche fünf Zweige gibt es?
  • Wer zahlt die Beiträge?

Schlau Fassung

Die fünf Sozialversicherungen

  • Krankenversicherung (seit 1883): Behandlung, Medikamente, Krankengeld.
  • Unfallversicherung (1884): Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten – die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber. Auch Schülerinnen und Schüler sind auf dem Schulweg versichert.
  • Rentenversicherung (1889): Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.
  • Arbeitslosenversicherung (1927): Arbeitslosengeld, Vermittlung, Weiterbildung, Kurzarbeitergeld.
  • Pflegeversicherung (1995): Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Bezahlt werden alle Zweige – außer der Unfallversicherung – je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern.

Aufgaben

  1. Welche Versicherung zahlt allein der Arbeitgeber?
    LösungDie Unfallversicherung.
  2. Welche kam 1995 hinzu?
    LösungDie Pflegeversicherung.
  3. Sind Schülerinnen und Schüler versichert?
    LösungJa, über die gesetzliche Unfallversicherung auf dem Schulweg und in der Schule.

Weiterführende Aufgaben

  1. Sucht auf einer Gehaltsabrechnung alle fünf Zweige und rechnet die Gesamtbelastung aus.

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