Die fünf Sozialversicherungen
Wirtschaft und Verbraucher
Klasse 9, 10
- Welche fünf Zweige gibt es?
- Wer zahlt die Beiträge?
Schlau Fassung
Die fünf Sozialversicherungen
- Krankenversicherung (seit 1883): Behandlung, Medikamente, Krankengeld.
- Unfallversicherung (1884): Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten – die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber. Auch Schülerinnen und Schüler sind auf dem Schulweg versichert.
- Rentenversicherung (1889): Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.
- Arbeitslosenversicherung (1927): Arbeitslosengeld, Vermittlung, Weiterbildung, Kurzarbeitergeld.
- Pflegeversicherung (1995): Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Bezahlt werden alle Zweige – außer der Unfallversicherung – je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern.
Aufgaben
- Welche Versicherung zahlt allein der Arbeitgeber?
Lösung
Die Unfallversicherung. - Welche kam 1995 hinzu?
Lösung
Die Pflegeversicherung. - Sind Schülerinnen und Schüler versichert?
Lösung
Ja, über die gesetzliche Unfallversicherung auf dem Schulweg und in der Schule.
Weiterführende Aufgaben
- Sucht auf einer Gehaltsabrechnung alle fünf Zweige und rechnet die Gesamtbelastung aus.