Mitbestimmen in der Schule

Zusammenleben gestalten Klasse 9, 10
  • Worüber dürfen Schülerinnen und Schüler mitbestimmen?
  • Wie setzt man ein Anliegen durch?

Schlau Fassung

Mitbestimmen in der Schule

  • Das Schulgesetz NRW sieht Mitwirkung ausdrücklich vor. Die Wege sind: Klassenrat, Klassensprecher, Schülerrat bzw. Schülervertretung und die Schulkonferenz, in der auch Lernende sitzen.
  • Mitbestimmt werden kann vieles: Regeln des Zusammenlebens, Projekte, Feste, Ausstattung, Vorschläge zum Unterricht. Nicht mitbestimmt werden Noten, Lehrpläne und dienstrechtliche Fragen.
  • Wer etwas erreichen will, braucht mehr als eine gute Idee. Bewährt hat sich: Anliegen genau formulierenMitstreiter suchenZuständige findenVorschlag mit Begründung und UmsetzungTermin und Ansprechpartner vereinbaren.
  • Der häufigste Fehler ist der Sprung: Beschwerde statt Vorschlag. Ein Vorschlag, der sagt, wer was wann tut, wird ernster genommen.
  • Und Mitbestimmung heißt auch, ein Nein auszuhalten und dann nach dem nächsten Weg zu fragen – nicht aufzuhören.

Aufgaben

  1. Nenne drei Wege der Mitwirkung an der Schule.
    LösungKlassenrat, Schülervertretung, Schulkonferenz.
  2. Was kann nicht mitbestimmt werden?
    LösungNoten, Lehrpläne, dienstrechtliche Fragen.
  3. Was macht einen Vorschlag stark?
    LösungEr nennt Begründung und Umsetzung: wer was wann tut.

Weiterführende Aufgaben

  1. Formuliert ein Anliegen eurer Klasse als vollständigen Antrag mit Begründung, Umsetzung und Ansprechpartner.

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