Mitbestimmen in der Schule
Zusammenleben gestalten
Klasse 9, 10
- Worüber dürfen Schülerinnen und Schüler mitbestimmen?
- Wie setzt man ein Anliegen durch?
Schlau Fassung
Mitbestimmen in der Schule
- Das Schulgesetz NRW sieht Mitwirkung ausdrücklich vor. Die Wege sind: Klassenrat, Klassensprecher, Schülerrat bzw. Schülervertretung und die Schulkonferenz, in der auch Lernende sitzen.
- Mitbestimmt werden kann vieles: Regeln des Zusammenlebens, Projekte, Feste, Ausstattung, Vorschläge zum Unterricht. Nicht mitbestimmt werden Noten, Lehrpläne und dienstrechtliche Fragen.
- Wer etwas erreichen will, braucht mehr als eine gute Idee. Bewährt hat sich: Anliegen genau formulieren – Mitstreiter suchen – Zuständige finden – Vorschlag mit Begründung und Umsetzung – Termin und Ansprechpartner vereinbaren.
- Der häufigste Fehler ist der Sprung: Beschwerde statt Vorschlag. Ein Vorschlag, der sagt, wer was wann tut, wird ernster genommen.
- Und Mitbestimmung heißt auch, ein Nein auszuhalten und dann nach dem nächsten Weg zu fragen – nicht aufzuhören.
Aufgaben
- Nenne drei Wege der Mitwirkung an der Schule.
Lösung
Klassenrat, Schülervertretung, Schulkonferenz. - Was kann nicht mitbestimmt werden?
Lösung
Noten, Lehrpläne, dienstrechtliche Fragen. - Was macht einen Vorschlag stark?
Lösung
Er nennt Begründung und Umsetzung: wer was wann tut.
Weiterführende Aufgaben
- Formuliert ein Anliegen eurer Klasse als vollständigen Antrag mit Begründung, Umsetzung und Ansprechpartner.