Wahlen und Parlamentarismus im Bundesstaat

Das 20. Jahrhundert Klasse 10
  • Wie wird der Bundestag gewählt?
  • Wie arbeiten Bund und Länder zusammen?

Schlau Fassung

Wahlen und Parlamentarismus im Bundesstaat

  • Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim (Art. 38 GG). Wählen darf, wer 18 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger ist.
  • Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: die Erststimme für eine Person im Wahlkreis, die Zweitstimme für eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung.
  • Die 5-%-Hürde hält Kleinstparteien fern – eine Lehre aus der Weimarer Zersplitterung.
  • Der Bundestag wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler; abgelöst werden kann sie oder er nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum mit gleichzeitiger Neuwahl.
  • Im Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung mit. Bildung, Polizei und Kultur sind Ländersache – deshalb unterscheiden sich Schulsysteme von Land zu Land.

Aufgaben

  1. Welche Stimme entscheidet über die Sitzverteilung?
    LösungDie Zweitstimme.
  2. Was ist ein konstruktives Misstrauensvotum?
    LösungDie Abwahl des Kanzlers nur bei gleichzeitiger Wahl einer Nachfolge.
  3. Nenne zwei Bereiche, die Ländersache sind.
    LösungZum Beispiel Schule und Polizei.

Weiterführende Aufgaben

  1. Führt eine Juniorwahl in der Klasse durch und wertet Erst- und Zweitstimmen getrennt aus.

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