Wahlen und Parlamentarismus im Bundesstaat
Das 20. Jahrhundert
Klasse 10
- Wie wird der Bundestag gewählt?
- Wie arbeiten Bund und Länder zusammen?
Schlau Fassung
Wahlen und Parlamentarismus im Bundesstaat
- Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim (Art. 38 GG). Wählen darf, wer 18 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger ist.
- Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: die Erststimme für eine Person im Wahlkreis, die Zweitstimme für eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung.
- Die 5-%-Hürde hält Kleinstparteien fern – eine Lehre aus der Weimarer Zersplitterung.
- Der Bundestag wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler; abgelöst werden kann sie oder er nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum mit gleichzeitiger Neuwahl.
- Im Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung mit. Bildung, Polizei und Kultur sind Ländersache – deshalb unterscheiden sich Schulsysteme von Land zu Land.
Aufgaben
- Welche Stimme entscheidet über die Sitzverteilung?
Lösung
Die Zweitstimme. - Was ist ein konstruktives Misstrauensvotum?
Lösung
Die Abwahl des Kanzlers nur bei gleichzeitiger Wahl einer Nachfolge. - Nenne zwei Bereiche, die Ländersache sind.
Lösung
Zum Beispiel Schule und Polizei.
Weiterführende Aufgaben
- Führt eine Juniorwahl in der Klasse durch und wertet Erst- und Zweitstimmen getrennt aus.