Parteiverbot und Extremismus
Demokratie und Grundrechte
Klasse 10
- Wann darf eine Partei verboten werden?
- Warum ist die Hürde so hoch?
Schlau Fassung
Parteiverbot und Extremismus
- Nach Artikel 21 GG sind Parteien verfassungswidrig, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
- Verbieten darf nur das Bundesverfassungsgericht – nicht die Regierung und nicht das Parlament. Das ist das Parteienprivileg.
- Die Hürde ist bewusst hoch: Ein Verbot durch die Regierenden wäre ein Instrument gegen unliebsame Konkurrenz. In der Geschichte der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten (1952 und 1956).
- 2017 stellte das Gericht bei der NPD fest, dass sie zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aber zu unbedeutend war, um sie zu erreichen. Seither kann solchen Parteien die staatliche Finanzierung entzogen werden.
- Wirksamer als Verbote ist meist die inhaltliche Auseinandersetzung – ein Verbot beseitigt eine Partei, nicht eine Überzeugung.
Aufgaben
- Wer darf eine Partei verbieten?
Lösung
Nur das Bundesverfassungsgericht. - Warum ist die Hürde hoch?
Lösung
Damit Regierende Verbote nicht gegen Konkurrenz einsetzen können. - Welche Möglichkeit gibt es seit 2017 zusätzlich?
Lösung
Der Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung.
Weiterführende Aufgaben
- Diskutiert: Nützt oder schadet ein Verbotsverfahren einer extremistischen Partei? Sammelt Argumente.