Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Europa, Medien und Menschenrechte
Klasse 9
- Was steht in der Erklärung von 1948?
- Ist sie rechtlich verbindlich?
Schlau Fassung
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Am 10. Dezember 1948 beschloss die UN-Generalversammlung die Erklärung. Der 10. Dezember ist seither Tag der Menschenrechte.
- Artikel 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Es folgen 30 Artikel – von Folterverbot und fairem Verfahren bis zu Bildung, Arbeit und sozialer Sicherheit.
- Sie ist eine Resolution und damit nicht unmittelbar einklagbar. Ihre Wirkung entfaltet sie über Verträge, die daraus entstanden.
- Verbindlich sind die beiden UN-Pakte von 1966 (bürgerlich-politische sowie wirtschaftlich-soziale Rechte), die Kinderrechtskonvention und regional die Europäische Menschenrechtskonvention.
- Die EMRK ist besonders wirksam: Nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs kann jede Person den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen.
Aufgaben
- Wie viele Artikel hat die Erklärung?
Lösung
30. - Ist sie unmittelbar einklagbar?
Lösung
Nein – sie wirkt über nachfolgende Verträge. - Wohin kann man sich in Europa wenden?
Lösung
An den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Weiterführende Aufgaben
- Formuliert die 30 Artikel in einfacher Sprache und gestaltet daraus ein Plakat für die Schule.