Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Europa, Medien und Menschenrechte Klasse 9
  • Was steht in der Erklärung von 1948?
  • Ist sie rechtlich verbindlich?

Schlau Fassung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

  • Am 10. Dezember 1948 beschloss die UN-Generalversammlung die Erklärung. Der 10. Dezember ist seither Tag der Menschenrechte.
  • Artikel 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Es folgen 30 Artikel – von Folterverbot und fairem Verfahren bis zu Bildung, Arbeit und sozialer Sicherheit.
  • Sie ist eine Resolution und damit nicht unmittelbar einklagbar. Ihre Wirkung entfaltet sie über Verträge, die daraus entstanden.
  • Verbindlich sind die beiden UN-Pakte von 1966 (bürgerlich-politische sowie wirtschaftlich-soziale Rechte), die Kinderrechtskonvention und regional die Europäische Menschenrechtskonvention.
  • Die EMRK ist besonders wirksam: Nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs kann jede Person den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen.

Aufgaben

  1. Wie viele Artikel hat die Erklärung?
    Lösung30.
  2. Ist sie unmittelbar einklagbar?
    LösungNein – sie wirkt über nachfolgende Verträge.
  3. Wohin kann man sich in Europa wenden?
    LösungAn den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Weiterführende Aufgaben

  1. Formuliert die 30 Artikel in einfacher Sprache und gestaltet daraus ein Plakat für die Schule.

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