Ausbildungsvertrag und Rechte

Wirtschaft und Verbraucher Klasse 10
  • Was steht im Ausbildungsvertrag?
  • Welche Rechte und Pflichten hat man?

Schlau Fassung

Ausbildungsvertrag und Rechte

  • Der Vertrag muss schriftlich vorliegen und enthält: Beruf, Beginn und Dauer, Probezeit, tägliche Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Ausbildungsinhalte.
  • Die Probezeit dauert ein bis vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten fristlos und ohne Begründung kündigen.
  • Rechte der Auszubildenden: Ausbildung nach Plan, Freistellung für die Berufsschule, Vergütung (mindestens die gesetzliche Mindestvergütung), Urlaub, Zeugnis am Ende.
  • Pflichten: Lernen, Sorgfalt, Schweigepflicht, Berichtsheft führen, Weisungen befolgen, Krankmeldung.
  • Ausbildungsfremde Tätigkeiten – dauerhaft nur putzen oder Kaffee holen – sind nicht zulässig. Hilfe geben die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Gewerkschaft und die zuständige Kammer (IHK/HWK).

Aufgaben

  1. Wie lange dauert die Probezeit höchstens?
    LösungVier Monate.
  2. Nenne zwei Rechte und zwei Pflichten.
    LösungRechte: Vergütung und Freistellung für die Berufsschule. Pflichten: Berichtsheft und Sorgfalt.
  3. An wen wendet man sich bei Problemen?
    LösungAn die JAV, die Gewerkschaft oder die zuständige Kammer.

Weiterführende Aufgaben

  1. Prüft einen Muster-Ausbildungsvertrag und markiert alle Punkte, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

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