Ausbildungsvertrag und Rechte
Wirtschaft und Verbraucher
Klasse 10
- Was steht im Ausbildungsvertrag?
- Welche Rechte und Pflichten hat man?
Schlau Fassung
Ausbildungsvertrag und Rechte
- Der Vertrag muss schriftlich vorliegen und enthält: Beruf, Beginn und Dauer, Probezeit, tägliche Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Ausbildungsinhalte.
- Die Probezeit dauert ein bis vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten fristlos und ohne Begründung kündigen.
- Rechte der Auszubildenden: Ausbildung nach Plan, Freistellung für die Berufsschule, Vergütung (mindestens die gesetzliche Mindestvergütung), Urlaub, Zeugnis am Ende.
- Pflichten: Lernen, Sorgfalt, Schweigepflicht, Berichtsheft führen, Weisungen befolgen, Krankmeldung.
- Ausbildungsfremde Tätigkeiten – dauerhaft nur putzen oder Kaffee holen – sind nicht zulässig. Hilfe geben die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Gewerkschaft und die zuständige Kammer (IHK/HWK).
Aufgaben
- Wie lange dauert die Probezeit höchstens?
Lösung
Vier Monate. - Nenne zwei Rechte und zwei Pflichten.
Lösung
Rechte: Vergütung und Freistellung für die Berufsschule. Pflichten: Berichtsheft und Sorgfalt. - An wen wendet man sich bei Problemen?
Lösung
An die JAV, die Gewerkschaft oder die zuständige Kammer.
Weiterführende Aufgaben
- Prüft einen Muster-Ausbildungsvertrag und markiert alle Punkte, die gesetzlich vorgeschrieben sind.