Asyl und Flucht
Europa, Medien und Menschenrechte
Klasse 9, 10
- Wer hat Anspruch auf Asyl?
- Wie läuft ein Asylverfahren ab?
Schlau Fassung
Asyl und Flucht
- Artikel 16a GG: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Das ist ein individuelles Grundrecht – eine Konsequenz aus der Erfahrung, dass Deutsche einst selbst auf Aufnahme angewiesen waren.
- Daneben gilt die Genfer Flüchtlingskonvention: geschützt ist, wer wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt wird.
- Verfahren: Ankunft und Registrierung → Antrag beim BAMF → Anhörung → Entscheidung → gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht.
- Mögliche Ergebnisse: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot – oder Ablehnung mit Ausreisepflicht.
- Wirtschaftliche Not ist kein Asylgrund. Deshalb geht die Diskussion auch darum, ob und wie es geregelte Wege der Arbeitsmigration geben soll.
Aufgaben
- Was besagt Artikel 16a GG?
Lösung
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. - Welche Behörde entscheidet?
Lösung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). - Ist Armut ein Asylgrund?
Lösung
Nein – dafür bräuchte es Wege der Arbeitsmigration.
Weiterführende Aufgaben
- Zeichnet den Ablauf eines Asylverfahrens als Schaubild mit allen Entscheidungspunkten.