Asyl und Flucht

Europa, Medien und Menschenrechte Klasse 9, 10
  • Wer hat Anspruch auf Asyl?
  • Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Schlau Fassung

Asyl und Flucht

  • Artikel 16a GG: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Das ist ein individuelles Grundrecht – eine Konsequenz aus der Erfahrung, dass Deutsche einst selbst auf Aufnahme angewiesen waren.
  • Daneben gilt die Genfer Flüchtlingskonvention: geschützt ist, wer wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt wird.
  • Verfahren: Ankunft und Registrierung → Antrag beim BAMF → Anhörung → Entscheidung → gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht.
  • Mögliche Ergebnisse: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot – oder Ablehnung mit Ausreisepflicht.
  • Wirtschaftliche Not ist kein Asylgrund. Deshalb geht die Diskussion auch darum, ob und wie es geregelte Wege der Arbeitsmigration geben soll.

Aufgaben

  1. Was besagt Artikel 16a GG?
    LösungPolitisch Verfolgte genießen Asylrecht.
  2. Welche Behörde entscheidet?
    LösungDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
  3. Ist Armut ein Asylgrund?
    LösungNein – dafür bräuchte es Wege der Arbeitsmigration.

Weiterführende Aufgaben

  1. Zeichnet den Ablauf eines Asylverfahrens als Schaubild mit allen Entscheidungspunkten.

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