Urheberrecht und GEMA
Musik und Gesellschaft
Klasse 9
- Was schützt das Urheberrecht?
- Was macht die GEMA?
Schlau Fassung
Urheberrecht und GEMA
- Das Urheberrecht schützt geistige Werke – also auch Melodie und Text eines Songs. Es entsteht automatisch beim Schaffen; angemeldet werden muss nichts.
- Es erlischt 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin. Danach ist das Werk gemeinfrei – deshalb darf Bach frei aufgeführt werden, ein aktueller Popsong nicht.
- Achtung: Auch bei einem gemeinfreien Werk ist die Aufnahme geschützt. Die Noten von Beethoven sind frei, die Einspielung eines Orchesters von 2020 ist es nicht.
- Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft: Sie zieht Geld dort ein, wo Musik öffentlich benutzt wird (Radio, Konzert, Gaststätte, Streaming), und verteilt es an Urheberinnen und Verlage.
- „Öffentlich“ ist mehr, als viele denken: das Schulfest, die Vereinsfeier, die Musik im Laden. Der Unterricht selbst ist durch eigene Regeln abgedeckt.
- Wer fremde Musik in ein eigenes Video legt, braucht eine Erlaubnis. Sonst wird das Video gesperrt oder die Einnahmen gehen an den Rechteinhaber.
Aufgaben
- Wie lange gilt das Urheberrecht?
Lösung
Bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin. - Warum darf man eine alte Aufnahme trotzdem nicht immer benutzen?
Lösung
Weil die Aufnahme selbst eigenständig geschützt ist. - Was macht die GEMA?
Lösung
Sie zieht Gebühren für öffentliche Nutzung ein und verteilt sie an die Urheber.
Weiterführende Aufgaben
- Prüft für ein geplantes Schulvideo, welche Musik ihr benutzen dürft – und sucht eine freie Alternative.