Musik im Nationalsozialismus

Musik und Gesellschaft Klasse 10
  • Wie wurde Musik zwischen 1933 und 1945 benutzt?
  • Was geschah mit Musikerinnen und Musikern, die nicht ins Weltbild passten?

Schlau Fassung

Musik im Nationalsozialismus

  • Nach 1933 wurde Musik in Deutschland staatlich gelenkt. Die Reichsmusikkammer entschied, wer öffentlich auftreten durfte – wer nicht Mitglied war, hatte Berufsverbot.
  • Getroffen wurden vor allem jüdische Musikerinnen und Musiker sowie politisch Unerwünschte. Sie verloren ihre Stellen, flohen ins Exil oder wurden verfolgt und ermordet.
  • Musik diente der Massenwirkung: Aufmärsche mit Marschmusik, Lieder in der Hitlerjugend, Rundfunk und Fanfaren bei Staatsakten. Gemeinsames Singen sollte das Gefühl erzeugen, Teil einer geschlossenen Masse zu sein.
  • Bestimmte Musik wurde als „entartet“ beschimpft und verboten – vor allem Jazz und Werke jüdischer und moderner Komponisten. Der Begriff stammt von den Tätern; er beschreibt keine Musik, sondern eine Ausgrenzung.
  • Auch die Musik der Verfolgten gehört dazu: In Ghettos und Lagern wurde musiziert – erzwungen für die Bewacher, aber auch heimlich als Selbstbehauptung (etwa im Ghetto Theresienstadt).
  • Für den Unterricht heißt das: Diese Musik lässt sich nicht neutral hören. Sie wird gehört, um ihre Wirkung zu verstehen – nicht, um sie zu genießen.

Aufgaben

  1. Welche Aufgabe hatte die Reichsmusikkammer?
    LösungSie entschied, wer öffentlich Musik machen durfte.
  2. Wozu diente Musik bei Aufmärschen?
    LösungSie sollte Menschen zu einer geschlossenen Masse zusammenfügen.
  3. Warum steht der Ausdruck „entartete Musik“ in Anführungszeichen?
    LösungWeil es ein Schimpfwort der Täter ist und nichts über die Musik aussagt.

Weiterführende Aufgaben

  1. Recherchiert das Schicksal einer Komponistin oder eines Komponisten, die nach 1933 verfolgt wurden, und stellt es in fünf Sätzen vor.

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