Musik im Nationalsozialismus
Musik und Gesellschaft
Klasse 10
- Wie wurde Musik zwischen 1933 und 1945 benutzt?
- Was geschah mit Musikerinnen und Musikern, die nicht ins Weltbild passten?
Schlau Fassung
Musik im Nationalsozialismus
- Nach 1933 wurde Musik in Deutschland staatlich gelenkt. Die Reichsmusikkammer entschied, wer öffentlich auftreten durfte – wer nicht Mitglied war, hatte Berufsverbot.
- Getroffen wurden vor allem jüdische Musikerinnen und Musiker sowie politisch Unerwünschte. Sie verloren ihre Stellen, flohen ins Exil oder wurden verfolgt und ermordet.
- Musik diente der Massenwirkung: Aufmärsche mit Marschmusik, Lieder in der Hitlerjugend, Rundfunk und Fanfaren bei Staatsakten. Gemeinsames Singen sollte das Gefühl erzeugen, Teil einer geschlossenen Masse zu sein.
- Bestimmte Musik wurde als „entartet“ beschimpft und verboten – vor allem Jazz und Werke jüdischer und moderner Komponisten. Der Begriff stammt von den Tätern; er beschreibt keine Musik, sondern eine Ausgrenzung.
- Auch die Musik der Verfolgten gehört dazu: In Ghettos und Lagern wurde musiziert – erzwungen für die Bewacher, aber auch heimlich als Selbstbehauptung (etwa im Ghetto Theresienstadt).
- Für den Unterricht heißt das: Diese Musik lässt sich nicht neutral hören. Sie wird gehört, um ihre Wirkung zu verstehen – nicht, um sie zu genießen.
Aufgaben
- Welche Aufgabe hatte die Reichsmusikkammer?
Lösung
Sie entschied, wer öffentlich Musik machen durfte. - Wozu diente Musik bei Aufmärschen?
Lösung
Sie sollte Menschen zu einer geschlossenen Masse zusammenfügen. - Warum steht der Ausdruck „entartete Musik“ in Anführungszeichen?
Lösung
Weil es ein Schimpfwort der Täter ist und nichts über die Musik aussagt.
Weiterführende Aufgaben
- Recherchiert das Schicksal einer Komponistin oder eines Komponisten, die nach 1933 verfolgt wurden, und stellt es in fünf Sätzen vor.