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Datenschutzerklärung

Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 DSGVO

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1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Plattform ist:

Murat Basoglu, Einzelunternehmer
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „SchlauStart"
Benno-Strauß-Straße 2, 45145 Essen, Deutschland
E-Mail: schlaustart@gmail.com
Datenschutz-Anfragen: datenschutz@schlaustart.app

2. Datenschutz-Ansprechstelle

Für alle Fragen zum Datenschutz haben wir eine feste Anlaufstelle eingerichtet: datenschutz@schlaustart.app. Anfragen von Schulen, Datenschutzbeauftragten der Schulen und Aufsichtsbehörden werden dort vorrangig bearbeitet. Eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht benannt. Die Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG wird fachkundig erneut geprüft; dabei wird ausdrücklich auch § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG berücksichtigt. Bis zum Abschluss dieser Prüfung behaupten wir nicht, dass eine Benennungspflicht ausgeschlossen ist.

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

SchlauStart ist eine Plattform, mit der Lehrkräfte Lern-Quizze erstellen und mit Schülerinnen und Schülern teilen können. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich, soweit dies für den Betrieb der Plattform erforderlich ist.

ZweckDatenRechtsgrundlage
Lehrkraft-Konto (Registrierung, Login)Name, E-Mail, Passwort (gehasht)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag/Nutzung)
Erstellen & Verwalten von QuizzenQuiz-Inhalte, Fach, Thema, KlasseArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Quiz-Teilnahme der SchülerName/Pseudonym, Klasse, Ergebnis (Prozent), Antwortensiehe Abschnitt 7 (schulischer Kontext)
KI-gestützte AufgabenerstellungVom Lehrer eingegebener Text (Fach, Thema, Prompt)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Sicherheit & Betrieb (Server-Logs)IP-Adresse (verkürzt/gehasht), ZeitstempelArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)
EinwilligungsnachweisE-Mail, Dokumentversion, Zeitpunkt, IP-Hash, signiertes Nachweis-PDFArt. 6 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 7 Abs. 1 DSGVO
Kontoverwaltung & digitale Personalakte (E-Akte)Stammdaten der Lehrkraft, Einwilligungshistorie, Aktivitäts-/Zugriffsprotokoll, Support-Meldungen, hochgeladene DokumenteArt. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO (Vertrag; Nachweis-/Rechenschaftspflicht Art. 5 Abs. 2; sicherer Betrieb)
Persönliche Anzeige-EinstellungenGewähltes Design (hell/dunkel), Flächenfarbe der Oberfläche, Avatar-Farbe, Schriftgröße, Standard-Schulform, Noten-System sowie die im Cockpit angehefteten Werkzeuge („Schnellzugriff“). Beim Schnellzugriff wird ausschließlich die Auswahl gespeichert – welche Werkzeuge die Lehrkraft griffbereit haben möchte –, ausdrücklich kein Nutzungsverlauf: keine Zeitpunkte, keine Aufrufzahlen, keine Reihenfolge nach Häufigkeit. Diese Angabe ist ausschließlich für die Lehrkraft selbst sichtbar und erscheint in keiner Verwaltungsansicht (auch nicht für Schul-Administratoren)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung des Dienstes in der von der Lehrkraft gewählten Darstellung)
Administrative Rollen & FreigabenAdmin-Status, einzeln freigegebene Verwaltungsbereiche je AdminArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (sichere, kontrollierte Verwaltung)
Interne Aufgabenbearbeitung (Ticket-System)Team-Zugehörigkeit und Abteilung, einzeln freigegebene Ticket-Funktionen je Person bzw. je Abteilung, Bearbeitungsverlauf eines Tickets (wer hat wann welchen Schritt ausgeführt)Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (geordnete Bearbeitung von Anfragen und Fehlermeldungen, Nachvollziehbarkeit)

4. Hosting und Speicherort der Daten

Webhosting: Die Plattform wird gehostet bei Render (Render Services, Inc.). Serverstandort: Frankfurt am Main (EU), Deutschland.

Datenbank: Die Speicherung der Daten erfolgt in einer PostgreSQL-Datenbank bei Neon (Neon, Inc.). Speicherort: AWS eu-central-1 (Frankfurt am Main, Deutschland).

Datei-Speicher: Auf Pinnwänden hochgeladene Dateien (z. B. Bilder, PDFs), die Inhalte der Lautlesezeit, Anhänge aus dem Nachrichtenbereich, die Datensicherungen sowie die Abbildungen in Arbeitsblättern – einschließlich der von der Lehrkraft selbst hochgeladenen Bilder für ein Arbeitsblatt – werden bei Scaleway SAS gespeichert. Speicherort: Paris (Frankreich, EU). Es handelt sich um einen europäischen Anbieter; die Speicherung erfolgt in einem privaten, nicht öffentlich zugänglichen Speicher.

Hinweis zu den Abbildungen in Arbeitsblättern: Diese Bilder (Schaubilder aus unserer eigenen Sammlung, Wikimedia/Wikipedia oder KI-erzeugte Skizzen) enthalten keine personenbezogenen Daten und keinen Bezug zu einer Klasse oder einem Kind. Damit sie im Arbeitsblatt, im Ausdruck, im PDF und im Word-Dokument gleichermaßen erscheinen, sind sie über eine eigene Adresse mit einem 32-stelligen Zufallsnamen abrufbar – ohne Anmeldung, aber auch ohne Möglichkeit, die Adresse zu erraten. Das ist dieselbe Notwendigkeit wie beim Aufruf eines Arbeitsblatts per QR-Code durch die Klasse.

Mit den genannten Anbietern besteht jeweils ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die Datenspeicherung erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union. Bei Hosting und Datenbank handelt es sich um Unternehmen mit Sitz in den USA, die den Dienst in einer EU-Region erbringen; die Übermittlung ist durch Standardvertragsklauseln abgesichert. Wir arbeiten daran, beides zu einem europäischen Anbieter zu verlagern (Scaleway, Frankreich) – Dateien und KI-Verarbeitung liegen dort bereits.

5. Eingesetzte Dienste und Empfänger (Auftragsverarbeiter)

Zur Bereitstellung der Plattform setzen wir folgende Dienstleister ein. Diese verarbeiten Daten ausschließlich in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen:

DienstZweckMögliche Datenübermittlung
Render Services, Inc.Webhosting / ServerbetriebDeutschland / EU
Neon, Inc.Datenbank (Speicherung)Deutschland / EU
Mistral AI SASKI-gestützte Erzeugung von Aufgaben, Quizzen, Arbeitsblättern und Unterrichtsplanung, Lernassistent-Chat sowie die Bild-Auswertung „Pixtral“ – vorrangiger AnbieterFrankreich (EU)
Scaleway SAS – Generative APIsDieselben KI-Funktionen – zweiter Weg innerhalb der EU. Betrieben werden dort ebenfalls Modelle von Mistral AI, jedoch auf der Infrastruktur und unter dem Auftragsverarbeitungsvertrag von ScalewayFrankreich (EU), Region Paris
STRATO AGVersand transaktionaler E-Mails (Passwort-Zurücksetzung, Zwei-Faktor-Code); übermittelt wird die E-Mail-AdresseDeutschland (EU)
Scaleway SASDatei-Speicher (S3): Digitale Pinnwand, Lautlesezeit, Nachrichten-Anhänge, Datensicherungen sowie die Abbildungen in Arbeitsblättern (Suchergebnisse und eigene Bilder der Lehrkraft)Frankreich (EU)
Google Ireland Ltd. / Google LLC (OAuth-Login)Anmeldung „Mit Google“ – ausschließlich zur Bestätigung der Identität der Lehrkraft. Übermittelt werden dabei nur die Angaben, die zum Anmelden nötig sind (E-Mail-Adresse, Name). Es fließen keine Schul- oder Schülerdaten dorthin: keine Klassen, keine Noten, keine Aufgaben, keine Inhalte des Klassenbuchs und nichts von Kindern. Google erfährt, dass sich jemand angemeldet hat, nicht was danach geschieht.EU/USA (SCC), nur wenn die Lehrkraft diesen Weg selbst wählt – gleichwertig stehen „Mit IServ“, der Schul-Login über Moodle und die Anmeldung mit E-Mail und Passwort zur Verfügung
IServ GmbHAnmeldung „Mit IServ“Deutschland/EU, nur bei Nutzung dieser Login-Option
Moodle (LTI 1.3)Automatischer Schul-Login via LMSAustausch von Stammdaten (Name, E-Mail) mit dem schuleigenen Moodle-Server, nur bei Nutzung
Microsoft (Text-zu-Sprache-Dienst)Vorlese-Funktion der Lautlesezeit: übermittelt wird ausschließlich der vorzulesende Buch-/Kapiteltext, serverseitig und ohne Nutzer-IP; es werden keine personenbezogenen Daten übermitteltUSA/EU, nur bei Nutzung der Vorlese-Funktion
YouTube (Google Ireland Ltd.) / VimeoVorschau eines von der Lehrkraft selbst eingefügten Videos – beim Erstellen von Material sowie im Video-Block des SchlauHefts. Die Einbindung erfolgt im erweiterten Datenschutzmodus (youtube-nocookie.com bzw. player.vimeo.com); dabei wird die IP-Adresse des Geräts übertragen. Im SchlauHeft erst nach einem zweiten, ausdrücklichen Klick („Video laden“); vorher wird nichts geladen – auch kein Vorschaubild. Kein Aufruf ohne aktives Einfügen eines VideolinksUSA – Drittland, nur bei Nutzung dieser Funktion
Bildungsmediatheken in der EU (u. a. MUNDO/FWU, ARD-, ZDF- und BR-Mediathek, Planet Schule)Anzeige eines von der Lehrkraft selbst eingefügten Unterrichtsvideos im Video-Block des SchlauHefts. Übertragen wird die IP-Adresse des Geräts an den jeweiligen Anbieter. Es sind ausschließlich Anbieter aus einer serverseitig gepflegten Positivliste einbettbarDeutschland/EU – kein Drittlandtransfer, nur bei Nutzung dieser Funktion
jsDelivr (technisches CDN)Auslieferung der Bibliothek zur Formeldarstellung (MathJax); übertragen wird ausschließlich die technisch notwendige IP-Adresse, es wird kein Profil gebildet – siehe Abschnitt 11Weltweites Auslieferungsnetz
Cloudflare, Inc. (Web Analytics)Reichweitenmessung ausschließlich auf den öffentlichen Informationsseiten – ohne Cookies, ohne Profilbildung, ohne seitenübergreifende Wiedererkennung. Hinter der Anmeldung findet keine Messung statt; Daten von Schülerinnen und Schülern werden dabei nicht verarbeitet – siehe Abschnitt 11USA (Standardvertragsklauseln)

Wichtig zur KI-Nutzung bei der Aufgabenerstellung: An die KI-Dienste werden bei der Erstellung von Quizzen und Unterrichtsmaterial ausschließlich die von der Lehrkraft eingegebenen fachlichen Aufgaben-, Themen- und Prompt-Texte übermittelt. Es werden hierbei KEINE Schülernamen, Klassenlisten oder Schülerergebnisse an die KI-Dienste übermittelt. Eine gesonderte Regelung gilt für den optionalen Schüler-Lernassistenten – siehe Abschnitt 7a. Für die optionale Bildsuche zu Quiz-Infobildern werden ausschließlich fachliche Suchbegriffe (Themen) serverseitig an Wikimedia/Wikipedia übermittelt – keine personenbezogenen Daten. Optionaler Klassenlisten-Scan: Lehrkräfte können beim Anlegen einer Klasse freiwillig ein Foto einer Namensliste hochladen, aus dem ausschließlich Vornamen (ggf. mit abgekürztem Nachnamen) ausgelesen werden. Dieses Foto wird vorrangig in der EU verarbeitet (Mistral/Pixtral, Frankreich). Ist der EU-Dienst vorübergehend nicht erreichbar, erfolgt keine Verarbeitung außerhalb der EU; die Namen können dann von Hand eingetragen werden. Das Foto wird in keinem Fall gespeichert.

KI-Verarbeitung im Schulbetrieb: Die KI-Funktionen werden vorrangig über Mistral AI (Frankreich) und als zweiten Weg über die Generative APIs von Scaleway (Paris) erbracht. Ein ausdrücklicher US-API-Anbieter ist nicht eingebunden; ist die EU-Kette nicht erreichbar, steht die betreffende Funktion vorübergehend nicht zur Verfügung. Aus dem Datenbestand der Schule werden bei Materialerstellung und Einzelauswertungen keine Schülernamen an die KI übermittelt; Einzelauswertungen verwenden den Platzhalter [NAME]. Für Mistral wird der gesonderte Studio/API-Trainings-Opt-out aktiviert und dokumentiert.

6. Server-Logfiles

Beim Aufruf der Plattform werden technisch notwendige Zugriffsdaten verarbeitet (z. B. Zeitpunkt, aufgerufene Seite, übertragene Datenmenge, User-Agent). Die IP-Adresse wird nicht im Klartext dauerhaft gespeichert; für Einwilligungsnachweise wird ausschließlich ein gesalzener Hash gebildet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (sicherer und stabiler Betrieb).

7. Daten von Schülerinnen und Schülern (schulischer Kontext)

Wenn Lehrkräfte SchlauStart im Unterricht einsetzen, können Daten von Schülerinnen und Schülern verarbeitet werden (Name oder Pseudonym, Klasse, Quiz-Ergebnis). Hierbei gilt:

Hinweis für Lehrkräfte in NRW: Vor dem Einsatz im Unterricht ist die schulische Genehmigung (Schulleitung / behördlicher Datenschutzbeauftragter) einzuholen. Der Einsatz richtet sich nach dem Schulgesetz NRW und der VO-DV I.

7a. Optionaler Lernassistent („Lernhilfe“-Chatbot)

SchlauStart bietet einen optionalen, KI-gestützten Lernassistenten an, mit dem Schülerinnen und Schüler beim Lernen Fragen stellen können. Dieser wird nur genutzt, wenn die Lehrkraft ihn freigibt. Beim Einsatz gilt:

7b. Weitere Unterrichtswerkzeuge

SchlauStart stellt der Lehrkraft weitere optionale Werkzeuge für den Unterricht bereit. Auch hier gilt der Grundsatz der Datenminimierung; die Lehrkraft bleibt für die rechtmäßige Verarbeitung von Schülerdaten verantwortlich (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO).

7c. Kontoverwaltung, Administration & digitale Personalakte (E-Akte)

Für den sicheren Betrieb und die Erfüllung der Nachweis- und Rechenschaftspflichten (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) führen wir zu jedem Lehrkraft-Konto eine interne, digitale Personalakte („E-Akte“). Sie ist ausschließlich für die Administration bestimmt und für Schülerinnen und Schüler nicht sichtbar.

7d. App aus dem App Store bzw. Play Store

SchlauStart ist zusätzlich als App für Tablet und Smartphone erhältlich. Sie zeigt dieselbe Anwendung wie der Browser und verarbeitet dieselben Daten auf demselben Weg; ein eigener Datenbestand der App existiert nicht. Für Schülerinnen und Schüler ändert sich dadurch nichts.

7e. Demo-Anfrage über die Website

Auf unserer Startseite kann eine Demo angefragt werden. Es handelt sich um eine Geschäftsanbahnung mit Erwachsenen; Daten von Schülerinnen und Schülern werden dabei weder erhoben noch benötigt.

8. Speicherdauer

9. Ihre Rechte

Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie Widerspruch (Art. 21). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Im Konto können Lehrkräfte ihre Daten jederzeit herunterladen („Alle meine Daten herunterladen“) und ihr Konto löschen. Bei der Kontolöschung werden Quizze, Klassen, Schüler- und Ergebnisdaten, eigene Materialbewertungen sowie die zugehörigen Einträge in Protokoll- und Support-Tabellen (z. B. Audit-Log, Support- und Limit-Anfragen, etwaige Lernassistent-Verläufe der eigenen Klassen) entfernt (Recht auf Vergessenwerden, Art. 17 DSGVO). Der Einwilligungsnachweis wird dabei anonymisiert (die E-Mail wird entfernt), der objektive Nachweis über die akzeptierte Dokumentversion und den Zeitpunkt bleibt zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) erhalten.

10. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Für Verantwortliche in Nordrhein-Westfalen zuständig:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf
www.ldi.nrw.de

11. Cookies und lokale Speicherung

SchlauStart verwendet ausschließlich technisch notwendige Mechanismen (z. B. ein Session-Cookie zur Anmeldung sowie ggf. eine PWA-/Service-Worker-Funktion zum Offline-Betrieb). Es werden keine Tracking- oder Werbe-Cookies eingesetzt. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 TDDDG (technisch erforderlich).

Keine externen Schriftarten, keine Werbe- oder Tracking-Dienste: Es werden keine Google Fonts oder sonstigen extern gehosteten Schriftarten geladen; SchlauStart nutzt ausschließlich die auf Ihrem Gerät vorhandene System-Schrift. Es werden keine Werbenetzwerke, keine Social-Media-Zählpixel und keine Dienste eingebunden, die Sie über mehrere Websites hinweg wiedererkennen – insbesondere kein Google Analytics. Die für die Darstellung nötigen Programmbibliotheken werden weitgehend von unseren eigenen Servern ausgeliefert; einzelne technische Bibliotheken (z. B. zur Formeldarstellung) werden derzeit noch über ein technisches Content-Delivery-Netzwerk geladen, wobei ausschließlich die technisch notwendige IP-Adresse übertragen und keinerlei personenbezogenes Profil gebildet wird.

Diktieren statt tippen (Spracheingabe): Beim Bereitstellen von Material und beim Feld „Besondere Wünsche“ können Lehrkräfte den Text diktieren statt ihn zu tippen. Dafür wird die Spracherkennung des jeweiligen Browsers verwendet (Web Speech API); SchlauStart selbst nimmt nichts auf, speichert keine Audiodaten und überträgt keine Aufnahme an eigene Server – bei uns kommt ausschließlich der fertige Text an, genau so, als wäre er eingetippt worden. Die Verarbeitung der Aufnahme selbst liegt beim Hersteller Ihres Browsers und findet je nach Browser auf dem Gerät oder auf dessen Servern statt; bei Google Chrome erfolgt sie auf Servern von Google und damit regelmäßig außerhalb der EU. Die Funktion ist freiwillig, sie startet ausschließlich durch das Antippen des Mikrofon-Symbols, sie ist auf die beiden genannten Eingabefelder der Lehrkraft beschränkt (sie steht insbesondere nicht in Klassenbuch, Förderplanung oder Elternbriefen zur Verfügung), und beim Start wird unmittelbar am Feld darauf hingewiesen, keine Namen von Schülerinnen und Schülern zu nennen. Rechtsgrundlage ist die freiwillige Nutzung durch die Lehrkraft (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, berechtigtes Interesse an einer effizienten Unterrichtsvorbereitung). Wer diese Verarbeitung nicht wünscht, tippt den Text wie bisher; es entsteht dadurch kein Nachteil.

Reichweitenmessung auf den öffentlichen Seiten: Um zu erkennen, wie oft unsere öffentlichen Informationsseiten aufgerufen werden, setzen wir Cloudflare Web Analytics (Cloudflare, Inc., USA) ein. Dieser Dienst arbeitet ohne Cookies und ohne jede Kennung, die auf Ihrem Gerät gespeichert würde; er bildet kein Nutzungsprofil und erkennt Sie nicht über mehrere Websites hinweg wieder. Ausgewertet werden ausschließlich zusammengefasste Angaben wie aufgerufene Seite, verweisende Website, ungefähre Herkunftsregion auf Länderebene und Ladezeit. Übertragen wird dabei die technisch ohnehin notwendige IP-Adresse; sie wird von Cloudflare nicht gespeichert. Ein Einwilligungsbanner ist deshalb nicht erforderlich (§ 25 Abs. 2 TDDDG); Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer bedarfsgerechten Gestaltung unseres Informationsangebots (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Übermittlung in die USA erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.

Wo NICHT gemessen wird – und das ist die wesentliche Zusage: Die Reichweitenmessung läuft ausschließlich auf den frei zugänglichen Informationsseiten (Startseite, Funktionen, Unterrichtsfächer, FAQ, Handbuch, Neuigkeiten, Kontakt, Über uns, Statusseite und die Rechtstexte). Hinter der Anmeldung findet keinerlei Messung statt – also nicht im Cockpit, nicht im Klassenbuch, nicht in den Kursen, nicht in der Pinnwand, nicht in den Belohnungsspielen und nicht auf den geteilten Quiz-Seiten Ihrer Klasse. Es entsteht daher kein Nutzungsverlauf einzelner Lehrkräfte und keinerlei Erfassung von Schülerinnen und Schülern. Diese Trennung ist technisch umgesetzt und wird durch einen automatisierten Test bei jeder Programmänderung überprüft.

Die Gültigkeitsdauer des Session-Cookies steuern Sie selbst über das Feld „Angemeldet bleiben“ beim Login (jederzeit im Konto änderbar): Ist es aktiviert, bleibt die Anmeldung bis zu 30 Tage bestehen. Ist es nicht aktiviert, wird ein reines Browser-Sitzungs-Cookie gesetzt – es endet mit dem Schließen des Browsers, und die Sitzung wird zusätzlich serverseitig nach 30 Minuten ohne Aktivität beendet. Diese Prüfung findet auf dem Server statt und lässt sich daher clientseitig nicht umgehen (Datenschutz durch Technikgestaltung, Art. 25 DSGVO – wichtig an gemeinsam genutzten Endgeräten in Schulen).

12. Datensicherheit (technische & organisatorische Maßnahmen)

Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, um Ihre Daten zu schützen:

13. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir passen diese Datenschutzerklärung an, sobald Änderungen an der Plattform dies erforderlich machen. Bei wesentlichen Änderungen wird die Dokumentversion erhöht; angemeldete Lehrkräfte werden erneut um Zustimmung gebeten.

Stand: 23. September 2026 · Dokumentversion: 3.37 · Paketstand: 3.41 (2026-09) (Abschnitt 7 und 8: Das PDF-Blatt zum Beschreiben ist aufgenommen – Kinder schreiben einzeln oder als Gruppe auf einem PDF und geben es ab; gespeichert werden Linienzüge ohne Zeit, Druck und Geschwindigkeit, die Lehrkraft sieht das Blatt erst nach der Abgabe, Korrekturen, Hinweise und die eigene Note sieht das Kind erst nach der Rückgabe; keine KI, kein neuer Empfänger; Löschung zum Schuljahresende plus ein Jahr. Zuvor 3.36: Abschnitt 7: Die Schule kann die Teilnahme an Sprachförderung (DaZ) in vier festen Stufen mit Datum festhalten – gepflegt allein vom Schul-Admin, sichtbar für die unterrichtenden Lehrkräfte, ohne Freitext und ohne Diagnose; die persönliche Markierung einer Lehrkraft wird dabei nicht übernommen. Zuvor 3.35: Abschnitt 7: Im Bildungsgang Geistige Entwicklung entsteht keine Note, im Bildungsgang Lernen nur zusätzlich nach Beschluss der Schulkonferenz (AO-SF §§ 32/33); für diese Kinder hält der festgeschriebene Zeugnisstand statt einer Note die Angabe „Bericht“ sowie Stand und Fassung des Anhangs zum Zeugnis fest. Quiz-Ergebnisse und Beobachtungen bleiben davon unberührt. Zuvor 3.34: Abschnitt 7: Die Begleitung eines Kindes kann zusätzlich für das Arbeits- und Sozialverhalten freigeschaltet werden – als eigenes, drittes Recht und nur zusammen mit dem Recht, eigene Beobachtungen einzutragen. Zuvor 3.33: Abschnitt 7: Beim Löschen einer Klasse bleiben die Lernstand-Beobachtungen zu einem Kind des Schülerverzeichnisses erhalten und verlieren nur die Klassenzuordnung, damit der Textteil des Zeugnisses vollständig bleibt; die 450-Tage-Frist läuft unverändert weiter und mit dem Ausscheiden aus dem Verzeichnis werden sie gelöscht. Zuvor 3.32: Abschnitt 7: Die Schulleitung kann eine Person des eigenen Personals für den Lernstand EINES einzelnen Kindes freischalten – getrennt nach Lesen und eigenen Beobachtungen, ohne Zugriff auf Noten, Fehlzeiten oder Briefe, ohne Recht an fremden Beobachtungen und mit sofortigem Ende bei Beendigung, Schulwechsel oder Abgang des Kindes; externe Träger sind ausgeschlossen, eine Funktionsbezeichnung allein verschafft keinen Zugriff. Zuvor 3.31: Abschnitt 7 und 8: „Lernstand & Textzeugnis“ gilt für alle Lehrkräfte, nicht mehr nur für freigeschaltete Konten; Beobachtungen und gewählte Fertigkeiten werden 450 Tage nach dem letzten Eintrag gelöscht; der Bildungsgang zeigt den Lehrkräften des Kindes, dass es nach eigenen Zielen beschrieben wird. Zuvor 3.30: Abschnitt 7 und 8: Lernstände je Fach, Fertigkeit und Datum, die bestätigte Halbjahres-Festlegung und der „Anhang zum Zeugnis“ sind als Pilotfunktion aufgenommen – feste Stufen ohne Note, keine KI, kein Zugriff des Schul-Admins, Löschung mit dem Schülerdatensatz. Zuvor 3.29: Abschnitt 7 und 8: Bildungsgang und Förderschwerpunkt nach der AO-SF sind als Pilotfunktion aufgenommen – feste Auswahl ohne Freitext, gepflegt von Klassenleitung der Stammklasse und Schul-Admin, datierter Verlauf, keine KI, Löschung mit dem Verzeichnis-Eintrag; der Schul-Admin sieht diese Angabe, weiterhin aber keine Förderdaten der Lehrkräfte. Zuvor 3.28: Abschnitt 2: Die bisherige abschließende Aussage, es bestehe keine Benennungspflicht für eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, ist bis zur fachkundigen Prüfung einschließlich § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG zurückgenommen. Zuvor 3.27: Abschnitt 7b: Beim Teilen eines Themenfahrplans reisen seine Unterrichtsvorlagen mit; enthaltene Dateien werden als eigene Kopie in „Meine Dateien“ der Empfängerin abgelegt, Quizze und Arbeitsblätter der Absenderin nicht; Nichtübernommenes wird angezeigt. Zuvor 3.26: Abschnitt 7b: Themenfahrpläne können gezielt an ausgewählte Lehrkräfte derselben Schule geschickt werden. Bis zur Annahme oder Ablehnung liegt eine Einladungskopie vor; angenommen wird sie als unabhängiger Fahrplan ohne Klassen- und Terminbezug. Zuvor 3.25: Abschnitt 7: Kurse und Lerngruppen sind aufgenommen. Eine Schule kann ihren Unterricht nach Lerngruppen ordnen; verarbeitet werden die Zugehörigkeit eines Kindes mit Beginn und Ende, die Art des Angebots, der Umfang in Wochenstunden und – davon getrennt – die Anspruchsebene im Fach. Eine Begründung der Einstufung wird nicht gespeichert, eine schulweite Übersicht der Anspruchsebenen gibt es nicht, und eine Lehrkraft sieht ausschließlich ihre eigenen Kurse. Ein Kurswechsel wird datiert geführt und überschreibt keine bereits erteilten Noten. Zuvor 3.24: Abschnitt 7b: Die „Lesestunde" ist aufgenommen. Eine Lehrkraft kann eine öffentlich zugängliche Fachseite ihrer Klasse für einen Zeitraum zum Lesen geben. Gespeichert wird ausschließlich die Adresse dieser Seite, die Klasse, das Zeitfenster und ein Hinweissatz – der Seiteninhalt wird nicht kopiert. Öffnet ein Kind die Seite, entsteht ein Häkchen mit Zeitstempel; es gibt keine Lesedauer, keinen Fortschritt in Prozent und keine Auswertung über mehrere Kinder oder Wochen hinweg. Die Angaben werden zum Ende des laufenden Schuljahres zuzüglich eines Jahres automatisch gelöscht. Zuvor 3.23: Abschnitt 7b: Ein Arbeitsauftrag kann sich jetzt an ein einzelnes Kind statt an eine ganze Klasse richten. Dabei entsteht kein neues Datenfeld über das Kind – vermerkt wird allein, dass dieser eine Auftrag für diesen einen Schülerdatensatz gilt; ein solcher Auftrag ist ausschließlich für dieses Kind sichtbar und für kein anderes Kind der Klasse. Zuvor 3.22: Abschnitt 4 „Klassenrennen": Es gibt jetzt zwei Anzeigen – Gruppenrennen (die Klasse als eine Figur oder in bis zu vier zufällig gebildeten Gruppen) und Einzelrennen. Die Gruppeneinteilung besteht nur für dieses eine Rennen und wird nicht gespeichert. Die Platzierung richtet sich nach den richtigen Antworten; jedes Kind erfährt am Ende auf seinem eigenen Gerät seinen eigenen Platz und seine eigene Punktzahl, ohne Liste und ohne fremde Namen. Zuvor 3.21: Abschnitt 4 „Klassenrennen": Für die Teilnahme gilt jetzt derselbe Weg wie für die Aufgabe selbst – Anmeldecode, Auswahl aus der Klassenliste oder selbst eingegebener Vorname; die frühere Beschränkung auf den Anmeldecode und auf höchstens zwölf Kinder im Einzelrennen ist entfallen. Zusätzlich verarbeitet wird die Reihenfolge der Zielankunft innerhalb dieses einen Rennens – wie alles übrige ausschließlich im Arbeitsspeicher und ohne Speicherung. Zuvor 3.20: Abschnitt 7: Die Zeugniszentrale ist auf getrennte Teilgruppen und Konflikte je Verzeichnis-Kind präzisiert; die Endnoten-Gleichheit zwischen Klassenbuch, Cockpit, Zeugnis und Schüler-Akte wird technisch geprüft, und die vier Löschwege sind transaktionssicher. Zuvor 3.17: Abschnitt 7b: Die Nachbereitung verwendet jetzt einen freiwilligen pädagogischen Kurztext bis 120 Zeichen. Das Feld nennt das Verbot von Namen, Listen und Kontaktdaten; typische Listen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden serverseitig abgewiesen. Der Text geht an keine KI und bleibt allein für die eintragende Lehrkraft sichtbar; es gibt weiterhin keine Auswertung über mehrere Stunden hinweg und keine anonymisierte Schulsumme. Zuvor 3.16: Die Nachbereitung einer Unterrichtsstunde wurde aufgenommen. Zuvor 3.15: Abschnitt 4: Der Video-Block des SchlauHefts ist aufgenommen. Eine Lehrkraft kann dort ein selbst eingefügtes Unterrichtsvideo anzeigen; einbettbar sind ausschließlich Anbieter einer serverseitig gepflegten Positivliste. Bildungsmediatheken in der EU werden direkt angezeigt – dabei entsteht kein Drittlandtransfer. YouTube und Vimeo liegen hinter einem zweiten, ausdrücklichen Klick und laufen nur im datensparsamen Modus; vor diesem Klick wird nichts geladen, auch kein Vorschaubild. Kinder sehen diesen Block nicht. Zuvor 3.14: Abschnitt 11: Die Spracheingabe („Diktieren statt tippen“) ist neu aufgenommen. SchlauStart nimmt nichts auf und speichert keine Audiodaten; die Erkennung leistet der Browser, bei Google Chrome auf dessen Servern. Die Funktion ist freiwillig und auf die beiden Eingabefelder der Lehrkraft beschränkt – nicht auf Seiten, die einzelne Kinder betreffen. Zuvor 3.13: Abschnitt 3: Die persönlichen Anzeige-Einstellungen umfassen jetzt auch die im Cockpit angehefteten Werkzeuge („Schnellzugriff“). Gespeichert wird ausschließlich die Auswahl, ausdrücklich kein Nutzungsverlauf – keine Zeitpunkte, keine Aufrufzahlen –, und sie ist nur für die Lehrkraft selbst sichtbar. Zuvor 3.12: Abschnitt 1: Rechtsform berichtigt – Verantwortlicher ist Murat Basoglu als Einzelunternehmer, „SchlauStart" ist die Geschäftsbezeichnung; eine UG besteht nicht. Abschnitt 5: Die KI-Kette enthält ausschließlich Mistral AI und die Generative APIs von Scaleway, beide kostenpflichtig; die früher genannten Anbieter außerhalb der EU sind nicht mehr eingebunden. Zuvor 3.11: Abschnitt 5: Mistral AI ist als vorrangiger KI-Anbieter benannt, die Generative APIs von Scaleway als zweiter EU-Weg. Abschnitt 7: Das Löschkonzept für Schülerdaten ist an Abschnitt 8 angeglichen – Erinnerung und Sperrung statt Vernichtung; die Aussage zu Art. 22 DSGVO ist präzisiert. Abschnitt 7a: Die Zuordnung eines Gesprächs zu einem Schülerdatensatz ist offen beschrieben; das pädagogische Lernprofil ist als Profilbildung nach Art. 4 Nr. 4 DSGVO ausdrücklich benannt und inhaltlich aufgeführt; die zweistufige Krisen-Erkennung ist ergänzt. Abschnitt 8: Aufbewahrung der Ereignisprotokolle und Staffelung der Datensicherungen (längstens 6 Monate) neu aufgenommen. Abschnitt 12: Verschlüsselung im Ruhezustand ergänzt. Zuvor 3.10: Abschnitt 4 Hinweis auf US-Muttergesellschaften bei Hosting und Datenbank und die vorgesehene Verlagerung; Abschnitt 5 sprachliche Schärfung der KI-Regelung. Zuvor 3.9: Abschnitt 1 Anschrift und feste Datenschutz-Anlaufstelle (datenschutz@schlaustart.app); Abschnitt 2 Ergebnis der Prüfung zur Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO / § 38 BDSG; Abschnitt 5 KI-Verarbeitung für Schulen ausschließlich in der EU (Scaleway Generative APIs und Mistral AI, beide Frankreich), neu in der Empfängerliste Scaleway Generative APIs und STRATO; Abschnitt 7a auch Bild-Auswertung und Klassenlisten-Scan ohne Verarbeitung außerhalb der EU)