gemäß Art. 28 DSGVO – zwischen der Schule/Lehrkraft (Verantwortlicher) und SchlauStart (Auftragsverarbeiter)
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Hinweis zur Verwendung: Dieses Dokument ist die Vorlage für den AV-Vertrag, den eine Schule beim Einsatz von SchlauStart mit dem Anbieter abschließt. Es kann als PDF gedruckt, ausgefüllt und von beiden Seiten unterzeichnet werden.
Verantwortlicher (Schule/Lehrkraft):
Auftragsverarbeiter (Anbieter von SchlauStart):
Der Auftragsverarbeiter ist ein Einzelunternehmen; Vertragspartner ist damit unmittelbar die vorstehend genannte natürliche Person, die persönlich und unbeschränkt haftet. „SchlauStart" ist die Geschäftsbezeichnung, keine eigene Rechtsperson. Wird der Betrieb künftig in eine Gesellschaft eingebracht, tritt diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verantwortlichen in diesen Vertrag ein (§ 9).
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen der Nutzung der Lernplattform SchlauStart. Der Vertrag gilt für die Dauer der Nutzung der Plattform und endet mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses.
Die nachstehende Aufstellung ist abschließend. Sie folgt dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Auftragsverarbeiters (Art. 30 Abs. 2 DSGVO) und wird bei jeder Erweiterung des Funktionsumfangs fortgeschrieben.
| Datenkategorie | Einzelne Daten |
|---|---|
| Schüler-Stammdaten | Vorname/Pseudonym, ggf. Nachname, Klassenbezeichnung, Anmelde-PIN, Zuordnung zur führenden Lehrkraft; bei Schulen mit gemeinsamem Schülerverzeichnis zusätzlich Herkunft des Eintrags (Lehrkraft-Liste, Schulimport) |
| Leistungs- und Lernstandsdaten | Quiz-Ergebnisse (Prozentwerte, Antworten), Kurs-/Aufgabenfortschritt, Noten der Klassenleitung und der Fachlehrkräfte, Gewichtungen, Beobachtungsnotizen und Bewertungen aus der Gruppenarbeit, freiwillige Selbsteinschätzungen (Reflexion/Exit-Ticket), Lesefortschritt der Lautlesezeit |
| Klassenbuch- und Verwaltungsdaten | Anwesenheit und Fehlzeiten, Verwaltungsschreiben an Erziehungsberechtigte (Fehlzeitenbrief, „Blauer Brief“, Förderempfehlung) einschließlich Anschrift der Erziehungsberechtigten, Elternsprechtag-Termine und Gesprächsnotizen, Hausaufgaben, kurzlebige Mitteilungen an eine Klasse (ohne Empfängerliste und ohne Lesebestätigung) |
| Inhalte des optionalen Lernassistenten | Von Kindern frei getippte Lernfragen, optional ein Foto der Aufgabe, die Zuordnung zum Schülerdatensatz und zur zuständigen Lehrkraft sowie ein pädagogisches Lernprofil. Dieses enthält ausschließlich lernbezogene Stichworte (beobachtete Schwierigkeiten und Stärken, bevorzugte Erklärweise, Arbeitstempo, wiederkehrende Fehler, zuletzt behandelte Themen, erkennbare Interessen sowie eine grobe Einschätzung von Selbstvertrauen und Motivation im Lernen) und ausdrücklich keine Diagnosen und keine Kontakt- oder Adressdaten. Da es automatisiert aus dem Gesprächsverlauf gebildet wird, handelt es sich um eine Profilbildung im Sinne des Art. 4 Nr. 4 DSGVO; sie dient allein der Lernunterstützung und führt zu keiner automatisierten Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO. Zum Umgang mit Namen siehe die Fußnote zu § 6.2. |
| Von der Lehrkraft bereitgestellte Inhalte | Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter, Inhalte und Dateien digitaler Pinnwände, Anhänge aus dem Nachrichtenbereich, Kalendereinträge (Termine, Notizen, ggf. mit Klassen- oder Schülerbezug) sowie – bei freiwilliger Einrichtung – verschlüsselt gespeicherte Abonnement-Adressen externer Kalender |
| Lehrkraft-Stammdaten (Beschäftigtendaten) | Name, dienstliche E-Mail-Adresse, Passwort-Hash, Schule, Rolle, Registrierungs- und letztes Anmeldedatum, Anzeige-Einstellungen, angemeldete Geräte, Einwilligungshistorie; bei den Store-Apps zusätzlich die Zustell-Kennung des Geräts für Benachrichtigungen (ohne Inhalte) |
| Protokolldaten | Datenschutzrelevante Ereignisse (Anmeldungen, Löschungen, Verzeichnis-Abrufe, dokumentierte Zustimmungen), Zeitstempel, gesalzener Hash der IP-Adresse. Die IP-Adresse wird nicht im Klartext dauerhaft gespeichert. |
| Kategorien betroffener Personen | Schülerinnen und Schüler; Lehrkräfte und weitere Beschäftigte der Schule; Erziehungsberechtigte (soweit für Verwaltungsschreiben und Elternsprechtag erforderlich) |
|---|---|
| Zweck | Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht: Erstellen von Aufgaben, Quizzen und Arbeitsblättern; Klassenbuch, Noten und Verwaltungsschreiben; Dokumentation von Lernständen und Textteil des Zeugnisses (ohne KI); Bereitstellung von Unterrichtsmaterial (Digitale Pinnwand, Digitale Tafel, Bücherei); Organisation von Gruppenarbeit; Elternsprechtag; optionale Lernunterstützung durch einen kindersicheren Chat-Assistenten. Rechtsgrundlage auf Seiten des Verantwortlichen: § 120 Abs. 5 SchulG NRW i. V. m. VO-DV I und VO-DV II. |
| Art der Verarbeitung | Erheben, Speichern, Ordnen, Anzeigen, Auswerten, Übermitteln an die in § 6 genannten Unterauftragsverarbeiter, Löschen |
| Dauer | Nach den Fristen des Löschkonzepts (Abschnitt 8 der Datenschutzerklärung), insbesondere: Schülerdaten spätestens 365 Tage nach Anlegen; Inhalte des Lernassistenten 7 Tage sichtbar, danach Papierkorb und nach weiteren 30 Tagen endgültige Löschung; Verwaltungsschreiben nach ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist |
Eine gezielte Erhebung oder Abfrage besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ist nicht vorgesehen und nicht gestattet – mit einer Ausnahme, die die Schule selbst verantwortet: Bildungsgang und Förderschwerpunkt nach der AO-SF (Funktion „Lernstand & Textzeugnis“), hinterlegt aus einer festen Auswahl ohne Freitext – für den Pflichtsatz des Zeugnisses und damit die Lehrkräfte des Kindes wissen, dass es nach seinen eigenen Zielen beschrieben wird; Einzelheiten regelt Abschnitt 7 der Datenschutzerklärung. Soweit Kinder im optionalen Lernassistenten von sich aus belastende Gefühle äußern, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich zum Schutz des Kindeswohls (Hinweis an die zuständige Lehrkraft, Art. 9 Abs. 2 lit. c DSGVO) – Einzelheiten regelt Abschnitt 7a der Datenschutzerklärung.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken findet nicht statt. Die übermittelten Inhalte werden insbesondere nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle verwendet, nicht zu Werbezwecken ausgewertet und nicht an Dritte verkauft.
Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, teilt er dies dem Verantwortlichen unverzüglich mit; er ist berechtigt, die Ausführung der Weisung bis zu deren Bestätigung oder Änderung auszusetzen (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).
Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nur, soweit sie in § 6 ausdrücklich vorgesehen ist, und nur auf Grundlage eines zulässigen Transfermechanismus (Standardvertragsklauseln bzw. Angemessenheitsbeschluss). Der Auftragsverarbeiter hält für jeden dieser Dienste eine dokumentierte Transfer-Folgenabschätzung vor und legt sie auf Anforderung vor.
Weisungsberechtigte und weisungsempfangende Personen. Weisungen erteilt für den Verantwortlichen die Schulleitung oder eine von ihr benannte Person. Weisungen werden in Textform erteilt; mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen. Beide Seiten benennen die zuständigen Personen bei Vertragsschluss:
| Rolle | Name, Funktion, Kontakt |
|---|---|
| Weisungsberechtigt (Verantwortlicher) | [von der Schule auszufüllen] |
| Vertretung (Verantwortlicher) | [von der Schule auszufüllen] |
| Weisungsempfänger (Auftragsverarbeiter) | SchlauStart, Ansprechstelle Datenschutz: datenschutz@schlaustart.app |
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet folgende Maßnahmen:
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der nachstehenden Unterauftragsverarbeiter zu. Die Liste ist abschließend. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vor der Hinzuziehung eines weiteren oder dem Austausch eines bestehenden Unterauftragsverarbeiters in Textform; der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem Grund widersprechen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
| Unterauftragnehmer | Leistung | Standort |
|---|---|---|
| Render Services, Inc. | Hosting / Serverbetrieb (keine dauerhafte Speicherung beim Dienst selbst) | Deutschland (Frankfurt) – US-Mutterkonzern, SCC |
| Neon, Inc. | Datenbank | Deutschland (Frankfurt) – US-Mutterkonzern, SCC |
| Scaleway SAS | Datei-Speicher (S3): Digitale Pinnwand, Lautlesezeit, Nachrichten-Anhänge, Abbildungen in Arbeitsblättern, Datensicherungen | Frankreich (EU) |
| STRATO AG | Versand transaktionaler E-Mails (Passwort-Zurücksetzung, Zwei-Faktor-Code); übermittelt wird die E-Mail-Adresse der Lehrkraft | Deutschland (EU) |
Grundsatz: Die KI-Funktionen werden über Mistral AI SAS (Frankreich) und die Generative APIs von Scaleway (Paris) erbracht. Ein automatischer Wechsel auf einen ausdrücklichen US-API-Endpunkt findet nicht statt. Die jeweils aktuellen DPA- und Unterauftragsverarbeiter-Nachweise sowie der gesonderte Mistral-Trainings-Opt-out werden dokumentiert und regelmäßig geprüft.
| Unterauftragnehmer | Leistung | Standort |
|---|---|---|
| Mistral AI SAS | KI-Erzeugung von Aufgaben, Quizzen, Arbeitsblättern und Unterrichtsplanung; Lernassistent-Chat und Bild-Auswertung „Pixtral“ – für personenbezogene Schuldaten nur nach Erfüllung der vorstehenden Nachweise* | Sitz und Standard-Hosting Frankreich/EU; mögliche vorübergehende Unterauftragsverarbeiter-Transfers vor Einsatz zu klären |
| Scaleway SAS – Generative APIs | Dieselben Leistungen als zweiter EU-Weg, falls der vorrangige Anbieter nicht erreichbar ist. Betrieben werden dort ebenfalls Modelle von Mistral AI, jedoch auf der Infrastruktur und unter dem Auftragsverarbeitungsvertrag von Scaleway* | Frankreich (EU), Region Paris |
* Umgang mit Namen von Schülerinnen und Schülern. Der Auftragsverarbeiter fügt einem KI-Aufruf von sich aus keine Stammdaten aus dem Datenbestand der Schule hinzu – weder Namen noch Klassenlisten, Noten oder Quiz-Ergebnisse. Im Einzelnen gilt: (a) Auswertungen und Berichte zu einzelnen Kindern (Kompetenz-Analyse, Schülerbericht) werden vor der Übermittlung namensbereinigt; an ihrer Stelle steht ein für alle Kinder identischer Platzhalter, der erst in der Anzeige für die Lehrkraft wieder ersetzt wird. (b) Klassen- und Gruppenauswertungen übermitteln ausschließlich zusammengefasste Werte ohne Personenbezug: die Klassenbezeichnung, die Anzahl der Abgaben, den Durchschnitt, die Notenverteilung und die Einzelergebnisse als Prozentzahl ohne Zuordnung zu einer Person. (c) Bei der Erstellung von Unterrichtsmaterial werden ausschließlich die von der Lehrkraft eingegebenen fachlichen Texte übermittelt; eine serverseitige Prüfung blockiert Eingaben mit mutmaßlichen Namenslisten bereits vor dem Aufruf. (d) Beim optionalen Lernassistenten wird der vom Kind selbst getippte Text übermittelt, wie er eingegeben wurde – eine Namensbereinigung ist hier technisch nicht möglich, ohne die Frage des Kindes zu verfälschen. Der Assistent fragt daher niemals nach Nachname, Adresse oder Kontaktdaten und weist das Kind vor der ersten Nutzung ausdrücklich darauf hin, keine solchen Angaben einzugeben; nennt ein Kind von sich aus seinen Vornamen, wird dieser als Teil des Gesprächstextes mitübertragen. (e) Beim optionalen Klassenlisten-Scan übermittelt die Lehrkraft bewusst ein Foto einer Namensliste zur Texterkennung; ausgegeben werden ausschließlich Vornamen mit abgekürztem Nachnamen, das Foto wird nicht gespeichert. Für den direkten Mistral-Zugang aktiviert und dokumentiert der Auftragsverarbeiter den gesonderten Trainings-Opt-out für Mistral Studio/API; ein kostenpflichtiger Zugang allein ersetzt diesen Nachweis nicht. Die Schule stellt für die freiwillige Nutzung des Lernassistenten durch Minderjährige die erforderliche Information und – soweit erforderlich – eine rechtlich ausreichende Zustimmung der Erziehungsberechtigten sicher. Die Einhaltung von (a) bis (c) ist durch automatisierte Regressionstests abgesichert, die bei jeder Programmänderung ausgeführt werden; der Testbericht wird auf Anforderung vorgelegt.
| Unterauftragnehmer | Leistung | Standort |
|---|---|---|
| Google Ireland Ltd. / Google LLC | Single Sign-On „Mit Google anmelden“ – nur zur Bestätigung der Identität der Lehrkraft (E-Mail-Adresse, Name). Vorschau eines von der Lehrkraft selbst eingefügten YouTube-Videos im Modus ohne Cookies. In beiden Fällen werden keine personenbezogenen Daten des Verantwortlichen übermittelt – keine Schülerdaten, keine Klassen, keine Noten, keine Inhalte. Beide Wege sind freiwillig und einzeln vermeidbar. | EU/USA (SCC / EU-US DPF) |
| IServ GmbH | Schul-Login (SSO) | Deutschland/EU |
| Moodle-Server der Schule (LTI 1.3) | Automatischer Schul-Login; übertragen werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse über einen verschlüsselten Kanal | Schule bzw. deren Dienstleister |
| Microsoft Corporation | Text-zu-Sprache der Vorlese-Funktion (Lautlesezeit)** | USA/EU (SCC) |
| Cloudflare, Inc. | Reichweitenmessung ausschließlich auf den öffentlichen Informationsseiten – ohne Cookies, ohne Profilbildung, ohne seitenübergreifende Wiedererkennung. Hinter der Anmeldung findet keine Messung statt; Daten von Schülerinnen und Schülern werden dabei nicht verarbeitet | USA (SCC) |
| Apple Inc. / Google LLC (Push) | Zustellung von Benachrichtigungen an die Store-Apps; übermittelt wird die Zustell-Kennung des Geräts, keine Inhalte. Derzeit nicht aktiv – vor der ersten Zustellung wird diese Anlage fortgeschrieben | USA (SCC) |
Der Vollständigkeit halber werden auch diejenigen externen Dienste benannt, die zwar eingebunden sind, dabei aber keine personenbezogenen Daten des Verantwortlichen verarbeiten. Sie sind keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 Abs. 4 DSGVO.
| Dienst | Leistung | Standort |
|---|---|---|
| UptimeRobot | Erreichbarkeitsprüfung des Dienstes über einen eigens dafür eingerichteten Endpunkt, der ausschließlich einen technischen Status zurückgibt. Es werden keine Nutzer- oder Schülerdaten übermittelt | USA |
| jsDelivr (technisches Auslieferungsnetz) | Auslieferung einer Programmbibliothek zur Darstellung mathematischer Formeln an den Browser. Übertragen wird ausschließlich die technisch notwendige IP-Adresse des aufrufenden Geräts; es wird kein Profil gebildet und keine Kennung gesetzt | Weltweites Auslieferungsnetz |
** An den Text-zu-Sprache-Dienst wird ausschließlich der vorzulesende Buch-/Kapiteltext übermittelt – serverseitig vom EU-Server aus, ohne Nutzer-IP und ohne personenbezogene Daten. Der Aufruf erfolgt nur, wenn die Vorlese-Funktion der Lautlesezeit tatsächlich benutzt wird.
datenschutz@schlaustart.app. Eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht benannt. Die Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG wird fachkundig erneut geprüft; die Prüfung umfasst ausdrücklich auch § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG. Eine abschließende Aussage zur Nichtbenennung ist bis dahin nicht Bestandteil dieses Vertrages.Nach Beendigung des Auftrags werden die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen zurückgegeben oder gelöscht, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Verantwortliche kann die Daten vorher jederzeit selbst exportieren (vollständiger Klassen-Export als JSON, PDF und Excel). Die Löschung wird auf Anforderung schriftlich bestätigt.
Datensicherungen. Gelöschte Daten können in bereits erstellten Sicherungen noch enthalten sein. Diese werden gestaffelt vorgehalten – die Sicherungen der letzten 7 Tage vollständig, danach je eine Wochen- und anschließend je eine Monatssicherung – und längstens 6 Monate aufbewahrt; danach werden sie automatisch gelöscht. Ein einzelner Datensatz wird aus bestehenden Sicherungen nicht herausgelöst; auf Sicherungen wird ausschließlich im Wiederherstellungsfall zugegriffen. Wird eine Sicherung eingespielt, werden zwischenzeitlich verlangte Löschungen unverzüglich erneut vollzogen.
Fristen während der Vertragslaufzeit. Unabhängig von der Beendigung greifen die Fristen des Löschkonzepts (Abschnitt 8 der Datenschutzerklärung). Für Schülerdaten gilt: Nach Ablauf der Jahresfrist wird nicht automatisch gelöscht; der Auftragsverarbeiter erinnert die Lehrkraft dreifach und sperrt die Daten nach einer Karenzzeit von 90 Tagen, wenn keine Entscheidung getroffen wird (§ 5, Löschkonzept). Die Entscheidung über die Löschung bleibt beim Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Technisch erzwungen und ohne Zutun des Verantwortlichen laufen dagegen die Fristen für Lernassistent-Gespräche (7 Tage sichtbar, danach Papierkorb, nach weiteren 30 Tagen endgültig), für kurzlebige Klassen-Mitteilungen, für Arbeitsblätter im Papierkorb (7 Tage), für Einträge der E-Mail-Warteschlange (90 Tage) und für Zustell-Kennungen der Store-Apps (180 Tage).
Meldet die Schule den Abgang eines Kindes, werden dessen Lerndaten nach Ablauf der von ihr gesetzten Frist bei allen Lehrkräften der Schule automatisiert gelöscht; eine Sicherungs- oder Archivkopie legt der Auftragsverarbeiter dabei nicht an. Dokumente mit eigener gesetzlicher Aufbewahrungsfrist (Förderempfehlungen, Fehlzeiten- und Verwaltungsbriefe) bleiben davon unberührt und unterliegen weiterhin ihrer jeweiligen Frist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Haftung. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
Rangfolge. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Nutzungsbedingungen oder der Datenschutzerklärung gehen die Regelungen dieses Vertrages vor. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Vertragsübernahme. Wird der Betrieb künftig in eine Gesellschaft eingebracht oder auf einen Dritten übertragen, tritt dieser nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verantwortlichen in diesen Vertrag ein. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vorher in Textform; verweigert der Verantwortliche die Zustimmung, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen, und § 8 gilt entsprechend.
Anlagen. Bestandteil dieses Vertrages sind: die technischen und organisatorischen Maßnahmen (§ 5 sowie die ausführliche Fassung als gesonderte Anlage), die Aufstellung der Unterauftragsverarbeiter (§ 6) und das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Auftragsverarbeiters (Art. 30 Abs. 2 DSGVO).
Stand: 19. September 2026 · Dokumentversion: 2.7 · Paketstand: 3.41 (2026-09) (§ 3: „Lernstand & Textzeugnis“ ist keine Pilotfunktion mehr; der Bildungsgang dient auch dem Hinweis an die Lehrkräfte des Kindes. Zuvor 2.6: § 3: Zweck um die Dokumentation von Lernständen und den Textteil des Zeugnisses (Pilot, ohne KI) ergänzt. Zuvor 2.5: § 3: Bildungsgang und Förderschwerpunkt als einzige ausdrücklich vorgesehene Angabe nahe Art. 9 DSGVO; § 5: Rolle Schul-Admin – Bildungsgang und Förderschwerpunkt nach der AO-SF (Pilot) werden von der Schule gepflegt; Förderdaten der Lehrkräfte einschließlich Lernständen bleiben gesperrt. Zuvor 2.4: § 7: Die bisherige abschließende Aussage zur Nichtbenennung einer Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzbeauftragten ist bis zur fachkundigen Prüfung einschließlich § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG zurückgenommen. Zuvor 2.3: § 3/§ 5: Zeugnis-Endnoten, getrennte Teilgruppen, kindbezogene Konfliktprüfung und transaktionssichere Löschung präzisiert. Zuvor 2.1: § 1 Rechtsform berichtigt: Auftragsverarbeiter ist Murat Basoglu als Einzelunternehmer, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „SchlauStart" – eine UG besteht nicht; § 6.2 Fußnote: die KI-Kette enthält ausschließlich die beiden europäischen Anbieter, ein Anbieter außerhalb der EU ist nicht eingebunden. Zuvor 2.0: vertretungsberechtigte Person eingetragen. Zuvor 1.9: § 3 Lernprofil des Lernassistenten inhaltlich aufgeführt und als Profilbildung nach Art. 4 Nr. 4 DSGVO benannt; § 4 weisungsberechtigte und weisungsempfangende Personen; § 5 Verschlüsselung im Ruhezustand, Zugang auch über Schul-Login, Löschkonzept an den tatsächlichen Ablauf angeglichen (Erinnerung und Sperrung statt automatischer Löschung), Protokollierung mit Aufbewahrung; § 6.2 Mistral AI als vorrangiger Anbieter und Scaleway als zweiter EU-Weg, Fußnote zum Umgang mit Namen abschließend gefasst; neu § 6.4 technische Dienste ohne Personenbezug (UptimeRobot, jsDelivr); § 7 Unterrichtungspflicht bei behördlichen Herausgabeverlangen, Grenze bei Beschäftigtendaten präzisiert; § 8 Aufbewahrung der Datensicherungen (längstens 6 Monate) und Unterscheidung zwischen technisch erzwungenen und vom Verantwortlichen zu entscheidenden Fristen; § 9 Haftung, Rangfolge und Anlagen. Zuvor 1.8: § 6.2 gilt unmittelbar mit Inkrafttreten dieses Vertrages; der frühere Abschnitt zum Erprobungsbetrieb ist entfallen, weil dieser Vertrag ausschließlich das Verhältnis zur vertragschließenden Schule regelt. Zuvor 1.7: § 1 Anschrift und Datenschutz-Ansprechstelle; § 3 Datenkategorien nach dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten neu gefasst; § 4 Verbot der Modelltraining-Nutzung, Hinweispflicht bei rechtswidriger Weisung, Drittland-Klausel; § 5 Pseudonymisierung vor KI-Aufrufen und EU-Bindung; § 6 neu gegliedert – KI-Dienste ausschließlich in der EU (Scaleway Generative APIs, Mistral), ergänzt um STRATO, Cloudflare und Push-Zustellung, mit Vier-Wochen-Frist und Widerspruchsrecht bei Anbieterwechsel; § 7 Vertraulichkeitsverpflichtung, 24-Stunden-Meldefrist, Kontrollrecht und Ansprechstelle; § 8 Löschfrist von 30 Tagen)